1. VORBEMERKUNGEN:

1.1. Eigenschaften von Last Mile Solutions

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen und Garantiebedingungen für das Zahlungsterminal (im Folgenden „Bedingungen“) werden veröffentlicht von

Threeforce B.V., die unter dem Namen Last Mile Lösungen mit seinem

Firmensitz in Zeemansstraat 11, 3016 CN, Rotterdam, Niederlande

Unternehmensregistrierungsnummer: 24360819

Telefonnummer: +31 10 312 6000

E-Mail-Adresse: invoice@threeforce.nl

(im Folgenden „wir“ oder „Last Mile Lösungen“ bezeichnet).

1.2. Geltungsbereich der vorliegenden Bedingungen

Die vorliegenden Bedingungen stellen einen Vertrag zwischen Last Mile Solutions unseren Kunden dar, die das Zahlungsterminal erwerben (der „Käufer“).

Das Verfahren zur Genehmigung der Rückgabe von Material („RMA“) auf unserer Support-Seite , ist integraler Bestandteil der vorliegenden Bedingungen.

1.3. Der Bestellung beigefügt

Die Bedingungen sind beigefügt und bilden einen integralen Bestandteil jeder Bestellung des Zahlungsterminals, die der Käufer über das Bestellformular („Bestellung“).

1.4. Akzeptanz der Terminologie

Mit der Bestellung eines Zahlungsterminals akzeptiert der Käufer die vorliegenden Bedingungen.

1.5. B2B

Da das Zahlungsterminal nur Unternehmen zur Verfügung steht, die einen gültigen Vertrag mit EVC-Net SaaS abgeschlossen haben, sind die vorliegenden Bedingungen nur auf Geschäftsbeziehungen (B2B) anwendbar.

1.6. Kaufvertrag

Nach Annahme der Bestellung durch Last Mile Solutions stellen die Bedingungen eine Kaufvereinbarung zwischen dem Käufer und Last Mile Solutions dar.

In allen Aspekten, die nicht in den vorliegenden Vertragsbedingungen enthalten sind, mit Ausnahme der geltenden Rechtsvorschriften (siehe Artikel 8 der vorliegenden Vertragsbedingungen), gelten die Bestimmungen des EVC-Net SaaS-Vertrags in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Vertrag.

1.7. Vereinbarung EVC-Net SaaS

Die Bedingungen werden nach Annahme der Bestellung durch Last Mile Solutions auch als Ergänzung und Änderung der EVC-Net SaaS-Vereinbarung behandelt, soweit sie sich auf das Zahlungsterminal beziehen.

Für den Fall, dass die EVC-Net SaaS-Vereinbarung zwischen dem Käufer und einer Tochtergesellschaft von Last Mile Solutions geschlossen wird, sind die vorliegenden Bedingungen als Teil der EVC-Net SaaS-Vereinbarung mit dieser Tochtergesellschaft zu behandeln.

2. DIENSTLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ZAHLUNGSTERMINAL:

2.1. Umfang der Dienstleistungen

Die mit dem Zahlungsterminal verbundenen Dienstleistungen werden von Last Mile Solutions seiner Tochtergesellschaft (die Teil des EVC-Net SaaS-Vertrags ist) innerhalb des unter „Leistungsbeschreibung” beschriebenen Rahmens erbracht, der dem EVC-Net SaaS-Vertrag beigefügt ist. Diese Dienstleistungen können nur während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags erbracht werden.

2.2. Unterstützung und Vereinbarung zum Servicelevel

Der Service- und Supportumfang von Last Mile Solutions seiner Tochtergesellschaft (sofern diese Teil der EVC-Net SaaS-Vereinbarung ist) ist in der Service-Level-Vereinbarung beschrieben, die der EVC-Net SaaS-Vereinbarung beigefügt ist.

2.3. Verarbeitung von Daten

In dem Maße, in dem Last Mile Solutions seine Tochtergesellschaft (sofern sie Teil des EVC-Net SaaS-Vertrags ist) eine Verarbeitung personenbezogener Daten durchführt, während die mit dem Zahlungsterminal verbundenen Dienstleistungen erbracht werden, wird diese Verarbeitung durch den Datenverarbeitungsvertrag geregelt, wie er dem EVC-Net SaaS-Vertrag beigefügt ist.

2.4. Bedingungen für die Dienstleistungen

Die oben genannten Dienste werden gemäß den Bedingungen der EVC-Net SaaS-Vereinbarung, einschließlich der geltenden Rechtsvorschriften, wie in der EVC-Net SaaS-Vereinbarung festgelegt, bereitgestellt. Soweit auf das Zahlungsterminal als solches Bezug genommen wird, gelten diese Bedingungen als integraler Bestandteil dieser Vereinbarung.

 

3. ZAHLUNGSTERMINAL UND LIEFERUNG

3.1. Bestellung

Die Bestellung muss über das Bestellformular („Pedido”).

Der Antrag kann nur im Rahmen des mit Last Mile Solutions einer Tochtergesellschaft von Last Mile Solutions EVC-Net SaaS-Vertrages gestellt werden.

Der Antrag muss den Ort („dirección de envío“) im EWR angeben, an den das Zahlungsterminal gemäß dem vorliegenden Vertrag geschickt werden soll.

3.2. Zahlungsterminal

Unter „Zahlungsterminal“ verstehen wir in diesen Bedingungen ein Zahlungsterminal oder ein anderes vom Kartennetzwerk zertifiziertes Gerät, das für Zahlungsdienste verwendet wird, oder ein Terminal, das mit der Ladestation des OPC verbunden ist und Ad-hoc-Zahlungen mit einer Kreditkarte ermöglicht, wie z. B. ein Zahlungslesegerät oder ein Gerät mit kontaktloser Funktion, das zumindest in der Lage ist, Kredit- oder Debitkarten zu lesen, zusammen mit dem im Vertrag angegebenen Zubehör.

3.3. Technische Spezifikation

Für die technischen Spezifikationen des Zahlungsterminals konsultieren Sie bitte unsere technischen Spezifikationen auf unserer Support-Seite.

3.4. Lieferung

Last Mile Solutions das Zahlungsterminal an den in der Bestellung angegebenen Standort des Verkäufers, abhängig von der Verfügbarkeit des Lagerbestands nach Erhalt des Gesamtbetrags der Rechnung oder eines anderen vereinbarten Zahlungsmittels, einschließlich der Versandkosten, wie in der Bestellbestätigung angegeben (die wir Ihnen per E-Mail zusenden).

3.5. Eigentum und Risiko des Verlusts des Zahlungsterminals

Das Eigentum am übergebenen Zahlungsterminal, die Verfügungsgewalt und das Verlustrisiko am Zahlungsterminal werden von Last Mile Solutions den Anbieter übertragen, sobald das Zahlungsterminal an dem im Vertrag angegebenen Standort des Anbieters übergeben wurde.

Das Eigentum am Zahlungsterminal geht nur unter der Bedingung auf den Auftragnehmer über, dass die Zahlung des Gesamtpreises der Ware vor der Lieferung wirksam erfolgt ist. Im Falle von Schäden, die vom Personal von Last Mile Solutions seinen Subunternehmern verursacht wurden, übernimmt der Anbieter die Verantwortung und, im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung des Zahlungsterminals, bevor das Eigentum und die damit verbundenen Risiken auf den Anbieter übergegangen sind, muss dieser dem Dienstleister den Wert des Zahlungsterminals erstatten, die Kosten für den Ersatz, die Wiederherstellung oder die Reparatur sowie alle Kosten für Diagnose, Versand und Bearbeitung übernehmen.

 

4. INSTALLATION

4.1. Installation des Zahlungsterminals – alleinige Verantwortung des Käufers

Die Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals (in Übereinstimmung mit dem verfügbaren Konfigurations- und Installationshandbuch (siehe Punkt 3.2)) erfolgt durch den Hersteller.

Weder Last Mile Solutions seine Filialen bieten die Installation oder Konfiguration des Zahlungsterminals an, ebenso wenig wie die Konfiguration der Comprador-Tabelle.

Die korrekte Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals in Übereinstimmung mit dem Handbuch ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie für das Zahlungsterminal, die aufgrund der vorliegenden Bestimmungen gewährt wird.

4.2. Zusätzliches Zubehör und Ausrüstung

Sollte zusätzliche Ausrüstung erforderlich sein, damit der Käufer das Zahlungsterminal oder die damit verbundenen Dienste nutzen kann, ist es alleinige Verantwortung des Käufers, diese zu beschaffen und zu installieren.

 

5. NUTZUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Verbotene Handlungen während der Gültigkeit des Vertrags EVC-Net SaaS

Während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrages darf der Anbieter ohne die vorherige Zustimmung von Last Mile Solutions tätig werden:

  1. Übertragen, vertreiben, verkaufen, abtreten oder auf andere Weise veräußern, belasten oder ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Belastung an oder gegenüber dem Zahlungsterminal geltend machen;
  2. das Zahlungsterminal oder seine Teile zu entfernen oder zurückzuziehen, irgendeine zusätzliche Komponente zu installieren, einschließlich der Software, der Erweiterungen oder der nicht autorisierten Modifikationen;
  3. den Zugang zum Zahlungsterminal an eine nicht autorisierte Stelle zu gewähren (der Verkäufer muss das Zahlungsterminal und die Services vor einem nicht autorisierten Zugang schützen und jegliche Störung durch andere Stellen verhindern, einschließlich Betrug, Beschädigung oder zufällige Schäden).

Während der Laufzeit des Vertrags EVC-Net SaaS darf der Anbieter das Zahlungsterminal in keiner Weise nutzen, die nicht ausdrücklich durch die Geschäftsbedingungen und den Vertrag EVC-Net SaaS genehmigt ist.

5.2. Beschränkungen in Bezug auf die Software

Der Käufer darf keine in dem Zahlungsterminal oder den Diensten enthaltene Software unterlizenzieren, reproduzieren, zurückentwickeln, dekompilieren oder kompromittieren.

Der Käufer darf diese Software oder Dienste nicht manipulieren und keine Sicherheitsfunktionen der Software und Dienste umgehen oder außer Kraft setzen.

5.3. Verbotene Änderungen oder Entwicklungen

Der Käufer darf das Zahlungsterminal oder die Dienste nicht weiterentwickeln, verändern, kopieren, erweitern oder unbefugte Arbeiten oder Verbesserungen daran vornehmen und sie auch nicht für Wettbewerbszwecke nutzen, einschließlich in Verbindung mit der Entwicklung ähnlicher Produkte, einschließlich des Kopierens jeglicher Funktionen, Schnittstellen, Grafiken, Lösungen sowie zum Zweck des Vergleichs oder der Durchführung eines Marktvergleichs.

Der Käufer darf keine illegalen oder unbefugten Störungen des Betriebs der Dienste oder des Zahlungsterminals verursachen, insbesondere nicht durch das Einführen von Schadsoftware, Tracking-Software oder durch Beeinträchtigung der Sicherheitsmaßnahmen.

5.4. Informationspflicht

Der Kunde muss Last Mile Solutions über jede Situation oder jeden Umstand informieren, der das Zahlungsterminal (innerhalb des Abonnementzeitraums) oder die Dienstleistungen beeinträchtigt, insbesondere über den Ausfall, die Zerstörung oder den Verlust des Zahlungsterminals.

5.5. Andere Begriffe für die Verwendung

Der Käufer wird das Zahlungsterminal nur innerhalb des Raums, unter den Umgebungsbedingungen und mit der Energieversorgung nutzen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Zahlungsterminals erforderlich sind.

Der Anbieter hat ein begrenztes und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Services in Übereinstimmung mit dem Ziel, diese ausschließlich in Verbindung mit der Lösung von EVC-Net zu nutzen. Die Dienste werden ausschließlich für die Bedürfnisse und Ziele des Anbieters zur Verfügung gestellt; daher ist der Anbieter nicht befugt, den Zugang zu den Diensten oder zu einer anderen Einrichtung zu gewähren.

5.6. Frist für einige der Beschränkungen

Die oben genannten Einschränkungen in Bezug auf die Software und die Dienste bleiben auch nach Ablauf dieser EVC-Net SaaS-Vereinbarung gültig und für den Käufer verbindlich.

Gleichzeitig hat der Kunde nach Ablauf der EVC-Net SaaS-Vereinbarung kein Recht, das Zahlungsterminal zu verkaufen, zu gravieren, neu zu installieren oder die Software eines dritten Teils des Zahlungsterminals zu installieren, sofern er die Rechte an geistigem Eigentum und vertraulichen Informationen von Last Mile Solutions und nicht verändert.

 

6. GARANTIE FÜR DAS ZAHLUNGSTERMINAL

6.1. Garantiezeitraum

Last Mile Solutions dem Anbieter die Garantie des Zahlungstermins für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dem Kaufdatum, unter der Bedingung, dass der Kaufpreis vollständig entrichtet wurde. Si la legislación imperativa ofrece un plazo de garantía superior que no se pueda excluir por contrato, el período de garantía en los presentes Términos se determinará de conformidad con dicha legislación imperativa.

Die Reparatur oder der Austausch des Zahlungsterminals oder eines Teils davon hat keinen Einfluss auf die Garantiefrist.

6.2. Garantien und Hilfestellungen

Die Garantie gilt ausschließlich für Materialfehler des Zahlungsterminals, die: (a) bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden; (b) auf einen Konstruktions- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind; (c) vom Käufer während der Garantiezeit ordnungsgemäß festgestellt und gemeldet wurden; (d) durch eine von Last Mile Solutions dem Verfahren zur Genehmigung der Rücksendung von Material („RMA“) durchgeführte Inspektion bestätigt wurden.

Zur Klarstellung: Die Garantie deckt keine Fehler ab, die durch unsachgemäßen Gebrauch, unzureichende Wartung oder Beschädigungen des Zahlungsterminals verursacht wurden.

Der Käufer muss Last Mile Solutions Materialfehler im Zahlungsterminal schnellstmöglich per E-Mail an folgende Adresse melden support@lastmilesolutions.com, unter Angabe von: (a) einer detaillierten Beschreibung der Unregelmäßigkeiten; (b) den Daten, an denen diese aufgetreten sind; und (c) dem Standort der Anlage.

Bei Meldung eines Defekts Last Mile Solutions : (a) Fernunterstützung Last Mile Solutions , um zu überprüfen, ob der Defekt unter die Garantie fällt und ob eine Fernreparatur möglich ist; (b) kontinuierliche Fernunterstützung (über Payter oder SwitchIO) anbieten, um den Betrieb des Geräts aufrechtzuerhalten, einschließlich Software-Updates und Verfügbarkeitsmanagement.

Wenn die Fernüberprüfung bestätigt, dass das Zahlungsterminal defekt ist und unter die Garantie fällt, Last Mile Solutions : (a) dem Käufer innerhalb von fünf (5) Werktagen ein Ersatz-Zahlungsterminal zusenden; (b) dem Käufer einen vorfrankierten Versandaufkleber für die Rücksendung des defekten Zahlungsterminals zur Verfügung stellen.

Der Verkäufer muss das defekte Terminal innerhalb eines Zeitraums von vier (14) Tagen nach Erhalt der Ersatzeinheit zurückgeben. Wenn er die defekte Einheit nicht innerhalb dieser Frist zurückgibt, werden dem Käufer die gesamten Kosten für den Austausch des Zahlungsterminals in Rechnung gestellt.

Wenn die Fernunterstützung nicht ausreicht, um das Problem zu diagnostizieren, muss der Hersteller das Terminal auf eigene Kosten gemäß dem RMA-Verfahren an Last Mile Solutions , einschließlich der Übermittlung eines RMA-Formulars, das er zurückschickt.

Der Käufer ist für den sicheren Transport des Zahlungsterminals verantwortlich.

Last Mile Solutions zehn (10) Werktage ab Erhalt des Zahlungsterminals Zeit, um zu bestätigen, ob die Reparatur oder der Austausch unter die Garantie fällt oder nicht.

Wenn der Defekt innerhalb der Garantiezeit auftritt: (a) Last Mile Solutions Ihnen ein neues oder repariertes Zahlungsterminal innerhalb eines Zeitraums von drei (30) Arbeitstagen nach Erhalt des defekten Geräts zu; und (b) Last Mile Solutions die Kosten für die Lieferung des neuen oder reparierten Zahlungsterminals an den im Vertrag angegebenen Ort.

In allen anderen Fällen gehen die Kosten für die Lieferung des Zahlungsterminals an den Käufer zu Lasten des Käufers.

Wenn die Mängel nicht unter die Garantie fallen: (a) Last Mile Solutions eine Gebühr von 40 € für die Untersuchungskosten; (b) Last Mile Solutions einen Ersatz des Zahlungsterminals zum aktuellen Marktpreis anbieten; (c) Der Käufer hat die Möglichkeit, das Ersatzgerät zu kaufen, anstatt das Originalgerät zu reparieren, wenn die Reparaturkosten die Kosten für den Ersatz oder den wirtschaftlichen Wert übersteigen.

Alle Reparaturen, Korrekturen und sonstigen Maßnahmen, die vor der Anfrage des Verkäufers durchgeführt werden und die nicht die Garantie oder den Serviceumfang abdecken, werden als zusätzliche Dienstleistungen zu einem zusätzlichen Tarif behandelt, auch wenn die Vertragsparteien dies auf andere Weise schriftlich vereinbaren.

Es wird keine Ersatzleistung gewährt.

6.3. Zugangsrecht (Zugangsrecht)

Auf Antrag von Last Mile Solutions der Anbieter verpflichtet, Last Mile Solutions dem von ihm benannten Personal während der gesamten Laufzeit des Vertrags EVC-Net SaaS jederzeit Zugang zu dem Ort, an dem das Zahlungsterminal installiert ist, und zum Zahlungsterminal zu gewähren, um das Zahlungsterminal zu überprüfen oder wiederherzustellen oder die Dienste zu verwalten.

6.4. Ausschluss von der Garantie

Die Garantie deckt Folgendes nicht ab:

  1. Anomalien oder Unregelmäßigkeiten, die die Leistung des Zahlungsterminals beeinträchtigen,
  2. alle Wartungsarbeiten, wie z. B. regelmäßige Einstellungen, Reinigungen und Erneuerungen,
  3. Verschleißteile oder Verbrauchsmaterialien,
  4. Zubehör, Anbauteile oder andere Vorrichtungen hinzufügen oder entfernen,
  5. Installieren oder Neuinstallieren, auch im Falle eines Austauschs des Zahlungsterminals,
  6. Konfiguration oder Neukonfiguration des Geräts oder seiner Teile, auch im Falle eines Austauschs des Zahlungsterminals,
  7. Mängel, die auf Produkte oder Geräte zurückzuführen sind, die nicht von Last Mile Solutions geliefert wurden,
  8. Reparaturarbeiten am Standort der Geräteinstallation.

Die Garantie gilt auch nicht für integrierte Software oder Dienste (die ausschließlich durch den Support gemäß der Service Level Agreement abgedeckt sind, wie in der EVC-Net SaaS-Vereinbarung festgelegt).

Die Garantie gilt nicht für Verluste, Schäden, Defekte oder Anomalien am Zahlungsterminal, die aufgrund einer Nichteinhaltung seitens des Käufers oder eines Dritten, der nicht mit dem Käufer in Verbindung steht, bei der Befolgung von Anweisungen in Bezug auf das Zahlungsterminal, einschließlich der Installation und manuellen Konfiguration, seiner Wartung, Installation oder Konfiguration, oder aufgrund einer anderen Handlung oder Unterlassung des Käufers, einschließlich einer Neuinstallation, Reparaturen, einer nicht autorisierten Verlegung oder Modifikationen des Zahlungsterminals oder seiner Komponenten während der Laufzeit der Garantie.

Die Garantie deckt keine Reparaturen von Folgeschäden oder anderen Auswirkungen der von der Garantie abgedeckten Mängel ab.

6.5. Installieren und Konfigurieren

Die korrekte Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals in Übereinstimmung mit dem Handbuch ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie für das Zahlungsterminal, die aufgrund der vorliegenden Bestimmungen gewährt wird.

6.6. Änderungen am Zahlungsterminal

Last Mile Solutions ausschließlich berechtigt, das Zahlungsterminal während der Laufzeit der Garantie zu modifizieren.

6.7. Erlöschen der Garantie

Die Garantie läuft ab:

  1. una vez transcurrido el plazo de la garantía,
  2. im Falle einer Kündigung des EVC-Net SaaS-Vertrags aus irgendeinem Grund,
  3. im Falle einer unbefugten Änderung oder eines anderen Verstoßes gegen diese Bedingungen während der Laufzeit der Garantie.

6.8. Es werden keine weiteren Garantien oder Bürgschaften angeboten.

Das Zahlungsterminal wird „wie besehen“ geliefert.

Sofern nicht anders angegeben, schließt Last Mile Solutions ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Garantie in Bezug auf das Zahlungsterminal aus, einschließlich der integrierten Software und ihrer Qualität, Eignung für den angegebenen Zweck, Leistung oder Übereinstimmung mit der Beschreibung.

Sofern hierin nicht anders angegeben, sind gesetzliche Gewährleistungen für Mängel, Qualitätsgarantien oder sonstige Garantien und Bedingungen im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

 

7. VERANTWORTUNG

7.1. Verantwortlichkeit in Bezug auf das Zahlungsterminal

Die Verantwortung von Last Mile Solutions Bezug auf das Zahlungsterminal (einschließlich Verkauf, Lieferung und Garantie) oder jedes andere fehlerhafte Produkt oder jede fehlerhafte Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Kauf dieses Produkts ist ausschließlich auf die Reparatur oder den Ersatz dieses Produkts oder dieser Dienstleistung beschränkt, wie in der beiliegenden Garantie beschrieben. Mit der Bestellung und der Bezahlung der Vorausrechnung für das Zahlungsterminal erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass Last Mile Solutions seine Tochtergesellschaften in keinem Fall für Schäden haftbar sind, die durch die Verwendung solcher fehlerhaften Produkte oder Dienstleistungen entstehen, unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte, Folge- oder sonstige Schäden handelt und unabhängig davon, ob diese Schäden durch den Käufer oder einen Dritten verursacht wurden. Jegliche andere Haftung, außer bei vorsätzlichen Handlungen, sei es vertraglicher oder gesetzlicher Art, ist ausgeschlossen.

7.2. Verantwortlichkeit für die Dienstleistungen

Die Verantwortung von Last Mile Solutions seiner Tochtergesellschaft (als Teil der EVC-Net SaaS-Vereinbarung) für die im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal erbrachten Dienstleistungen wird gemäß den in der EVC-Net SaaS-Vereinbarung festgelegten Bestimmungen bewertet und geregelt.

7.3 Keine Haftung für die Ladeinfrastruktur

Der Anbieter ist jederzeit für die Gewährleistung der Abrechnungsinfrastruktur verantwortlich, auch während der Reparatur- oder Wartungszeit des Abrechnungsterminals. Last Mile Solutions seine Tochtergesellschaft (die Teil der EVC-Net SaaS-Vereinbarung ist) haftet/haften nicht für Schäden oder Ansprüche, einschließlich Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

Zu diesem Zweck Last Mile Solutions , immer ein oder mehrere Zahlungsterminals als Vorrat/Reserve vorrätig zu haben.

 

8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

8.1. Kaufvertrag

Der vorliegende Kaufvertrag für das Zahlungsterminal, einschließlich Verkauf, Lieferung und Garantie sowie jede andere Art von Verantwortung des Zahlungsterminals oder jedes andere fehlerhafte Produkt oder jede fehlerhafte Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Kauf dieses Produkts, das unter diesen Bedingungen angeboten wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Niederlande, unter Ausschluss aller anderen gesetzlichen Bestimmungen, lokalen Gesetzen oder internationalen Gesetzen, die vertraglich ausgeschlossen werden können (das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung).

8.2. Zuständiges Gericht

Konflikte im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag über das Zahlungsterminal werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht des Bezirks, in dem Last Mile Solutions Sitz hat, ausgetragen, es sei denn, die zwingenden Bestimmungen sehen etwas anderes vor.