1.EINLEITENDE BESTIMMUNGEN :

1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Last Mile Solutions

Die vorliegenden Nutzungs- und Garantiebedingungen für die Zahlungsfrist („Termini“) werden veröffentlicht von

Threeforce BVdie unter dem Namen Last Mile Solutionsavente

Sitz in Zeemansstraat 11, 3016 CN, Rotterdam, Niederlande

Registrierungsnummer des Unternehmens: 24360819

Telefonnummer: +31 10 312 6000

E-Mail-Adresse: invoice@threeforce.nl

(im Folgenden bezeichnet als: „Lösungen für die letzte Meile“ oder „noi“).

1.2. Umgebung der aktuellen Terminals

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen Vertrag zwischen Last Mile Solutions den Kunden dar, die das Zahlungsterminal erwerben („Acquirente“).Erwerber“).

Das Verfahren zur Genehmigung der Rückgabe („RMA“) auf unserer Support-Seite , ist integraler Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3. Anhang zur Bestellung

Die Endgeräte werden angegeben und sind integraler Bestandteil jeder Bestellung für die Zahlungsabwicklung, die vom Käufer über das Bestellmodul („Ordine“) vorgenommen wird.Ordine“).

1.4. Zugang zu den Terminals

Bei der Bestellung des Zahlungsterminals berücksichtigt der Käufer die vorhandenen Terminals.

1.5. B2B

Da das Zahlungsterminal ausschließlich gewerblichen Unternehmen mit einem gültigen EVC-Net-SaaS-Vertrag angeboten wird, gelten die vorliegenden Bedingungen ausschließlich für Beziehungen zwischen Unternehmen.

1.6. Kaufvertrag

Nach der Übernahme von Ordine durch Last Mile Solutions stellen die Termini einen Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Last Mile Solutions dar.

Für alle Fälle, die in den vorliegenden Bedingungen nicht vorgesehen sind, gelten gemäß dem anwendbaren Recht (siehe Artikel 8 der vorliegenden Bedingungen) die Bestimmungen des SaaS-Vertrags EVC-Net für den vorliegenden Kaufvertrag.

1.7. SaaS-Vertrag EVC-Net

Nach der Annahme der Verordnung durch Last Mile Solutions gelten die Bedingungen auch als Ergänzung und Änderung des SaaS-Vertrags EVC-Net, soweit auf die Zahlungsbedingungen Bezug genommen wird.

Im Falle des Abschlusses eines EVC-Net-SaaS-Vertrags zwischen dem Käufer und einem Unternehmen von Last Mile Solutions gelten die vorliegenden Bedingungen als integraler Bestandteil des mit diesem Unternehmen abgeschlossenen EVC-Net-SaaS-Vertrags.

2. DIENSTLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ZAHLUNGSTERMINAL :

2.1. Umfeld der Dienstleistungen

Die mit der Fälligkeit der Zahlung verbundenen Dienstleistungen werden von Last Mile Solutions einer ihrer Tochtergesellschaften (im Rahmen des SaaS-EVC-Net-Vertrags) in dem im SaaS-EVC-Net-Vertrag beschriebenen Umfang erbracht. Diese Dienstleistungen können nur für die Dauer des SaaS-EVC-Net-Vertrags erbracht werden.

2.2. Unterstützung und Vereinbarung zum Servicelevel

Das Niveau der Dienstleistungen und des Supports von Last Mile Solutions seinem Partner (als Teil des EVC-Net-SaaS-Vertrags) ist im Vertrag über das dem EVC-Net-SaaS-Vertrag zugewiesene Serviceniveau beschrieben.

2.3. Datenverarbeitung

Soweit Last Mile Solutions sein Partner (als Teil des EVC-Net-SaaS-Vertrags) bei der Erbringung der Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Zahlungsziel personenbezogene Daten verarbeiten, unterliegt diese Verarbeitung dem im EVC-Net-SaaS-Vertrag genannten Datenverarbeitungsvertrag.

2.4. Nutzungsbedingungen

Die oben genannten Dienstleistungen werden gemäß den im EVC-Net-SaaS-Vertrag beschriebenen Bedingungen erbracht, einschließlich der im EVC-Net-SaaS-Vertrag festgelegten geltenden Rechtsvorschriften. Soweit auf den Zahlungsvertrag Bezug genommen wird, gelten die vorliegenden Bedingungen als integraler Bestandteil des Vertrags.

 

3. ZAHLUNGSTERMINALS UND DEREN LIEFERUNG

3.1. Ordine

Die Bestellung muss über das Bestellformular („Ordine”).

Die Verordnung kann nur von der Vertragspartei des geltenden SaaS-EVC-Net-Vertrags mit Last Mile Solutions einem ihrer verbundenen Unternehmen vollstreckt werden.

Der Auftraggeber muss die Adresse („indirizzo di spedizione“) innerhalb der SEE angeben, an die das Zahlungsterminal gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags geliefert werden soll.

3.2. Zahlungsfrist

Dans les présentes conditions, bezeichnet der Begriff „Zahlungsterminal“ ein Zahlungsterminal oder ein anderes Gerät, das vom verwendeten Kartensystem für die Zahlung oder die Terminaldienste zertifiziert ist, mit der Lesestation des Betreibers der Lesestelle verbunden ist und Ad-hoc-Zahlungen mit Kreditkarten ermöglicht, wie beispielsweise ein Zahlungskartenlesegerät oder ein kontaktloses Gerät, das alle Daten der Kredit- oder Debitkarte lesen kann, sowie das in der entsprechenden Verordnung festgelegte Zubehör.

3.3. Technische Besonderheiten

Die technischen Spezifikationen des Zahlungsterminals finden Sie im entsprechenden Abschnitt auf der Support-Seite.

3.4. Rat

Last Mile Solutions das Zahlungsterminal an den in der Bestellung angegebenen Sitz des Käufers Last Mile Solutions , je nach Verfügbarkeit des Geschäfts, nachdem der Gesamtbetrag oder andere vereinbarte Zahlungsbedingungen, einschließlich der Versandkosten, wie in der Bestellung (per E-Mail versandt) angegeben, eingegangen sind.

3.5. Eigenschaften und Verlustrisiken des Zahlungsterminals

Das Eigentum, der Besitz und das Verlustrisiko der Zahlungsvereinbarung gehen zum Zeitpunkt der Übergabe der Zahlungsvereinbarung am in der Verfügung angegebenen Sitz des Erwerbers von Last Mile Solutions den Erwerber über.

Das Eigentum an dem Zahlungsterminal geht nur dann auf den Käufer über, wenn der gesamte einmalige Aufwand vor der Lieferung vollständig bezahlt wurde. Vorbehaltlich der Fälle von Schäden, die durch Handlungen des Personals oder der Subunternehmer von Last Mile Solutions verursacht wurden, übernimmt der Käufer die volle Verantwortung und muss im Falle des Verlusts oder der Beschädigung des Zahlungsterminals, bevor er das Eigentum und die mit dem Zahlungsterminal verbundenen Risiken auf den Käufer überträgt, dem Dienstleister den Wert des Zahlungsterminals, die Kosten für dessen Ersatz, Reparatur oder Wartung sowie etwaige Diagnose-, Versand- und Verwaltungskosten erstatten.

 

4. INSTALLATION

4.1. Installation des Zahlungsterminals – ausschließliche Verantwortung des Acquirers

Die Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals (gemäß dem verfügbaren Konfigurations- und Installationshandbuch (siehe Punkt 3.2) gehen zu Lasten des Käufers.

Last Mile Solutions seine Partner bieten weder die Installation oder Konfiguration des Zahlungsterminals noch die Konfiguration der Website des Akquisierers an.

Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß der Anleitung sind Voraussetzung für die Gültigkeit der in diesem Dokument gewährten Garantie für das Zahlungsterminal.

4.2. Zubehör und Zusatzgeräte

Wenn für die Nutzung des Zahlungsterminals oder der vom Acquirer bereitgestellten Dienste zusätzliche Geräte erforderlich sind, ist der Acquirer allein dafür verantwortlich, diese zu beschaffen und zu installieren.

 

5. Maßnahmen während der Laufzeit des Vertrags EVC-Net SaaS

5.1. Während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags verbotene Handlungen

Während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags darf der Käufer ohne vorherige Zustimmung von Last Mile Solutions nicht:

  1. Übertragen, verteilen, verkaufen, abtreten oder auch zerstreuen, belasten oder ein Pfandrecht oder eine Belastung auf oder gegen das Zahlungsterminal geltend machen;
  2. das Zahlungsterminal oder Teile davon entfernen oder deaktivieren, zusätzliche Komponenten installieren, einschließlich Software, Erweiterungen oder nicht autorisierte Änderungen;
  3. unbefugten Dritten Zugang zum Zahlungsterminal gewähren (der Akquisiteur muss das Zahlungsterminal und die Dienste vor unbefugtem Zugriff schützen und jegliche Beeinträchtigung durch Dritte, einschließlich Diebstahl, Zerstörung oder versehentlichem Verlust, verhindern).

Während der Laufzeit des SaaS-EVC-Net-Vertrags darf der Käufer das Zahlungsterminal nicht in einer Weise nutzen, die nicht ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem SaaS-EVC-Net-Vertrag gestattet ist.

5.2. Einschränkungen der Software

Der Käufer wird keine Unterlizenzen vergeben, kein Reverse Engineering durchführen, keine Dekompilierung vornehmen und keine Software gefährden, die im Zahlungsterminal oder in den Diensten enthalten ist.

Der Käufer darf diese Software oder diese Dienste nicht manipulieren und keine Sicherheitsfunktionen der Software und der Dienste verletzen oder entfernen.

5.3. Änderungen oder Verbesserungen an den Produkten

Der Käufer verpflichtet sich, das Zahlungsterminal oder die Dienste nicht zu entwickeln, zu verändern, zu kopieren, zu drucken oder unbefugte Änderungen oder Verbesserungen daran vorzunehmen und sie nicht für Zwecke zu verwenden, die den Zwecken des Käufers zuwiderlaufen, auch nicht im Zusammenhang mit der Entwicklung ähnlicher Produkte, einschließlich der Kopie von Merkmalen, Funktionen, Schnittstellen, Grafiken und grafischen Lösungen, die nicht zum Vergleich oder zur vergleichenden Analyse bestimmt sind.

Der Käufer darf keine illegalen oder unbefugten Eingriffe in die Dienste oder den Betrieb des Zahlungsterminals vornehmen, indem er Malware oder Tracking-Software einführt oder die Sicherheitsmaßnahmen manipuliert.

5.4. Informationsblatt

Der Käufer ist verpflichtet, Last Mile Solutions unverzüglich Last Mile Solutions alle Ereignisse oder Umstände zu informieren, die sich auf den Zahlungsvertrag (während der Laufzeit des Abonnements) oder auf die Dienstleistungen auswirken, insbesondere im Falle von Verlust, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Zahlungsvertrags.

5.5. Sonstige Nutzungsbedingungen

Der Käufer verpflichtet sich, das Zahlungsterminal nur unter den räumlichen, örtlichen und umgebungsbezogenen Bedingungen zu beantragen und zu verwenden, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Zahlungsterminals erforderlich sind.

Der Käufer verfügt über ein beschränktes und nicht übertragbares Recht, die Dienste in konformer Weise und ausschließlich zum Zweck der Nutzung im Rahmen der EVC-Net-Lösung zu nutzen. Die Dienste werden ausschließlich für die Bedürfnisse und Zwecke des Käufers bereitgestellt; folglich ist es dem Käufer nicht gestattet, anderen Personen Zugang zu den Diensten zu gewähren.

5.6. Gültigkeitsdauer bestimmter Fristen

Die genannten Einschränkungen in Bezug auf die Software und die Dienste gelten für den Geltungsbereich des vorliegenden EVC-Net-SaaS-Vertrags und gelten nicht für den Käufer.

Gleichzeitig ist der Käufer nach Unterzeichnung des SaaS-EVC-Net-Vertrags in seinem Recht, das Zahlungsterminal zu verkaufen, zu beschriften, neu zu installieren sowie Software von Drittanbietern auf dem Zahlungsterminal zu installieren, nicht eingeschränkt, sofern die geistigen Eigentumsrechte und vertraulichen Informationen von Last Mile Solutions respektiert Last Mile Solutions und unverändert bleiben.

 

6. GARANTIE FÜR DIE BEENDIGUNG DER ZAHLUNG

6.1. Garantiedauer

Last Mile Solutions dem Käufer eine Zahlungsfristgarantie für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Lieferdatum, sofern der Kaufpreis und die Lieferkosten in einer bestimmten Höhe inzwischen bezahlt wurden. Wenn zwingendes Recht eine längere, vertraglich nicht ausschließbare Gewährleistung vorsieht, richtet sich die in diesen Bedingungen vorgesehene Gewährleistungsfrist nach diesem zwingenden Recht.

Die Kündigung oder Aufhebung des Vertrags oder eines Teils davon hat keinen Einfluss auf die Dauer der Garantie.

6.2. Garantie und Kundendienst

Die Garantie gilt ausschließlich für materielle Güter aus dem Kaufvertrag, die: (a) zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren; (b) aus der Herstellung oder Produktion stammen; (c) vom Käufer während der Garantiezeit identifiziert und in Rechnung gestellt wurden; und (d) durch eine Intervention von Last Mile Solutions dem Rücksendegenehmigungsverfahren („RMA“) bestätigt wurden.

Aus Gründen der Klarheit deckt die Garantie keine Schäden ab, die durch unsachgemäßen Gebrauch, falsche Handhabung oder einen Unfall zum Zeitpunkt der Zahlungsfrist entstanden sind.

Der Käufer ist verpflichtet, Last Mile Solutions unverzüglich per E-Mail an die Adresse support@lastmilesolutions.comDie zuständigen Behörden können jederzeit von der zuständigen Behörde verlangen, sie unter Angabe folgender Informationen zu informieren: a) eine detaillierte Beschreibung der Unregelmäßigkeiten; b) das Datum, an dem sie überprüft wurden; und c) den Ort der Installation.

Nach der Erkennung eines Problems Last Mile Solutions : (a) Fernunterstützung leisten, um zu überprüfen, ob der Fehler in der Garantiekopie enthalten ist und ob eine Fernreparatur möglich ist; (b) kontinuierliche Fernunterstützung (über Payter oder SwitchIO) leisten, um den Betrieb des Geräts aufrechtzuerhalten, einschließlich Softwareänderungen und Verfügbarkeitsmanagement.

Wenn die Fernüberprüfung bestätigt, dass die Zahlungsfrist abweicht und nicht garantiert ist, Last Mile Solutions : (a) dem Käufer innerhalb von fünf (5) Werktagen eine Ersatzzahlungsfrist zusenden; (b) dem Käufer ein vorab vorbereitetes Zahlungsschreiben für die Übernahme der abweichenden Zahlungsfrist zusenden.

Der Käufer ist verpflichtet, das defekte Zahlungsterminal innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Ersatzgeräts zurückzugeben. Wird das defekte Gerät nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben, werden die gesamten Kosten für den Austausch des Zahlungsterminals in Rechnung gestellt.

Wenn die Fernunterstützung nicht ausreicht, um das Problem zu diagnostizieren, muss der Käufer die Zahlungsfrist auf eigene Kosten Last Mile Solutions dem Kündigungsverfahren, einschließlich der Vorlage eines ausgefüllten RMA-Formulars, an Last Mile Solutions zurückgeben.

Der Käufer ist für die Erstellung der Zahlungsvereinbarung für den Transport verantwortlich.

Last Mile Solutions innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ablauf der Zahlungsfrist Last Mile Solutions , um zu bestätigen, dass die Reparatur oder der Austausch mit dem Garantieangebot übereinstimmt.

Bei Abweichungen im Garantieabdruck: (a) Last Mile Solutions innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Lieferung des betreffenden Geräts eine berichtigte oder neue Zahlungsaufforderung; und (b) Last Mile Solutions die Kosten für die Zustellung der berichtigten oder neuen Zahlungsaufforderung an die in der Verordnung angegebene Adresse.

In allen anderen Fällen gehen die Kosten für die Überwachung der Zahlungsvereinbarung mit dem Käufer zu Lasten des Käufers.

Wenn die Kosten nicht durch die Garantie abgedeckt sind, Last Mile Solutions 40 € für die Recherchekosten: (a) Last Mile Solutions 40 € für die Analysekosten; (b) Last Mile Solutions ein sicheres Zahlungsformular zum aktuellen Marktpreis anbieten; (c) der Käufer kann sich entscheiden, das Ersatzgerät zu erwerben und das Originalgerät reparieren zu lassen, wenn die Reparaturkosten die Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert übersteigen.

Jede Änderung, Korrektur oder sonstige Maßnahme, die auf Wunsch des Käufers vorgenommen wird und nicht durch die Garantie oder die Supportleistungen abgedeckt ist, gilt als zusätzliche Dienstleistung, die gegen Aufpreis erbracht wird, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

Die Ersatzleistung findet keine Anwendung.

6.3. Zugriffsrecht

Auf Verlangen von Last Mile Solutions ist der Käufer verpflichtet, Last Mile Solutions seiner benannten Person während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags jederzeit Zugang zu dem Standort, an dem die Zahlungsterminal installiert ist, und zu dem Zahlungsterminal zu gewähren, um das Zahlungsterminal zu überprüfen oder zu ändern oder die Dienste zu verwalten.

6.4. Ausschlüsse von der Garantie

Die Garantie gilt nicht:

  1. Anomalien oder Unregelmäßigkeiten, die die Leistung des Zahlungsterminals beeinträchtigen,
  2. Jegliche routinemäßige Wartungsarbeiten, wie z. B. normale Einstellungen, Reinigung, Verschieben,
  3. Verbrauchsgüter und Verbrauchsmaterialien,
  4. Hinzufügen oder Entfernen von Zubehör, Zusatzkomponenten oder anderen Geräten,
  5. die Installation oder Neuinstallation, auch im Falle einer Änderung des Zahlungsziels,
  6. die Konfiguration oder Neukonfiguration des Geräts oder seiner Teile, auch im Falle der Entfernung des Zahlungsterminals,
  7. Schäden, die durch Produkte oder Geräte verursacht werden, die nicht von Last Mile Solutions geliefert wurden,
  8. Beschwerden über den Aufstellungsort des Geräts.

Die Garantie gilt auch nicht für integrierte Software und alle Dienste (die ausschließlich durch den im SaaS-Vertrag EVC-Net festgelegten Support auf Serviceebene abgedeckt sind).

Die Garantie gilt nicht für Verluste, Schäden, Abweichungen oder Anomalien der Zahlungsvereinbarung, die sich aus der Überprüfung einer Nichtleistung seitens des Käufers oder aus drei Elementen ergeben, die vom Käufer in keiner Regel der Zahlungsvereinbarung beanstandet wurden, einschließlich des Handbuchs für Installation und Konfiguration, seiner Wartung, Installation oder Konfiguration oder jeder anderen Handlung oder Unterlassung seitens des Käufers, insbesonderedie Neuinstallation, Reparatur, den Austausch oder die unbefugte Änderung des Zahlungsterminals oder seiner Komponenten während der Garantiezeit.

Die Garantie deckt nicht die Reparatur von Folgeschäden oder anderen Auswirkungen der von der Garantie abgedeckten Mängel ab.

6.5. Installation und Konfiguration

Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß der Bedienungsanleitung ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie für das Zahlungsterminal im Sinne dieses Dokuments.

6.6. Änderungen der Zahlungsfrist

Last Mile Solutions ausschließlich berechtigt, die Zahlungsvereinbarung während der Garantiezeit zu ändern.

6.7. Versicherungsgarantie

Die Garantie läuft ab:

  1. am Ende der Garantiezeit,
  2. im Falle einer Kündigung des SaaS-Vertrags EVC-Net aus welchem Grund auch immer,
  3. im Falle einer unbefugten Änderung oder einer anderen Verletzung der vorliegenden Bedingungen durch den Käufer während der Garantiezeit.

6.8. Keine weiteren Zusicherungen oder Gewährleistungen

Das Zahlungsterminal wird „wie besehen“ geliefert.

Mit Ausnahme der verschiedenen und spezifischen Bestimmungen dieses Dokuments Last Mile Solutions jegliche ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Gewährleistung in Bezug auf die Zahlungsfrist Last Mile Solutions , einschließlich der integrierten Software, einschließlich ihrer Qualität, ihrer Eignung für den Zweck, ihrer Leistung oder ihrer Übereinstimmung mit der Beschreibung.

Sofern in diesem Dokument nicht anders angegeben, sind alle gesetzlichen Gewährleistungen für Mängel, Qualitätsgarantien und alle anderen Gewährleistungen und Bedingungen im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

 

7. VERANTWORTUNG

7.1. Verantwortung des Zahlungsterminals

Die Haftung von Last Mile Solutions Bezug auf das Zahlungsterminal (einschließlich dessen Verkauf, Beratung und Garantie) oder andere Produkte oder Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Produkts bereitgestellt werden, beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch dieser Produkte oder Dienstleistungen, wie in der hierin enthaltenen Garantie beschrieben. Mit der Ausführung der Bestellung und der Zahlung des vorgesehenen Betrags akzeptiert der Käufer, dass Last Mile Solutions seine Partner in keinem Fall für eventuelle Schäden haftbar sind, die sich aus der Nutzung dieser anderen Produkte oder Dienstleistungen ergeben, unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte, Folge- oder sonstige Schäden handelt, die dem Käufer oder Dritten entstehen. Jede andere Haftung, mit Ausnahme von Vorsatz, vertraglicher oder gesetzlicher Haftung, ist ausgeschlossen.

7.2. Verantwortung der Dienste

Die Haftung von Last Mile Solutions seinem Partner (als Teil des EVC-Net-SaaS-Vertrags) für die im Zusammenhang mit dem Zahlungsvertrag erbrachten Dienstleistungen wird auf der Grundlage der im EVC-Net-SaaS-Vertrag festgelegten Standards bewertet und geregelt.

7.3 Keine Haftung für die Forschungsinfrastruktur

Der Käufer ist jederzeit für die Sicherheit der kritischen Kommunikationsinfrastruktur verantwortlich, auch während Reparaturen oder Wartungsarbeiten am Zahlungsterminal. Last Mile Solutions sein Partner (im Rahmen des SaaS-Vertrags EVC-Net) haften nicht für diese Schäden oder Ansprüche, einschließlich Folgeschäden oder entgangener Gewinne.

In diesem Zusammenhang empfiehlt Last Mile Solutions , stets über ein oder mehrere Zahlungsterminals für risikobehaftete Transaktionen zu verfügen.

 

8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

8.1. Kaufvertrag

Der vorliegende Kaufvertrag für das Zahlungsterminal, einschließlich Verkauf, Lieferung, Garantie und jeglicher anderer Haftung für das Zahlungsterminal oder für jedes andere Produkt oder jede andere Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Kauf dieses Produkts, wird im Rahmen der vorliegenden Bedingungen geschlossen und unterliegt ausschließlich niederländischem Recht, unter Ausschluss aller anderen lokalen oder internationalen Rechtsvorschriften, die vom Vertrag ausgeschlossen werden können (Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung).

8.2. Zuständiger Gerichtsstand

Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag und der Zahlungsfrist unterliegen ausschließlich der Zuständigkeit des Gerichts des Bezirks, in dem Last Mile Solutions seinen Sitz Last Mile Solutions , sofern keine zwingenden anderslautenden Bestimmungen bestehen.