1. VORBEMERKUNGEN:
1.1. Die Bedingungen von Last Mile Solutions
Die vorliegenden Nutzungs- und Garantiebedingungen für das Zahlungsterminal (im Folgenden „Bedingungen“) werden von
Threeforce B.V.die unter dem Namen Lösungen für die letzte Meile mit ihrem
Firmensitz in Zeemansstraat 11, 3016 CN, Rotterdam, Niederlande
Registrierungsnummer des Unternehmens: 24360819
Telefonnummer: +31 10 312 6000
E-Mail-Adresse der Korrekturstelle: invoice@threeforce.nl
(im Folgenden „wir“ oder „Last Mile Solutions“ bezeichnet).
1.2. Geltungsbereich der vorliegenden Bedingungen
Die vorliegenden Bedingungen stellen einen Vertrag zwischen Last Mile Solutions unseren Kunden dar, die das Zahlungsterminal erwerben (der „Käufer“).
Das Verfahren zur Genehmigung der Rückgabe von Material („Procedimiento de autorización de devolución del material“) ist ein Verfahren zur Genehmigung der Übertragung von Material („RMA“), das auf unserer Homepage verfügbar ist ist integraler Bestandteil der vorliegenden Bedingungen.
1.3. Dem Antrag beigefügt
Die Bedingungen gelten zusätzlich und sind integraler Bestandteil jeder Bestellung des Zahlungsterminals, die der Käufer über das Bestellformular (im Folgenden „Bestellung” genannt) aufgibt.Bestellung“).
1.4. Akzeptanz der Bedingungen
Mit der Beantragung eines Zahlungsterminals akzeptiert der Käufer die vorliegenden Bedingungen.
1.5. B2B
Da das Zahlungsterminal ausschließlich für Unternehmen bestimmt ist, die einen endgültigen Vertrag mit EVC-Net SaaS abgeschlossen haben, gelten die vorliegenden Bedingungen nur für Beziehungen zwischen Unternehmen (B2B).
1.6. Kaufvertrag
Nach der Annahme der Bestellung durch Last Mile Solutions stellen die Bedingungen einen Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Last Mile Solutions dar.
Für alle Aspekte, die nicht in den vorliegenden Bedingungen geregelt sind, mit Ausnahme der geltenden Gesetzgebung (siehe Klausel 8 der vorliegenden Bedingungen), gelten die Bestimmungen der Vereinbarung von EVC-Net SaaS gemäß der vorliegenden Verkaufsvereinbarung.
1.7. Vereinbarung EVC-Net SaaS
Die Bedingungen gelten nach Annahme des Antrags durch Last Mile Solutions ebenfalls als Ergänzung und Änderung der EVC-Net SaaS-Vereinbarung, soweit sie sich auf das Zahlungsterminal beziehen.
Wenn die EVC-Net SaaS-Vereinbarung zwischen dem Käufer und einer Tochtergesellschaft von Last Mile Solutions geschlossen wird, sind die vorliegenden Bedingungen als Teil der mit dieser Tochtergesellschaft geschlossenen EVC-Net SaaS-Vereinbarung zu betrachten.
2. DIENSTLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ZAHLUNGSTERMINAL:
2.1. Zuweisung von Dienstleistungen
Die mit dem Zahlungsterminal verbundenen Dienstleistungen werden von Last Mile Solutions seiner Tochtergesellschaft (die Teil der EVC-Net SaaS-Vereinbarung ist) in dem in der „Beschreibung der Dienstleistungen” beschriebenen Bereich erbracht, der der EVC-Net SaaS-Vereinbarung beigefügt ist. Diese Dienstleistungen können nur während der Laufzeit der EVC-Net SaaS-Vereinbarung erbracht werden.
2.2. Unterstützung und Vereinbarung zum Servicelevel
Der Service- und Supportumfang von Last Mile Solutions seiner Tochtergesellschaft (sofern diese Teil der EVC-Net SaaS-Vereinbarung ist) ist in der Service-Level-Vereinbarung beschrieben, die der EVC-Net SaaS-Vereinbarung beigefügt ist.
2.3. Datenverarbeitung
Soweit Last Mile Solutions seine Tochtergesellschaft (vorausgesetzt, sie ist Teil der EVC-Net SaaS-Vereinbarung) beim Zugriff auf die mit dem Zahlungsterminal verbundenen Dienste personenbezogene Daten verarbeitet, unterliegt diese Verarbeitung der Datenverarbeitungsvereinbarung, wie sie in der EVC-Net SaaS-Vereinbarung enthalten ist.
2.4. Nutzungsbedingungen für die Dienste
Die oben genannten Dienstleistungen werden gemäß den Bedingungen der EVC-Net SaaS-Vereinbarung, einschließlich der geltenden Rechtsvorschriften, wie in der EVC-Net SaaS-Vereinbarung festgelegt, erbracht. Soweit auf das Zahlungsterminal Bezug genommen wird, gelten die vorliegenden Bedingungen als integraler Bestandteil der Vereinbarung.
3. ZAHLUNGSTERMINAL UND LIEFERUNG
3.1. Bestellung
Die Bestellung muss über das Bestellformular („Formulario de Pedido“) erfolgen.Pedido“).
Der Auftrag kann nur im Rahmen des mit Last Mile Solutions einer Tochtergesellschaft von Last Mile Solutions geschlossenen EVC-Net SaaS-Vertrags ausgeführt werden.
Die Bestellung muss den Standort („Lieferadresse“) innerhalb des EWR angeben, an den das Zahlungsterminal gemäß dieser Vereinbarung versandt wird.
3.2. Zahlungsterminal
Unter „Zahlungsterminal“ verstehen wir in den vorliegenden Bedingungen ein Zahlungsterminal oder ein anderes von der Red de Tarjetas zertifiziertes Gerät, das für Zahlungsdienste verwendet wird, oder ein mit der Ladestation des OPC verbundenes Terminal, das Ad-hoc-Zahlungen mit einer physischen Karte ermöglicht, wie beispielsweise ein Zahlungskartenlesegerät oder ein Gerät mit kontaktloser Funktion, das mindestens Kredit- oder Debitkarten lesen kann, mit dem im Referenzdokument angegebenen Zubehör.
3.3. Technische Spezifikationen
Um die technischen Spezifikationen des Zahlungsterminals zu erfahren, empfehlen wir Ihnen, die technischen Spezifikationen auf unserer Support-Seite zu konsultieren.
3.4. Lieferung
Last Mile Solutions das Zahlungsterminal an die im Bestellformular angegebene Lieferadresse, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, nach Eingang des gesamten Rechnungsbetrags oder einer anderen vereinbarten Zahlungsart, einschließlich der Versandkosten, wie in der Bestellbestätigung (die wir Ihnen per E-Mail zusenden) angegeben.
3.5. Eigentum und Verlustrisiko des Zahlungsterminals
Das Eigentum an dem bereitgestellten Zahlungsterminal, die Verfügung darüber und das Verlustrisiko gehen von Last Mile Solutions Käufer über, sobald das Zahlungsterminal an den in der Bestellung angegebenen Standort des Käufers geliefert wurde.
Das Eigentum an dem Zahlungsterminal geht nur dann auf den Käufer über, wenn die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags vor der Lieferung erfolgt ist. Außer im Falle von Schäden, die durch Mitarbeiter von Last Mile Solutions deren Subunternehmer verursacht wurden, übernimmt der Käufer die gesamte Verantwortung und im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung des Zahlungsterminals, bevor das Eigentum und die damit verbundenen Risiken auf den Käufer übergegangen sind, muss dieser dem Dienstleister den Wert des Zahlungsterminals erstatten die Kosten für den Ersatz, die Wiederherstellung oder die Reparatur sowie alle Kosten für Diagnose, Versand und Bearbeitung zu tragen.
4. INSTALLATION
4.1. Installation des Zahlungsterminals – ausschließliche Verantwortung des Lieferanten
Die Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals (gemäß dem verfügbaren Konfigurations- und Installationshandbuch (siehe Punkt 3.2)) obliegt dem Betreiber.
Weder Ni Last Mile Solutions seine Tochtergesellschaften bieten die Installation oder Konfiguration des Zahlungsterminals sowie die Konfiguration des Comprador-Tisches an.
Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß der Bedienungsanleitung ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie, die gemäß den vorliegenden Bedingungen für das Zahlungsterminal gewährt wird.
4.2. Zubehör und zusätzliche Ausrüstung
Wenn der Käufer zusätzliche Ausrüstung benötigt, um das Zahlungsterminal oder die damit verbundenen Dienste zu nutzen, ist er allein dafür verantwortlich, diese zu beschaffen und zu installieren.
5. NUTZUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags verbotene Handlungen
Während der Laufzeit der EVC-Net SaaS-Vereinbarung darf der Anbieter ohne vorherige Zustimmung von Last Mile Solutions nicht:
- übertragen, verteilen, verleihen, abtreten oder in irgendeiner Weise erhöhen, belasten oder ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Belastungsrecht an oder auf dem Zahlungsterminal geltend machen;
- das Zahlungsterminal oder seine Teile zu demontieren oder zu entfernen, zusätzliche Komponenten zu installieren, einschließlich Software, Erweiterungen oder nicht autorisierte Änderungen;
- Zugang zum Zahlungsterminal für Unbefugte gewähren (der Verbraucher muss das Zahlungsterminal und die Dienste vor unbefugtem Zugriff schützen und jegliche Störung durch Dritte, einschließlich Roboter, Verlust oder zufällige Beschädigung, verhindern).
Während der Laufzeit der EVC-Net SaaS-Vereinbarung darf der Käufer das Zahlungsterminal nicht in einer Weise nutzen, die nicht ausdrücklich durch die Bedingungen und die EVC-Net SaaS-Vereinbarung gestattet ist.
5.2. Einschränkungen in Bezug auf die Software
Der Käufer darf keine Unterlizenzen vergeben, keine Vervielfältigungen anfertigen, keine Rückentwicklung vornehmen, keine Dekompilierungen durchführen und keine der im Zahlungsterminal oder in den Diensten enthaltenen Softwareprogramme beeinträchtigen.
Der Käufer manipuliert diese Software oder diese Dienste nicht und verändert oder entfernt keine Sicherheitsmerkmale der Software und der Dienste.
5.3. Verbotene Änderungen oder Entwicklungen
Der Käufer wird keine Entwicklungen, Änderungen, Kopien, erweitern oder nicht autorisierte Arbeiten oder Verbesserungen am Zahlungsterminal oder den Diensten vornehmen und diese auch nicht für Wettbewerbszwecke verwenden, einschließlich in Verbindung mit der Entwicklung ähnlicher Produkte, einschließlich der Kopie von Funktionen, Schnittstellen, Grafiken, Designlösungen, sowie zum Zweck des Vergleichs oder zur Durchführung eines Vergleichs auf dem Markt.
Der Käufer darf keine illegalen oder unbefugten Störungen des Betriebs der Dienste oder des Zahlungsterminals verursachen, insbesondere nicht durch das Einschleusen von Schadsoftware, Betrugssoftware oder durch Beeinträchtigung der Sicherheitsmaßnahmen.
5.4. Informationsanfrage
Der Kunde muss Last Mile Solutions unverzüglich Last Mile Solutions alle Situationen oder Umstände informieren, die das Zahlungsterminal (während der Vertragslaufzeit) oder die Dienste betreffen, insbesondere Last Mile Solutions den Verlust, die Beschädigung, die Zerstörung oder die Verschlechterung des Zahlungsterminals.
5.5. Sonstige Nutzungsbedingungen
Der Käufer stellt ausschließlich das Zahlungsterminal im Raum, die Umgebungsbedingungen und die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Zahlungsterminals erforderliche Energie bereit und nutzt diese.
Der Käufer hat ein beschränktes und nicht übertragbares Recht, die Dienste in konformer Weise und ausschließlich im Rahmen der EVC-Net-Lösung zu nutzen. Die Dienste werden ausschließlich für die Bedürfnisse und Zwecke des Verbrauchers angeboten; daher ist es dem Verbraucher nicht gestattet, einer anderen Einrichtung Zugang zu den Diensten zu gewähren.
5.6. Gültigkeitsdauer bestimmter Fristen
Die zuvor genannten Einschränkungen hinsichtlich der Software und der Dienste bleiben nach Inkrafttreten dieser EVC-Net SaaS-Vereinbarung weiterhin gültig und gelten auch weiterhin für den Verbraucher.
Ebenso unterliegt der Käufer nach Ablauf des EVC-Net SaaS-Vertrags keinen Einschränkungen hinsichtlich seines Rechts, das Zahlungsterminal zu verkaufen, zu brennen, neu zu installieren sowie Software von Drittanbietern auf dem Zahlungsterminal zu installieren, sofern er die geistigen Eigentumsrechte und die Rechte an vertraulichen Informationen von Last Mile Solutions respektiert und nicht verletzt.
6. GARANTIE FÜR DAS ZAHLUNGSTERMINAL
6.1. Garantiedauer
Last Mile Solutions dem Käufer eine Garantie für das Zahlungsterminal für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens, vorausgesetzt, dass die Einfuhr der Einzelrechnung vollständig storniert wurde. Wenn die imperiale Gesetzgebung eine längere Gewährleistungsfrist vorsieht, die niemand vertraglich ausschließen kann, wird die in diesen Terminals vorgesehene Gewährleistungsdauer gemäß dieser imperialen Gesetzgebung festgelegt.
Die Reparatur oder der Austausch des Zahlungsterminals oder eines Teils davon hat keinen Einfluss auf die Dauer der Garantie.
6.2. Garantie und Kundendienst
Die Garantie gilt ausschließlich für Materialfehler des Zahlungsterminals, die: (a) bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren; (b) auf einen Konstruktions- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind; (c) vom Verbraucher während der Garantiezeit ordnungsgemäß festgestellt und gemeldet wurden; und (d) durch eine von Last Mile Solutions dem Verfahren zur Genehmigung der Rücksendung von Material („RMA“) durchgeführte Prüfung bestätigt wurden.
Zur Klarstellung: Die Garantie deckt keine Fehler ab, die durch unsachgemäßen Gebrauch, unzureichende Wartung oder Beschädigungen des Zahlungsterminals verursacht wurden.
Der Käufer muss Last Mile Solutions so schnell wie möglich per E-Mail an support@lastmilesolutions.comDer Verwaltungsrat der Europäischen Union hat den Antrag auf Genehmigung zur Umsetzung dieser Richtlinie genehmigt und dabei Folgendes präzisiert: a) die detaillierte Beschreibung der Unregelmäßigkeiten; b) die Daten, an denen die Umsetzung stattgefunden hat; c) den Ort der Umsetzung.
Vor der Meldung eines Defekts Last Mile Solutions : (a) Fernunterstützung leisten, um festzustellen, ob der Defekt unter die Garantie fällt und ob eine Fernreparatur durchgeführt werden kann; (b) kontinuierliche Fernunterstützung (über Payter oder SwitchIO) leisten, um den Betrieb des Geräts aufrechtzuerhalten, einschließlich Software-Updates und Verfügbarkeitsmanagement.
Wenn die Fernüberprüfung bestätigt, dass das Zahlungsterminal defekt ist und unter die Garantie fällt, Last Mile Solutions : (a) dem Kunden innerhalb von fünf (5) Werktagen ein Ersatz-Zahlungsterminal zusenden; (b) dem Kunden ein vorab vorbereitetes Versandetikett für die Rücksendung des defekten Zahlungsterminals zur Verfügung stellen.
Der Käufer muss das defekte Zahlungsterminal innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Ersatzgeräts zurücksenden. Wird das defekte Gerät nicht innerhalb dieser Frist zurückgesandt, muss der Verkäufer dem Käufer alle Kosten für den Ersatz des Zahlungsterminals erstatten.
Wenn die Fernunterstützung nicht ausreicht, um das Problem zu diagnostizieren, muss der Kunde das Zahlungsterminal auf eigene Kosten Last Mile Solutions dem RMA-Verfahren an Last Mile Solutions zurücksenden, einschließlich der Einsendung eines ausgefüllten RMA-Formulars.
Der Verkäufer ist verpflichtet, einen sicheren Transport des Zahlungsterminals zu gewährleisten.
Last Mile Solutions über zehn (10) Werktage ab Erhalt des Zahlungsterminals, um eine Antwort zu geben, in der bestätigt wird, ob die Reparatur oder der Austausch unter die Garantie fällt oder nicht.
Wenn der Defekt innerhalb der Garantiezeit auftritt: (a) Last Mile Solutions innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erhalt des defekten Geräts ein neues oder repariertes Zahlungsterminal; und (b) Last Mile Solutions die Versandkosten für das reparierte oder neue Zahlungsterminal an den auf dem Bestellformular angegebenen Ort.
In allen anderen Fällen gehen die Versandkosten für das Zahlungsterminal an den Käufer zu Lasten des Käufers.
Wenn die Mängel nicht unter die Garantie fallen: (a) Last Mile Solutions eine Strafgebühr in Höhe von 40 € für die Recherchekosten; (b) Last Mile Solutions einen Ersatz des Zahlungsterminals zum aktuellen Marktpreis anbieten; (c) Der Kunde kann das Ersatzgerät kaufen, anstatt das Originalgerät reparieren zu lassen, wenn die Reparaturkosten die Ersatzkosten oder den wirtschaftlichen Wert übersteigen.
Jede Reparatur, Korrektur oder sonstige Maßnahme, die auf ausdrücklichen Wunsch des Lieferanten durchgeführt wird und nicht unter die Garantie oder den Leistungsumfang fällt, gilt als zusätzliche Leistung, die zu einem zusätzlichen Preis erbracht wird, auch wenn die Parteien dies in anderer Form schriftlich vereinbaren.
Es wird keine Ersatzleistung gewährt.
6.3. Zugriffsrecht
Auf Verlangen von Last Mile Solutions ist der Käufer verpflichtet, Last Mile Solutions dessen benannten Mitarbeitern während der gesamten Laufzeit der EVC-Net SaaS-Vereinbarung jederzeit Zugang zu dem Standort, an dem das Zahlungsterminal installiert ist, und zu dem Zahlungsterminal zu gewähren, um das Zahlungsterminal zu überprüfen oder wiederherzustellen oder die Dienste zu verwalten.
6.4. Ausschlüsse von der Garantie
Die Garantie gilt nicht:
- Anomalien oder Unregelmäßigkeiten, die die Leistung des Zahlungsterminals beeinträchtigen,
- alle Wartungsarbeiten, wie Einstellungen, Instandhaltung und übliche Renovierungen,
- Verschleißteile oder Verbrauchsmaterialien,
- Zubehör, Anbauteile oder andere Vorrichtungen hinzufügen oder entfernen,
- Installieren oder Neuinstallieren, auch im Falle eines Austauschs des Zahlungsterminals,
- die Konfiguration oder Neukonfiguration des Geräts oder seiner Teile, auch im Falle eines Austauschs des Zahlungsterminals,
- Mängel, die auf Produkte oder Ausrüstung zurückzuführen sind, die nicht von Last Mile Solutions geliefert wurden,
- Reparaturarbeiten im Installationsbereich des Geräts.
Die Garantie gilt nicht für integrierte Software oder Dienstleistungen (die ausschließlich durch den Support gemäß der Service Level Agreement, wie in der EVC-Net SaaS-Vereinbarung festgelegt, abgedeckt sind).
Die Garantie gilt nicht für Verluste, Schäden, Defekte oder Anomalien des Zahlungsterminals, die aufgrund einer Verletzung seitens des Käufers oder eines anderen Dritten, der nicht mit dem Käufer in Verbindung steht, in Bezug auf die Einhaltung von Anweisungen zum Zahlungsterminal, einschließlich der Installation und manuellen Konfiguration, Wartung, Installation oder Konfiguration des Zahlungsterminals oder einer anderen Handlung oder Unterlassung des Käufers, einschließlich einer unbefugten Neuinstallation, Reparatur, Instandsetzung oder Änderung des Zahlungsterminals oder seiner Komponenten. des Zahlungsterminals oder seiner Komponenten während der Garantiezeit.
Die Garantie deckt nicht die Reparatur von Folgeschäden oder anderen Auswirkungen der von der Garantie abgedeckten Mängel ab.
6.5. Installation und Konfiguration
Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß der Bedienungsanleitung ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie, die gemäß den vorliegenden Bedingungen für das Zahlungsterminal gewährt wird.
6.6. Änderungen am Zahlungsterminal
Last Mile Solutions ausschließlich berechtigt, das Zahlungsterminal während der Garantiezeit zu ändern.
6.7. Inkrafttreten der Garantie
Die Garantie gilt:
- una vez transcurrido el plazo de la garantía,
- Im Falle einer Kündigung des EVC-Net SaaS-Vertrags aus welchem Grund auch immer,
- im Falle einer unbefugten Änderung oder Nichteinhaltung der vorliegenden Bedingungen während der Gültigkeitsdauer der Garantie.
6.8. Es gibt keine weiteren Garantien oder Bürgschaften.
Das Zahlungsterminal wird durch „tal cual“ ersetzt.
Last Mile Solutions jegliche ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Gewährleistung in Bezug auf das Zahlungsterminal Last Mile Solutions , einschließlich der integrierten Software und deren Qualität, Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck, Leistung oder Übereinstimmung mit der Beschreibung.
Wenn hier eine andere Art von Garantie vorgesehen ist, sind alle gesetzlichen Mängelgarantien, Qualitätsgarantien oder andere Arten von Garantien oder Bedingungen im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
7. VERANTWORTUNG
7.1. Verantwortung in Bezug auf das Zahlungsterminal
Die Haftung von Last Mile Solutions auf das Zahlungsterminal (einschließlich Verkauf, Kauf und Garantie) und alle anderen fehlerhaften Produkte oder Dienstleistungen, die im Rahmen des Kaufs dieses Produkts bereitgestellt werden, beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Ersatz dieser Produkte oder Dienstleistungen gemäß den in der mitgelieferten Garantie beschriebenen Bedingungen. Mit der Zahlung und Begleichung der Rechnung am Zahlungsterminal akzeptiert der Verbraucher, dass Last Mile Solutions jede seiner Tochtergesellschaften in keinem Fall für Schäden haftbar sind, die durch die Verwendung dieser fehlerhaften Produkte oder Dienstleistungen entstehen, unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte, Folge- oder sonstige Schäden handelt und unabhängig davon, ob diese Schäden durch den Käufer oder einen Dritten verursacht wurden. Jede weitere Haftung, einschließlich vorsätzlicher Handlungen, sei es vertraglicher oder gesetzlicher Art, ist ausgeschlossen.
7.2. Verantwortung der Dienste
Die Haftung von Last Mile Solutions seiner Tochtergesellschaft (die Teil der EVC-Net SaaS-Vereinbarung ist) für die im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal erbrachten Dienstleistungen wird gemäß den in der EVC-Net SaaS-Vereinbarung festgelegten Standards bewertet und geregelt.
7.3 Keine Haftung für die Verkehrsinfrastruktur
Der Käufer ist jederzeit für die Gewährleistung der kritischen Infrastruktur des Fahrzeugs verantwortlich, insbesondere während der Reparatur oder Wartung des Zahlungsterminals. Last Mile Solutions seine Tochtergesellschaft (die Teil der EVC-Net SaaS-Vereinbarung ist) haftet/haften nicht für Schäden oder Ansprüche jeglicher Art, einschließlich Folgeschäden oder erzielter Gewinne.
Zu diesem Zweck Last Mile Solutions , stets ein oder mehrere Zahlungsterminals auf Lager oder in Reserve zu haben.
8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
8.1. Kaufvertrag
Der vorliegende Kaufvertrag für das Zahlungsterminal, einschließlich Verkauf, Kauf und Garantie, sowie jede andere Art von Haftung für das Zahlungsterminal oder andere fehlerhafte Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf dieses Produkts gemäß den vorliegenden Bedingungen unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Niederlande, unter Ausschluss aller anderen gesetzlichen Bestimmungen, gesetzlichen, lokalen oder internationalen Bestimmungen, die geltend gemacht werden könnten, um den Ausschluss des Zahlungsterminals zu rechtfertigen, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Niederlande, unter Ausschluss aller gesetzlichen Bestimmungen, lokalen Gesetze oder internationalen Gesetze, die vertraglich ausgeschlossen werden können (das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung).
8.2. Zuständiges Gericht
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag für das Zahlungsterminal werden ausschließlich dem zuständigen Gericht des Bezirks vorgelegt, in dem Last Mile Solutions seinen Sitz Last Mile Solutions , sofern nicht zwingende Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.