1.EINLEITENDE BESTIMMUNGEN :
1.1. Bedingungen und Konditionen von Last Mile Solutions
Die vorliegenden Nutzungs- und Garantiebedingungen für Zahlungsfristen („Bedingungen“) wurden veröffentlicht von
Threeforce BVdziałająca pod nazwą Last Mile Solutions, avente
Sitz in Zeemansstraat 11, 3016 CN, Rotterdam, Niederlande
Registrierungsnummer des Unternehmens: 24360819
Telefonnummer: +31 10 312 6000
E-Mail-Adresse: invoice@threeforce.nl
(w następujący sposób: „Lösungen für die letzte Meile” o „uns“).
1.2. Geltungsbereich dieser Bedingungen
Die vorliegenden Bedingungen stellen einen Vertrag zwischen Last Mile Solutions dem Kunden dar, der den Zahlungsziel („Käufer“).
Das Verfahren zur Genehmigung der Rücksendung („RMA“) auf unserer Support-Seite , ist integraler Bestandteil dieser Bedingungen.
1.3. Anhang zur Bestellung
Die Zahlungsfristen sind vereinbart und bilden einen integralen Bestandteil jedes Auftrags für die vom Käufer über das Auftragsmodul („Auftrag“).
1.4. Akzeptanz der Bedingungen
Mit der Bestellung erhält der Käufer Zugang zu den aktuellen Zahlungsfristen.
1.5. B2B
Da die Zahlungsfrist ausschließlich Wirtschaftssubjekten mit einem gültigen SaaS-EVC-Net-Vertrag angeboten wird, gelten die vorliegenden Bedingungen ausschließlich für Beziehungen zwischen Unternehmen.
1.6. Kaufvertrag
Nach dem Erwerb der Aufträge durch Last Mile Solutions stellen die Bedingungen einen Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Last Mile Solutions dar.
Für alles, was in diesen Bedingungen nicht vorgesehen ist, gelten gemäß geltendem Recht (siehe Klausel 8 dieser Bedingungen) die Bestimmungen des SaaS-Vertrags EVC-Net für diesen Kaufvertrag.
1.7. SaaS-Vertrag EVC-Net
Nach der Bestätigung der Bestellung durch Last Mile Solutions werden die Fristen auch als Integration und Änderung des SaaS-Vertrags EVC-Net berücksichtigt, soweit dies die Zahlungsfrist betrifft.
Im Falle des Abschlusses eines SaaS-EVC-Net-Vertrags zwischen dem Käufer und der Tochtergesellschaft Last Mile Solutions gelten diese Bedingungen als integraler Bestandteil des mit dieser Tochtergesellschaft abgeschlossenen SaaS-EVC-Net-Vertrags.
2. MIT DER BEENDIGUNG DER ZAHLUNG VERBUNDENE DIENSTLEISTUNGEN :
2.1. Umfang der Dienstleistungen
Die mit dem Zahlungstermin verbundenen Dienstleistungen werden von Last Mile Solutions einem mit ihr kooperierenden Unternehmen (im Rahmen des SaaS-EVC-Net-Vertrags) in dem Umfang erbracht, der in der dem SaaS-EVC-Net-Vertrag beigefügten „Leistungsbeschreibung” beschrieben ist. Diese Dienstleistungen können ausschließlich während der Laufzeit des SaaS-EVC-Net-Vertrags erbracht werden.
2.2. Support und Service Level Agreement
Das Niveau der von Last Mile Solutions ihrer Tochtergesellschaft (im Rahmen des SaaS-Vertrags EVC-Net) erbrachten Dienstleistungen und Unterstützung ist im Vertrag als das mit dem SaaS-Vertrag EVC-Net verbundene Dienstleistungsniveau festgelegt.
2.3. Datenverarbeitung
Wenn Last Mile Solutions seine Partner (im Rahmen des SaaS-Vertrags EVC-Net) personenbezogene Daten im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Zahlungsziel verarbeiten, unterliegt diese Verarbeitung dem Datenverarbeitungsvertrag gemäß dem SaaS-Vertrag EVC-Net.
2.4. Nutzungsbedingungen
Die oben genannten Dienstleistungen werden gemäß den Bedingungen des SaaS-Vertrags EVC-Net erbracht, einschließlich der geltenden Rechtsvorschriften, die im SaaS-Vertrag EVC-Net festgelegt sind. Bei Verweis auf die Zahlungsbedingungen gelten diese Bedingungen als integraler Bestandteil des Vertrags.
3. BEENDIGUNG DER ZAHLUNGEN UND DAMIT VERBUNDENE FOLGEN
3.1. Ordine
Die Verordnung kann mithilfe des Verordnungsmoduls („Ordine”).
Die Bestellung kann ausschließlich von der Gegenpartei des mit Last Mile Solutions deren Tochtergesellschaft geschlossenen SaaS EVC-Net-Vertrags ausgeführt werden.
Der Auftraggeber muss eine Website („Versandadresse“) in der SEE angeben, an die die Zahlungsfrist im Sinne dieses Vertrags gesendet wird.
3.2. Zahlungsfrist
In diesen Bedingungen bezieht sich „Zahlungsterminal“ auf ein Zahlungsterminal oder ein anderes von einem Kartenzahlungsnetzwerk zertifiziertes Gerät, das für Zahlungen oder Terminaldienste verwendet wird und mit einer Abrechnungsstation des Abrechnungspunktbetreibers verbunden ist, das Ad-hoc-Zahlungen mit physischen Karten ermöglicht, wie z. B. ein Zahlungskartenlesegerät oder ein Gerät mit Kontaktlosfunktion, das das Auslesen aller Kredit- oder Debitkartendaten ermöglicht, zusammen mit dem in der entsprechenden Verordnung festgelegten Zubehör.
3.3. Spezifische technische Lösungen
Um sich mit den detaillierten technischen Bedingungen des Zahlungsterminals vertraut zu machen, gehen Sie bitte zum entsprechenden Abschnitt auf der Hilfeseite.
3.4. Lieferung
Last Mile Solutions die Zahlung innerhalb der in der Bestellung angegebenen Zahlungsfrist am Sitz des Käufers, vorbehaltlich der Verfügbarkeit im Lager, nach Zahlungseingang oder anderen vereinbarten Zahlungsbedingungen, einschließlich der Versandkosten, die in der Bestellung (per E-Mail versandt) angegeben sind.
3.5. Recht und Risiko des Verfalls der Zahlungsfrist
Eigentum, Besitz und Verlustrisiko gehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von Last Mile Solutions den Käufer über. Die Zahlungsfristen beginnen am Sitz des Käufers, der in der Bestellung angegeben ist.
Das Eigentum an der Zahlungsfrist geht ausschließlich unter der Bedingung auf den Käufer über, dass die Gesamtkosten für den Kauf der betreffenden Ware vor Vertragsabschluss bezahlt wurden. Im Falle von Schäden, die durch Handlungen von Mitarbeitern oder Untergebenen Last Mile Solutions verursacht wurden, übernimmt der Käufer die volle Verantwortung und im Falle einer Beschädigung oder Verletzung der Zahlungsfrist, vor der Übertragung des Eigentums und der mit der Zahlungsfrist verbundenen Risiken auf den Käufer, erstattet er dem Dienstleister den Wert der Zahlungsfrist, zahlt die Kosten für Wartung, Reparatur oder Instandsetzung sowie eventuelle Kosten für Diagnose, Versand und Verwaltung.
4. INSTALLATION
4.1. Installation des Abrechnungsterminals – alleinige Verantwortung des Käufers
Die Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals (gemäß der verfügbaren Konfigurations- und Installationsanleitung (siehe Punkt 3.2)) erfolgt über den Acquirer.
Die Firma Last Mile Solutions ihre verbundenen Unternehmen bieten weder die Installation oder Konfiguration von Zahlungsterminals noch die Einrichtung von Empfängerkonten an.
Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß der Bedienungsanleitung ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie für das Zahlungsterminal, die gemäß diesem Dokument gewährt wird.
4.2. Zubehör und Zusatzgeräte
Wenn für die Nutzung des Zahlungsterminals oder der vom Käufer erbrachten Dienstleistungen zusätzliche Geräte erforderlich sind, ist der Käufer allein für deren Bereitstellung und Installation verantwortlich.
5. Maßnahmen, die während der Laufzeit des Vertrags EVC-Net SaaS ergriffen wurden
5.1. Während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags verbotene Handlungen
Während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags darf der Käufer ohne vorherige Zustimmung Last Mile Solutions nicht:
- Übertragung, Vertrieb, Verkauf, Abtretung oder sonstige Entfernung, Sammlung oder Abonnement von Privilegien oder Rechten in Bezug auf den Zahlungsplan oder in Bezug darauf;
- Entfernen oder Ändern des Zahlungsterminals oder eines Teils davon, Installieren zusätzlicher Komponenten, einschließlich Software, Vornehmen von Erweiterungen oder Modifikationen, die nicht autorisiert wurden;
- Verhinderung des Zugriffs auf das Zahlungsterminal durch nicht autorisierte Dritte (der Käufer muss das Zahlungsterminal und die Dienste vor jeglichem unbefugten Zugriff schützen und jeglichen Eingriffen Dritter, einschließlich Beschädigungen, Zerstörungen oder versehentlichen Beschädigungen, entgegenwirken).
Während der Laufzeit des EVC-Net-SaaS-Vertrags darf der Käufer den Zahlungsplaner nicht in einer Weise nutzen, die nicht ausdrücklich in den Bedingungen und im EVC-Net-SaaS-Vertrag gestattet ist.
5.2. Einschränkungen hinsichtlich der Software
Der Käufer gewährt keine Unterlizenzen, reproduziert keine Software, führt kein Reverse Engineering durch, dekompiliert keine Software und gibt keine Software weiter, einschließlich der in den Zahlungsbedingungen oder Dienstleistungen enthaltenen Software.
Der Käufer darf die Software oder die Dienste nicht manipulieren und keine Sicherheitsfunktionen der Software oder der Dienste verletzen oder deaktivieren.
5.3. Änderungen oder Modifikationen an der Software
Der Käufer verpflichtet sich, keine Änderungen oder Verbesserungen vorzunehmen, die nicht in den Zahlungsbedingungen oder Dienstleistungen autorisiert sind, und diese nicht zu anderen Zwecken zu verwenden, auch nicht in Bezug auf die Entwicklung ähnlicher Produkte, einschließlich der Kopie von Merkmalen, Funktionen, Schnittstellen, Grafiken, grafischen Lösungen sowie zum Zwecke der Konfrontation oder vergleichenden Analyse.
Der Käufer darf keine illegalen oder unbefugten Eingriffe in die Dienste oder den Betrieb des Zahlungsterminals vornehmen, indem er schädliche Software oder Tracking-Software installiert oder die Sicherheitsrichtlinien ändert.
5.4. Informationspflicht
Der Käufer ist verpflichtet, Last Mile Solutions unverzüglich Last Mile Solutions alle Ereignisse oder Umstände zu informieren, die sich auf die Zahlungsfrist (innerhalb der Laufzeit) oder die Dienstleistungen auswirken, insbesondere im Falle von Verlust, Zerstörung, Beschädigung oder Verfall der Zahlungsfrist.
5.5. Sonstige Nutzungsbedingungen
Der Käufer verpflichtet sich, das Zahlungsterminal ausschließlich unter den Bedingungen hinsichtlich Raum, Standort und Umgebung zu liefern und zu nutzen, die für das ordnungsgemäße Funktionieren des Zahlungsterminals erforderlich sind.
Der Käufer hat ein beschränktes und nicht übertragbares Recht, die Dienste bestimmungsgemäß und ausschließlich zum Zweck der Nutzung im Rahmen der EVC-Net-Lösung zu nutzen. Die Dienste werden ausschließlich für die Bedürfnisse des Käufers erbracht; der Käufer ist nicht berechtigt, anderen Personen Zugang zu den Diensten zu gewähren.
5.6. Dauer aller Beschränkungen
Die oben genannten Einschränkungen in Bezug auf Software und Dienstleistungen sind für den Käufer verbindlich.
Gleichzeitig ist der Käufer nach Abschluss des EVC-Net-SaaS-Vertrags in seinem Recht zum Verkauf, zur Aktualisierung und zur Neuinstallation von Zahlungsterminals sowie zur Installation von Software aus verschiedenen Quellen während des Abrechnungszeitraums nicht eingeschränkt, sofern die geistigen Eigentumsrechte und Informationen von Last Mile Solutions verletzt oder verändert werden.
6. GARANTIE FÜR DEN ABSCHLUSS DER ZAHLUNG
6.1. Garantiedauer
Last Mile Solutions dem Käufer eine Zahlungsfristgarantie für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Vertragsabschluss, vorausgesetzt, dass die Importkosten für Verkauf und Lieferung in diesem Zeitraum kontinuierlich bezahlt werden. Für den Fall, dass das anwendbare Recht eine längere Garantie vorsieht, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann, richtet sich die in diesen Bedingungen festgelegte Garantiefrist nach dem anwendbaren Recht.
Die Reparatur oder der Austausch des Zahlungsterminals oder eines seiner Teile hat keinen Einfluss auf die Dauer der Garantie.
6.2. Garantie und Supportleistungen
Die Garantie gilt ausschließlich für Materialfehler des Zahlungsterminals, die: (a) zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren; (b) auf Konstruktions- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind; (c) vom Käufer während der Garantiezeit festgestellt und ordnungsgemäß gemeldet wurden; und (d) durch eine Überprüfung durch Last Mile Solutions dem Verfahren zur Rücksendegenehmigung („RMA“) bestätigt wurden.
Aus Sicherheitsgründen umfasst die Garantie keine Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Handhabung oder Beschädigungen innerhalb der Zahlungsfrist entstanden sind.
Der Käufer ist verpflichtet, Last Mile Solutions unverzüglich per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse Last Mile Solutions alle wesentlichen Abweichungen vom Zahlungsziel zu informieren. support@lastmilesolutions.comunter Angabe von: (a) einer detaillierten Beschreibung der Unregelmäßigkeiten; (b) dem Datum der Überprüfung; und (c) dem Ort der Installation.
Nach Feststellung eines Defekts Last Mile Solutions : (a) Fernunterstützung leisten, um zu überprüfen, ob der Defekt unter die Garantie fällt und eine Fernreparatur möglich ist; (b) kontinuierliche Fernunterstützung (über Payter oder SwitchIO) leisten, um die Funktionalität des Geräts aufrechtzuerhalten, einschließlich Software-Updates und Verfügbarkeitsmanagement.
Wenn die Fernüberprüfung ergibt, dass das Zahlungsziel abweicht und nicht von der Garantie abgedeckt ist, Last Mile Solutions : (a) dem Käufer innerhalb von fünf (5) Werktagen ein Ersatzzahlungsziel übermitteln; (b) dem Käufer das zuvor versandte Lieferdokument übermitteln, um ein anderes Zahlungsziel wiederherzustellen.
Der Käufer ist verpflichtet, die Zahlungsfrist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Ersatzgeräts wiederherzustellen. Eine spätere Wiederherstellung des Abrechnungsgeräts innerhalb dieser Frist ist mit zusätzlichen Kosten für die Wiederherstellung des Abrechnungsgeräts verbunden.
Wenn die Fernunterstützung zur Diagnose des Problems nicht ausreicht, kann der Käufer Last Mile Solutions erneut Last Mile Solutions für seine eigenen Dienstleistungen gemäß dem Rückforderungsverfahren übermitteln, einschließlich der Vorlage des erstellten RMA-Moduls.
Der Käufer ist für die Festlegung des Zahlungstermins für den Transport verantwortlich.
Last Mile Solutions sich Last Mile Solutions fünf (10) Werktagen nach Ablauf der Zahlungsfrist mit Last Mile Solutions Last Mile Solutions , um zu bestätigen, dass die Reparatur oder der Support den Garantiebedingungen entspricht.
Im Falle eines Mangels an einem Exemplar der Garantie: (a) Last Mile Solutions innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Lieferung des mangelhaften Geräts einen neuen oder korrigierten Zahlungstermin Last Mile Solutions ; und (b) Last Mile Solutions die Kosten für die Lieferung des neuen oder korrigierten Zahlungstermins an den in der Bestellung angegebenen Standort Last Mile Solutions .
In allen anderen Fällen gehen die mit der fristgerechten Zahlung an den Käufer verbundenen Kosten zu dessen Lasten.
Wenn die Abweichungen nicht die Garantie betreffen: (a) Last Mile Solutions 40 € Last Mile Solutions zu den Untersuchungskosten; (b) Last Mile Solutions einen Ersatzlieferplan zum Marktpreis anbieten; (c) Der Käufer kann den Kauf eines Ersatzgeräts in Betracht ziehen oder das Originalgerät reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten die Ersatzkosten oder den wirtschaftlichen Wert übersteigen.
Jegliche Reparatur, Korrektur oder sonstige Maßnahme, die auf Wunsch des Käufers durchgeführt wird und nicht unter die Garantie oder den Umfang der Assistance-Leistungen fällt, gilt als zusätzliche Dienstleistung, die zu zusätzlichen Kosten erbracht wird, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Die Ersatzprämie findet keine Anwendung.
6.3. Zugriffsrecht
Auf Verlangen Last Mile Solutions ist Last Mile Solutions verpflichtet, Last Mile Solutions einer von ihr benannten Person jederzeit während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags Zugang zu der Website, auf der das Zahlungsterminal installiert ist, sowie zu dem Zahlungsterminal zu gewähren, um das Zahlungsterminal zu überprüfen oder zu ändern oder die Dienste zu verwalten.
6.4. Ausschlüsse von der Garantie
Die Garantie deckt Folgendes nicht ab:
- Anomalien oder Unregelmäßigkeiten, die sich auf die Zahlungsbedingungen auswirken,
- alle üblichen Wartungsarbeiten, wie z. B. normale Einstellungen, Reinigung, Stempeln,
- Verbrauchsmaterialien und Verbrauchsgüter,
- Anschließen oder Entfernen von Zubehör, Komponenten oder anderen Geräten,
- die Installation oder Neuinstallation, auch im Falle einer Änderung des Zahlungstermins,
- die Konfiguration oder Änderung der Konfiguration des Geräts oder seiner Teile, auch im Falle einer Änderung des Zahlungstermins,
- Unterschiede, die sich aus Produkten oder Geräten ergeben, die nicht von Last Mile Solutions geliefert wurden,
- Reparaturen am Installationsort des Geräts.
Die Garantie gilt auch nicht für Software und alle Dienstleistungen (die ausschließlich im Rahmen des in der Vereinbarung vorgesehenen Supports auf Serviceebene gemäß der SaaS-Vereinbarung EVC-Net erbracht werden).
Die Garantie gilt nicht für Verluste, Schäden, Abweichungen oder Anomalien während des Zahlungszeitraums, die sich aus der Überprüfung durch den Käufer oder durch Dritte ergeben, entstehen, damit in Zusammenhang stehen oder dadurch verursacht werden, die dem Käufer nicht gemeldet wurden, sowie jegliche Anweisungen im Zusammenhang mit dem Zahlungszeitraum, einschließlich Anweisungen zur Installation und Konfiguration, zu deren Bedienung, Installation oder Konfiguration, oder jegliche andere Handlung oder Unterlassung seitens des Käufers, einschließlicherneute Installation, Reparatur, Instandsetzung oder Änderung, die nicht vom Zahlungsterminal oder dessen Komponenten während der Garantiezeit autorisiert wurde.
Die Garantie umfasst keine Entschädigung für eventuell entstandene Schäden oder andere Folgen nicht geregelter Garantieverpflichtungen.
6.5. Installation und Konfiguration
Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß der Bedienungsanleitung ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie für das Zahlungsterminal, die gemäß diesem Dokument gewährt wird.
6.6. Änderungen des Zahlungstermins
Last Mile Solutions das ausschließliche Recht, die Zahlungsbedingungen während der Garantiezeit zu ändern.
6.7. Ablauf der Garantie
Die Garantie läuft ab:
- nach Ablauf der Garantiezeit,
- Im Falle einer Kündigung des SaaS-Vertrags EVC-Net aus irgendeinem Grund,
- im Falle einer nicht autorisierten Änderung oder einer anderen Verletzung dieser Bedingungen durch den Käufer während der Garantiezeit.
6.8. Keine weiteren Zusicherungen oder Gewährleistungen
Der Zahlungstermin wird „wie besehen“ geliefert.
Unabhängig davon, was in diesem Dokument in unterschiedlicher und eindeutiger Weise festgelegt wurde, Last Mile Solutions , dass es jegliche ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Gewährleistung in Bezug auf die Zahlungsfrist, einschließlich der integrierten Software, deren Qualität, Übereinstimmung mit dem Umfang, Prestige oder Übereinstimmung mit der Beschreibung, ausschließt.
Unabhängig davon, was in diesem Dokument im Einzelnen festgelegt ist, sind alle gesetzlichen Gewährleistungen in Bezug auf Abweichungen, Qualitätsgarantien und alle anderen Gewährleistungen und Bedingungen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7. VERANTWORTUNG
7.1. Verantwortung für die Zahlungsfrist
Die Haftung Last Mile Solutions Bezug auf die Zahlungsfrist (einschließlich Verkauf, Service und Garantie) oder jedes andere Produkt oder jede andere Dienstleistung, die im Zusammenhang mit dem Kauf dieses Produkts erbracht wird, beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch dieser Produkte oder Dienstleistungen gemäß der Beschreibung in der beigefügten Garantie. Mit der Ausführung der Bestellung und der Zahlung des in der Zahlungsfrist vorgesehenen Betrags erkennt der Käufer an, dass Last Mile Solutions alle seine verbundenen Unternehmen in keinem Fall für eventuelle Schäden haftbar sind, die durch die Nutzung dieser Produkte oder Dienstleistungen entstehen, unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte, sekundäre oder sonstige Schäden handelt, die vom Käufer oder Dritten geltend gemacht werden. Jegliche andere Haftung, einschließlich der Haftung aus Vertrag, Gesetz oder anderweitig, ist ausgeschlossen.
7.2. Haftung für Dienstleistungen
Die Haftung Last Mile Solutions ihrer Tochtergesellschaft (im Rahmen des SaaS-EVC-Net-Vertrags) für die im Zusammenhang mit dem Zahlungstermin erbrachten Dienstleistungen wird auf der Grundlage der im SaaS-EVC-Net-Vertrag festgelegten Standards festgelegt und geregelt.
7.3 Keine Haftung für die Ladeinfrastruktur
Der Käufer ist jederzeit für die Sicherheit der kritischen Infrastruktur verantwortlich, auch während Reparaturen oder Wartungsarbeiten am Zahlungsterminal. Das Unternehmen Last Mile Solutions seine Mitarbeiter (im Rahmen des SaaS-Vertrags EVC-Net) haften nicht für diese Schäden oder Ansprüche, einschließlich Folgeschäden oder entgangener Gewinne.
Aus diesem Grund Last Mile Solutions , über ein oder mehrere Zahlungsterminals zu verfügen.
8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
8.1. Kaufvertrag
Der vorliegende Kaufvertrag über die Zahlungsfrist, der den Verkauf, die Lieferung, die Garantie und alle sonstigen Verpflichtungen hinsichtlich der Zahlungsfrist oder anderer Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Produkts umfasst und auf der Grundlage dieser Bedingungen geschlossen wurde, unterliegt ausschließlich polnischem Recht, unter Ausschluss aller anderen lokalen oder internationalen Rechtsvorschriften, die aus dem Vertrag ausgeschlossen werden können (das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung).
8.2. Zuständiger Gerichtsstand
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag oder dem Zahlungstermin werden ausschließlich durch das für den Bezirk, in dem Last Mile Solutions seinen Sitz Last Mile Solutions , zuständige Gericht entschieden, sofern keine anderen gesetzlichen Bestimmungen vorliegen.