1. Vorläufige Bestimmungen
1.1. Bedingungen für Last Mile Solutions
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen und die Garantie für das Zahlungsterminal („Bedingungen“) werden veröffentlicht von
Threeforce BV, tätig unter dem Namen Last Mile Solutions mit ihrer
mit Sitz in Zeemansstraat 11, 3016 CN, Rotterdam, Niederlande
Registrierungsnummer des Unternehmens: 24360819
Telefonnummer: +31 10 312 6000
E-Mail-Adresse: invoice@threeforce.nl
(weiter als: „Last Mile Solutions“ oder„wir“).
1.2. Geltungsbereich dieser Bedingungen
Die vorliegenden Bedingungen stellen einen Vertrag zwischen Last Mile Solutions unseren Kunden dar, die ein Zahlungsterminal erwerben („Käufer“).
Das Verfahren zur Genehmigung der Rücksendung von Materialien („RMA“) auf unserer Support-Website ist integraler Bestandteil dieser Bedingungen.
1.3. Anhang zur Bestellung
Die Bedingungen sind beigefügt und bilden einen integralen Bestandteil jeder Bestellung für ein Zahlungsterminal, die vom Käufer über das Bestellformular („Bestellung“) aufgegeben wird.
1.4. Annahme der Bedingungen
Mit der Bestellung eines Zahlungsterminals akzeptiert der Käufer die vorliegenden Bedingungen.
1.5. B2B
Da das Zahlungsterminal ausschließlich Wirtschaftssubjekten angeboten wird, die über einen gültigen Vertrag mit EVC-Net SaaS verfügen, gelten die vorliegenden Bedingungen ausschließlich für Geschäftsbeziehungen.
1.6. Kaufvertrag
Die Bedingungen stellen nach Annahme der Bestellung durch Last Mile Solutions einen Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Last Mile Solutions dar.
In allen Angelegenheiten, die nicht unter diese Bedingungen fallen, mit Ausnahme des anwendbaren Rechts (siehe Punkt 8 dieser Bedingungen), gelten die Bestimmungen des EVC-Net SaaS-Vertrags entsprechend für diesen Kaufvertrag.
1.7. Vertrag EVC-Net SaaS
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nach Annahme der Bestellung durch Last Mile Solutions auch als Ergänzung und Änderung des EVC-Net SaaS-Vertrags, soweit sie sich auf das Zahlungsterminal beziehen.
Im Falle des Abschlusses eines EVC-Net SaaS-Vertrags zwischen dem Käufer und einem mit Last Mile Solutions verbundenen Unternehmen gelten diese Bedingungen als Teil des EVC-Net SaaS-Vertrags mit diesem verbundenen Unternehmen.
2. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zahlungsterminals
2.1. Leistungsumfang
Die mit dem erworbenen Zahlungsterminal verbundenen Dienstleistungen werden von Last Mile Solutions einem verbundenen Unternehmen (das Vertragspartei des EVC-Net SaaS-Vertrags ist) in dem Umfang erbracht, der in der „Leistungsbeschreibung” im Anhang zum EVC-Net SaaS-Vertrag beschrieben ist. Diese Dienstleistungen können nur während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags erbracht werden.
2.2. Support und SLA-Vertrag
Das Niveau der Dienstleistungen und des Supports durch Last Mile Solutions deren verbundene Unternehmen (die Vertragspartei des EVC-Net SaaS-Vertrags sind) ist in der Service Level Agreement (SLA) beschrieben, die dem EVC-Net SaaS-Vertrag beigefügt ist.
2.3. Datenverarbeitung
In dem Umfang, in dem Last Mile Solutions ihr verbundenes Unternehmen (das Vertragspartei des EVC-Net SaaS-Vertrags ist) personenbezogene Daten bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal verarbeitet, unterliegt diese Verarbeitung dem Datenverarbeitungsvertrag, der dem EVC-Net SaaS-Vertrag beigefügt ist.
2.4. Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen
Die oben genannten Dienstleistungen werden zu den in der EVC-Net SaaS-Vereinbarung beschriebenen Bedingungen erbracht, einschließlich der in der EVC-Net SaaS-Vereinbarung festgelegten geltenden Rechtsvorschriften. In Bezug auf das Zahlungsterminal als solches gelten diese Nutzungsbedingungen als integraler Bestandteil dieser Vereinbarung.
3. Zahlungsterminal und dessen Lieferung
3.1. Bestellung
Die Bestellung erfolgt über das Bestellformular („Bestellung“).
Die Bestellung kann nur von einer Partei eines gültigen EVC-Net SaaS-Vertrags mit Last Mile Solutions einem verbundenen Unternehmen Last Mile Solutions aufgegeben werden.
In der Bestellung ist der Ort („Lieferadresse“) innerhalb des EWR anzugeben, an den das Zahlungsterminal gemäß diesem Vertrag geliefert werden soll.
3.2. Zahlungsterminal
Unter „Zahlungsterminal“ verstehen wir in diesen Bedingungen ein Zahlungsterminal oder ein anderes vom Kartenzahlungssystem zertifiziertes Gerät, das für Zahlungen oder Terminaldienste in Verbindung mit einer CPO-Ladestation verwendet wird und spontane physische Kartenzahlungen ermöglicht, wie z. B. ein Kartenlesegerät oder ein Gerät mit Kontaktlosfunktion, das mindestens in der Lage ist, die Authentifizierungsdaten von Kredit- oder Debitkarten zusammen mit den in der jeweiligen Bestellung angegebenen Zubehörteilen zu lesen.
3.3. Technische Spezifikation
Die technischen Spezifikationen des Zahlungsterminals finden Sie in den technischen Spezifikationen auf der Support-Seite.
3.4. Lieferung
Last Mile Solutions das Zahlungsterminal an den in der Bestellung angegebenen Standort des Käufers, je nach Verfügbarkeit der Lagerbestände, nach Erhalt des einmaligen Gesamtbetrags der Rechnung oder anderer vereinbarter Zahlungsbedingungen, einschließlich der in der Auftragsbestätigung (die dem Benutzer per E-Mail zugestellt wird) angegebenen Versandkosten.
3.5. Eigentum und Verlustrisiko des Zahlungsterminals
Das Eigentum an dem gelieferten Zahlungsterminal, der Besitz und das Verlustrisiko des Zahlungsterminals gehen mit der Lieferung des Zahlungsterminals an den in der Bestellung angegebenen Sitz des Käufers von Last Mile Solutions den Käufer über.
Das Eigentum am Zahlungsterminal geht ausschließlich unter der Bedingung auf den Käufer über, dass der gesamte Rechnungsbetrag vor der Lieferung vollständig bezahlt wurde. Mit Ausnahme von Schäden, die durch Handlungen des Personals oder der Subunternehmer Last Mile Solutions verursacht wurden, trägt der Käufer die volle Verantwortung für das Zahlungsterminal und erstattet dem Dienstleister im Falle seines Verlusts oder seiner Beschädigung vor der Übertragung des Eigentums und des Risikos im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal an den Käufer den Wert des Zahlungsterminals, übernimmt die Kosten für dessen Austausch, Wiederherstellung oder Reparatur sowie alle Kosten für Diagnose, Versand und Bearbeitungsgebühren.
4. Installation
4.1. Installation des Zahlungsterminals – alleinige Verantwortung des Käufers
Die Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals (gemäß der verfügbaren Konfigurations- und Installationsanleitung (siehe Punkt 3.2)) wird vom Käufer sichergestellt.
Die Firma Last Mile Solutions ihre verbundenen Unternehmen bieten weder die Installation oder Konfiguration des Zahlungsterminals noch die Konfiguration des Netzwerks des Käufers an.
Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß der Bedienungsanleitung ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie für das Zahlungsterminal, die auf der Grundlage dieses Vertrags gewährt wird.
4.2. Zusätzliches Zubehör und Ausstattung
Wenn für die Nutzung des Zahlungsterminals oder der angeschlossenen Dienste durch den Käufer zusätzliche Ausrüstung erforderlich ist, ist der Käufer allein für deren Bereitstellung und Installation verantwortlich.
5. Nutzungsbedingungen
5.1. Während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags verbotene Handlungen
Während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags wird der Käufer ohne vorherige Zustimmung Last Mile Solutions nicht
- zu übertragen, zu vertreiben, zu verkaufen, abzutreten oder auf andere Weise zu veräußern, zu belasten oder ein Pfandrecht oder eine Belastung auf das Zahlungsterminal zu bestellen;
- das Zahlungsterminal oder Teile davon zu demontieren oder zu entfernen, zusätzliche Komponenten, einschließlich Software, Erweiterungen oder nicht autorisierte Modifikationen, zu installieren;
- Gewährleistung des Zugangs zum Zahlungsterminal für unbefugte Dritte (Der Käufer ist verpflichtet, das Zahlungsterminal und die Dienste vor unbefugtem Zugriff zu schützen und Eingriffen Dritter, einschließlich Diebstahl, Beschädigung oder versehentlichem Verlust, entgegenzuwirken).
Während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags darf der Käufer das Zahlungsterminal nicht in einer Weise nutzen, die nicht ausdrücklich gemäß den Bedingungen und dem EVC-Net SaaS-Vertrag zulässig ist.
5.2. Einschränkungen in Bezug auf die Software
Der Käufer darf keine Unterlizenzen vergeben, den Quellcode vervielfältigen, reproduzieren, dekompilieren oder verpfänden, der in dem Zahlungsterminal oder den Diensten enthalten ist.
Der Käufer darf nicht in diese Software oder Dienste eingreifen und keine Sicherheitsvorkehrungen der Software und Dienste verletzen oder umgehen.
5.3. Verbotene Änderungen oder Weiterentwicklungen
Der Käufer wird das Zahlungsterminal oder die Dienste nicht weiterentwickeln, modifizieren, kopieren, erweitern oder unbefugte Arbeiten oder Verbesserungen daran vornehmen, noch wird er sie für Wettbewerbszwecke nutzen, einschließlich im Zusammenhang mit der Entwicklung ähnlicher Produkte, einschließlich des Kopierens von Merkmalen, Funktionen, Schnittstellen, Grafiken, Designs und Lösungen sowie zum Zwecke des Vergleichs oder der vergleichenden Analyse.
Der Käufer darf keine illegalen oder unbefugten Störungen der Dienste oder des Betriebs des Zahlungsterminals verursachen, indem er Schadsoftware oder Tracking-Software einführt oder Sicherheitsmaßnahmen beeinträchtigt.
5.4. Informationspflicht
Der Käufer informiert Last Mile Solutions unverzüglich Last Mile Solutions alle Ereignisse oder Umstände, die sich auf das Zahlungsterminal (während der Laufzeit des Abonnements) oder die Dienstleistungen auswirken, insbesondere über Ausfälle, Beschädigungen, Zerstörungen oder den Verlust des Zahlungsterminals.
5.5. Sonstige Nutzungsbedingungen
Der Käufer stellt sicher und wartet das Zahlungsterminal ausschließlich innerhalb des für den ordnungsgemäßen Betrieb des Zahlungsterminals erforderlichen Platzes, der Stromversorgung und der Umgebungsbedingungen.
Der Käufer hat ein beschränktes, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Dienste in Übereinstimmung mit und ausschließlich zum Zweck der Nutzung zusammen mit der EVC-Net-Lösung. Die Dienste werden ausschließlich für die Bedürfnisse und Zwecke des Käufers erbracht, sodass der Käufer nicht berechtigt ist, die Dienste anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
5.6. Dauer bestimmter Beschränkungen
Die oben genannten Einschränkungen in Bezug auf die Software und die Dienste bleiben auch nach Ablauf dieses EVC-Net SaaS-Vertrags in Kraft und sind für den Käufer weiterhin verbindlich.
Jednocześnie, po wygaśnięciu umowy EVC-Net SaaS, ist der Käufer in seinem Recht zum Verkauf, zur Belastung, zur Neuinstallation des Zahlungsterminals sowie zur Installation von Software von Drittanbietern auf dem Zahlungsterminal nicht eingeschränkt, vorausgesetzt, dass die geistigen Eigentumsrechte und vertraulichen Informationen Last Mile Solutions gewahrt Last Mile Solutions und nicht verletzt Last Mile Solutions .
6. Garantie für das Zahlungsterminal
6.1. Garantiezeit
Last Mile Solutions dem Käufer eine Garantie auf das Zahlungsterminal für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Lieferdatum, vorausgesetzt, dass der einmalige Betrag der Verkaufs- und Lieferrechnung vollständig bezahlt wurde. Wenn die geltenden Rechtsvorschriften eine längere obligatorische Garantie vorsehen, die nicht vertraglich ausgeschlossen werden kann, wird die in diesen Bedingungen vorgesehene Garantiezeit gemäß diesen geltenden Rechtsvorschriften festgelegt.
Die Reparatur oder der Austausch des Zahlungsterminals oder seiner Teile hat keinen Einfluss auf die Dauer der Garantie.
6.2. Garantie und Supportleistungen
Die Garantie gilt ausschließlich für Materialfehler des Zahlungsterminals, die: (a) zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren; (b) auf fehlerhafte Konstruktion oder Herstellung zurückzuführen sind; (c) vom Käufer innerhalb der Garantiezeit festgestellt und ordnungsgemäß gemeldet wurden; und (d) durch eine Inspektion durch Last Mile Solutions dem Verfahren zur Autorisierung der Rücksendung von Waren („RMA“) bestätigt wurden.
Zur Klarstellung: Die Garantie umfasst keine Ausfälle, die auf den Betrieb, unsachgemäße Wartung oder Beschädigung des Zahlungsterminals zurückzuführen sind.
Der Käufer informiert Last Mile Solutions unverzüglich per E-Mail an support@lastmilesolutions.com Last Mile Solutions alle wesentlichen Mängel des Zahlungsterminals und gibt dabei Folgendes an: (a) eine detaillierte Beschreibung des Mangels; (b) das Datum des Auftretens; und (c) den Ort der Installation.
Nach der Meldung eines Defekts wird Last Mile Solutions: (a) Fernunterstützung leisten, um zu überprüfen, ob der Defekt unter die Garantie fällt und ob eine Fernreparatur möglich ist; (b) laufende Fernunterstützung (über Payter oder SwitchIO) leisten, um den Betrieb des Geräts aufrechtzuerhalten, einschließlich Software-Updates und Verfügbarkeitsmanagement.
Wenn die Fernüberprüfung bestätigt, dass das Zahlungsterminal defekt ist und unter die Garantie fällt, wird Last Mile Solutions: (a) dem Käufer innerhalb von fünf (5) Werktagen ein Ersatz-Zahlungsterminal zusenden; (b) dem Käufer ein im Voraus bezahltes Rücksendeetikett für das defekte Zahlungsterminal zur Verfügung stellen.
Der Käufer muss das defekte Zahlungsterminal innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Ersatzgeräts zurückgeben. Wird das defekte Gerät nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben, werden dem Käufer die gesamten Kosten für den Austausch des Zahlungsterminals in Rechnung gestellt.
Wenn die Fernunterstützung zur Diagnose des Problems nicht ausreicht, sendet der Käufer das Zahlungsterminal auf eigene Kosten Last Mile Solutions dem RMA-Verfahren an Last Mile Solutions zurück und legt dabei das ausgefüllte RMA-Formular vor.
Der Käufer ist für die ordnungsgemäße Sicherung des Zahlungsterminals während des Transports verantwortlich.
Last Mile Solutions innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt des Zahlungsterminals, um zu bestätigen, ob die Reparatur oder der Austausch unter die Garantie fällt.
Wenn der Defekt unter die Garantie fällt: (a) Last Mile Solutions innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erhalt des defekten Geräts ein repariertes oder neues Zahlungsterminal; und (b) Last Mile Solutions die Kosten für die Lieferung des reparierten oder neuen Zahlungsterminals an den in der Bestellung angegebenen Ort.
In allen anderen Fällen trägt der Käufer die Kosten für die Lieferung des Zahlungsterminals an den Käufer.
Wenn die Mängel nicht unter die Garantie fallen: (a) Last Mile Solutions eine Gebühr in Höhe von 40 EUR für die Untersuchungskosten; (b) Last Mile Solutions ein Ersatz-Zahlungsterminal zum aktuellen Marktpreis anbieten; (c) Der Käufer kann sich für den Kauf eines Ersatzgeräts anstelle der Reparatur des Originalgeräts entscheiden, wenn die Reparaturkosten die Kosten für den Austausch oder den wirtschaftlichen Wert übersteigen würden.
Alle Reparaturen, Korrekturen oder sonstigen Maßnahmen, die auf Wunsch des Käufers durchgeführt werden und nicht unter die Garantie oder den Umfang der Supportleistungen fallen, gelten als Zusatzleistungen, die gegen eine zusätzliche Gebühr erbracht werden, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.
Ersatzausführung findet keine Anwendung.
6.3. Recht auf Zugang
Auf Verlangen Last Mile Solutions ist Last Mile Solutions verpflichtet, Last Mile Solutions seinem benannten Personal während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags jederzeit Zugang zu dem Ort, an dem das Zahlungsterminal installiert ist, sowie zu dem Zahlungsterminal selbst zu gewähren, um eine Prüfung oder einen Reset des Zahlungsterminals durchzuführen oder die Dienste zu verwalten.
6.4. Ausschlüsse von der Garantie
Die Garantie umfasst nicht:
- Anomalien oder Unregelmäßigkeiten, die sich auf die Funktion des Zahlungsterminals auswirken,
- alle routinemäßigen Wartungsarbeiten, wie z. B. normale Einstellungen, Reinigung, Transport,
- Verschleiß- oder Verbrauchsteile,
- Hinzufügen oder Entfernen von Zubehör, Extras oder anderen Geräten,
- Installation oder Neuinstallation, auch im Falle eines Austauschs des Zahlungsterminals,
- Konfiguration oder Neukonfiguration des Geräts oder seiner Teile, auch im Falle eines Austauschs des Zahlungsterminals,
- Mängel, die auf Produkte oder Geräte zurückzuführen sind, die nicht von Last Mile Solutions geliefert wurden,
- Reparaturarbeiten am Installationsort des Geräts.
Die Garantie gilt auch nicht für eingebettete Software und alle Dienste (die im Rahmen des Service Level Agreements gemäß der EVC-Net SaaS-Vereinbarung unterstützt werden).
Die Garantie gilt nicht für Verluste, Schäden, Mängel oder Anomalien des Zahlungsterminals, die durch die Nichtbeachtung von Anweisungen zum Zahlungsterminal durch den Käufer oder einen vom Käufer nicht beauftragten Dritten entstehen, einschließlich der Anweisungen zur Installation und Konfiguration, Wartung, Installation oder Konfiguration, oder aufgrund anderer Handlungen oder Unterlassungen des Käufers, einschließlich einer nicht autorisierten Neuinstallation, Reparatur, Verlegung oder Änderung des Zahlungsterminals oder seiner Komponenten während der Laufzeit der Garantie.
Die Garantie umfasst keine Reparaturen von Folgeschäden oder anderen Auswirkungen von Mängeln, die unter die Garantie fallen.
6.5. Installation und Konfiguration
Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß der Bedienungsanleitung ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie für das Zahlungsterminal, die gemäß diesem Vertrag gewährt wird.
6.6. Änderungen am Zahlungsterminal
Die Firma Last Mile Solutions ausschließlich berechtigt, das Zahlungsterminal während der Garantiezeit zu modifizieren.
6.7. Erlöschen der Garantie
Die Garantie läuft ab:
- nach Ablauf der Garantiezeit,
- Im Falle einer Kündigung des EVC-Net SaaS-Vertrags aus irgendeinem Grund,
im Falle einer nicht autorisierten Änderung oder einer anderen Verletzung dieser Bedingungen durch den Käufer während der Laufzeit der Garantie.
6.8. Keine weiteren Garantien und Gewährleistungen
Das Zahlungsterminal wird in seinem aktuellen Zustand geliefert.
Sofern in diesem Dokument nicht ausdrücklich anders angegeben, lehnt Last Mile Solutions alle ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen in Bezug auf das Zahlungsterminal, einschließlich der integrierten Software, einschließlich deren Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck, Leistung oder Übereinstimmung mit der Beschreibung, ab und schließt diese aus.
Sofern in diesem Dokument nichts anderes angegeben ist, sind alle gesetzlichen Gewährleistungen für Mängel, Qualitätsgarantien und alle anderen Garantien und Bedingungen im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
7. Haftung
7.1. Verantwortung für das Zahlungsterminal
Die Haftung Last Mile Solutions Bezug auf das Zahlungsterminal (einschließlich dessen Verkauf, Lieferung und Garantie) oder andere fehlerhafte Produkte oder Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Kauf dieses Produkts geliefert wurden, beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch solcher Produkte oder Dienstleistungen, wie in der in diesem Dokument enthaltenen Garantie beschrieben. Mit der Aufgabe einer Bestellung und der Bezahlung der Vorauszahlungsrechnung für das Zahlungsterminal erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass Last Mile Solutions seine verbundenen Unternehmen in keinem Fall für Schäden haftbar sind, die sich aus der Nutzung solcher fehlerhaften Produkte oder Dienstleistungen ergeben, unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte, Folge- oder sonstige Schäden handelt und unabhängig davon, ob diese Schäden dem Käufer oder einem Dritten entstehen. Jegliche andere Haftung, mit Ausnahme vorsätzlicher Handlungen, sowohl vertraglicher als auch gesetzlicher Art, ist ausgeschlossen.
7.2. Haftung für Dienstleistungen
Die Haftung Last Mile Solutions einem verbundenen Unternehmen (das Vertragspartei des EVC-Net SaaS-Vertrags ist) für die im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal erbrachten Dienstleistungen wird gemäß den im EVC-Net SaaS-Vertrag festgelegten Regeln bewertet und geregelt.
7.3 Keine Haftung für die Ladeinfrastruktur
Der Käufer ist stets für die Bereitstellung der kritischen Ladeinfrastruktur verantwortlich, auch während Reparaturen oder Wartungsarbeiten am Zahlungsterminal. Last Mile Solutions ihr verbundenes Unternehmen (das Vertragspartei des EVC-Net SaaS-Vertrags ist) haftet nicht für solche Schäden oder Ansprüche, einschließlich Folgeschäden oder entgangener Gewinne.
Zu diesem Zweck Last Mile Solutions , immer ein oder mehrere Zahlungsterminals im Lager / als Ersatz vorrätig zu haben.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
8.1. Kaufvertrag
Der vorliegende Kaufvertrag über das Zahlungsterminal, einschließlich Verkauf, Lieferung und Garantie sowie jeglicher anderer Haftung für das Zahlungsterminal oder andere fehlerhafte Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf dieses Produkts, das gemäß den vorliegenden Bedingungen geliefert wurde, unterliegt ausschließlich niederländischem Recht, unter Ausschluss aller anderen lokalen oder internationalen Rechtsvorschriften, die durch den Vertrag ausgeschlossen werden können (Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung).
8.2. Zuständiges Gericht
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag für das Zahlungsterminal werden ausschließlich durch das für den Sitz Last Mile Solutions zuständige Gericht entschieden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.