1. VORBEMERKUNGEN:

1.1. Begriffe Last Mile Solutions

Die vorliegenden Nutzungs- und Garantiebedingungen für das Zahlungsterminal (im Folgenden „Términos“) werden von

Threeforce B.V., die unter dem Namen Last Mile Solutions con su

Firmensitz in Zeemansstraat 11, 3016 CN, Rotterdam, Niederlande

Unternehmensregistrierungsnummer: 24360819

Telefonnummer: +31 10 312 6000

E-Mail-Adresse: invoice@threeforce.nl

(im Folgenden „wir“ oder „Last Mile Solutions“ bezeichnet).

1.2. Geltungsbereich der vorliegenden Bedingungen

Die vorliegenden Bedingungen stellen eine Vereinbarung zwischen Last Mile Solutions unseren Kunden dar, die ein Zahlungsterminal (el „Kunde“).

Verfahren zur Genehmigung der Freigabe von Materialien („RMA“) dostępna na naszej stronie internetowej ist integraler Bestandteil dieser Bedingungen.

1.3. Der Bestellung beigefügt

Die Bedingungen sind integraler Bestandteil jeder Bestellung am Zahlungsterminal, die vom Verkäufer über das Bestellformular („Pedido“).

1.4. Akzeptanz der Bedingungen

Nach der Bestellung eines Zahlungsterminals akzeptiert der Verkäufer die vorliegenden Bedingungen.

1.5. B2B

Da das Zahlungsterminal ausschließlich für Unternehmen verfügbar ist, die einen Vertrag mit EVC-Net SaaS abgeschlossen haben, gelten die vorliegenden Bedingungen ausschließlich für Beziehungen zwischen Unternehmen (B2B).

1.6. Kaufvertrag

Nach Annahme der Bestellung durch Last Mile Solutions stellen diese Bedingungen einen Handelsvertrag zwischen dem Verkäufer und Last Mile Solutions dar.

In allen Aspekten, die nicht in diesen Bedingungen geregelt sind, mit Ausnahme der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (siehe Klausel 8 dieser Bedingungen), gelten die Bestimmungen des EVC-Net SaaS-Vertrags gemäß diesem Vertrag.

1.7. Vereinbarung EVC-Net SaaS

Die Bedingungen gelten nach Annahme des Antrags durch Last Mile Solutions auch als Ergänzung und Ergänzung des EVC-Net SaaS-Vertrags, soweit eine Änderung des Zahlungsterminals erfolgt.

Im Falle des Abschlusses eines EVC-Net SaaS-Vertrags zwischen dem Unternehmen und der Tochtergesellschaft Last Mile Solutions gelten die vorliegenden Bedingungen als Teil des EVC-Net SaaS-Vertrags mit dieser Tochtergesellschaft.

2. DIENSTLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ZAHLUNGSTERMINAL:

2.1. Umfang der Dienstleistungen

Die mit dem Zahlungsterminal verbundenen Dienstleistungen werden von Last Mile Solutions ihrer Tochtergesellschaft (die Teil des EVC-Net SaaS-Vertrags ist) in dem Umfang erbracht, der in der „Beschreibung der Dienstleistungen” im Anhang zum EVC-Net SaaS-Vertrag beschrieben ist. Diese Dienstleistungen können nur während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags erbracht werden.

2.2. Unterstützung und Vereinbarung zum Servicelevel

Der Service- und Supportumfang Last Mile Solutions dessen Tochtergesellschaft (sofern diese Teil des EVC-Net SaaS-Vertrags ist) ist in der Service-Level-Vereinbarung beschrieben, die dem EVC-Net SaaS-Vertrag beigefügt ist.

2.3. Datenverarbeitung

Wenn Last Mile Solutions eine ihrer Tochtergesellschaften (sofern diese Teil des EVC-Net SaaS-Vertrags ist) personenbezogene Daten im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal verarbeitet, unterliegt diese Verarbeitung dem Datenverarbeitungsvertrag, wie im EVC-Net SaaS-Vertrag festgelegt.

2.4. Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen

Die oben genannten Dienstleistungen werden zu den im EVC-Net SaaS-Vertrag beschriebenen Bedingungen unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften in der im EVC-Net SaaS-Vertrag festgelegten Weise erbracht. Im Falle der Inanspruchnahme eines solchen Zahlungsterminals gelten diese Bedingungen als integraler Bestandteil dieser Vereinbarung.

 

3. ZAHLUNGSTERMINAL UND SEINE VERBUCHUNG

3.1. Bestellung

Der Antrag ist über das Antragsformular („Pedido“).

Der Antrag kann ausschließlich im Rahmen des mit Last Mile Solutions einer Tochtergesellschaft Last Mile Solutions abgeschlossenen EVC-Net SaaS-Vertrags gestellt werden.

Der Antrag muss den Standort („Versandadresse“) im EWR angeben, an den das Zahlungsterminal gemäß dieser Vereinbarung versandt wird.

3.2. Zahlungsterminal

Der Begriff „Zahlungsterminal“ in diesen Bedingungen bezieht sich auf ein Zahlungsterminal oder ein anderes von Red de Tarjetas zertifiziertes Gerät, das zur Erbringung von Zahlungsdienstleistungen verwendet wird, oder auf ein an das OPC-System angeschlossenes Terminal, das Ad-hoc-Zahlungen mit physischen Zahlungskarten ermöglicht, sowie auf einen Zahlungskartenleser oder ein Gerät mit kontaktloser Funktion, das höchstens Kreditkartendaten von Kredit- oder Debitkarten lesen kann, zusammen mit dem im Kaufbeleg angegebenen Zubehör.

3.3. Technische Spezifikation

Um sich mit den technischen Spezifikationen des Zahlungsterminals vertraut zu machen, lesen Sie bitte die technischen Spezifikationen auf unserer Hilfeseite.

3.4. Lieferung

Last Mile Solutions die Zahlung an dem vom Verkäufer in der Bestellung angegebenen Ort Last Mile Solutions , abhängig von der Verfügbarkeit der Ware nach Erhalt des vollständigen Rechnungsbetrags oder eines anderen vereinbarten Zahlungsmittels, einschließlich der in der Auftragsbestätigung (die per E-Mail versandt wird) angegebenen Versandkosten.

3.5. Eigentumsrecht und Risiko des Verlusts des Zahlungsterminals

Das Eigentum an dem übergebenen Zahlungsterminal, dessen Verfügungsrecht und das Risiko des Verlusts des Zahlungsterminals werden von Last Mile Solutions den Käufer übertragen, sobald das Zahlungsterminal an dem vom Käufer in der Bestellung angegebenen Ort übergeben wurde.

Das Eigentum am Zahlungsterminal wird ausschließlich unter der Bedingung auf das Unternehmen übertragen, dass die gesamte Rechnungsbetrags vor der Rechnungsstellung vollständig bezahlt wurde. Selbst im Falle von Schäden, die durch Mitarbeiter Last Mile Solutions deren Subunternehmer verursacht wurden, übernimmt der Käufer die gesamte Verantwortung, und im Falle des Verlusts oder der Beschädigung des Zahlungsterminals, bevor das Eigentum und das damit verbundene Risiko auf den Käufer übergehen, ist er verpflichtet, dem Dienstleister den Wert des Zahlungsterminals zu erstatten, die Kosten für die Reparatur, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder die Instandsetzung sowie alle Kosten für Diagnose, Versand und Handhabung zu übernehmen.

 

4. INSTALLATION

4.1. Installation des Zahlungsterminals – Verantwortung ausschließlich beim Verkäufer

Die Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals (gemäß der verfügbaren Konfigurations- und Installationsanleitung (siehe Punkt 3.2)) obliegt dem Verkäufer.

Die Firma Last Mile Solutions ihre Tochtergesellschaften bieten weder die Installation oder Konfiguration des Zahlungsterminals noch die Konfiguration der Verkäufer-Tabelle an.

Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß der Bedienungsanleitung ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie für das Zahlungsterminal, die gemäß diesen Bedingungen gewährt wird.

4.2. Zubehör und zusätzliche Ausrüstung

Wenn für die Nutzung des Zahlungsterminals oder der damit verbundenen Dienste durch den Werbetreibenden zusätzliche Ausrüstung erforderlich ist, ist ausschließlich der Werbetreibende für deren Bereitstellung und Installation verantwortlich.

 

5. NUTZUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags verbotene Handlungen

Während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags darf der Verkäufer ohne vorherige Zustimmung Last Mile Solutions nicht:

  1. Übertragen, vertreiben, verkaufen, abtreten oder auf andere Weise veräußern, belasten oder ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Belastung an oder gegenüber dem Zahlungsterminal geltend machen;
  2. Entfernen oder Zurückziehen des Zahlungsterminals oder seiner Teile, Installation zusätzlicher Komponenten, einschließlich Software, Erweiterungen oder Modifikationen ohne Genehmigung;
  3. Ermöglichung des Zugriffs auf das Zahlungsterminal durch unbefugte Personen (der Anbieter schützt das Zahlungsterminal und die Dienste vor unbefugtem Zugriff und verhindert jegliche Störungen durch Dritte, einschließlich Roboter, Beschädigungen oder Unfälle).

Während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags wird der Verkäufer das Zahlungsterminal nicht in einer Weise nutzen, die nicht ausdrücklich in den Nutzungsbedingungen und dem EVC-Net SaaS-Vertrag gestattet ist.

5.2. Einschränkungen in Bezug auf die Software

Der Verkäufer darf keine Sublicenzierung, Vervielfältigung, Manipulation, Dekompilierung oder sonstige Verletzung der im Zahlungsterminal oder in den Diensten enthaltenen Software vornehmen.

Der Verkäufer manipuliert diese Software oder Dienste nicht und verändert oder entfernt keine Sicherheitsmerkmale der Software oder Dienste.

5.3. Verbotene Änderungen oder Modifikationen

Der Verkäufer darf keine Arbeiten oder Verbesserungen durchführen, die nicht vom Zahlungsterminal oder den Diensten genehmigt wurden, und darf diese auch nicht zu Wettbewerbszwecken verwenden, einschließlich der Entwicklung ähnlicher Produkte, einschließlich des Kopierens von Funktionen, Schnittstellen, Grafiken, Aspektlösungen sowie zum Zwecke des Vergleichs oder Marktvergleichs.

Der Verkäufer darf keine illegalen oder unzulässigen Störungen des Betriebs der Dienste oder des Zahlungsterminals verursachen, insbesondere keine Schadsoftware oder Tracking-Software einführen oder Sicherheitsmaßnahmen verletzen.

5.4. Informationspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, Last Mile Solutions unverzüglich Last Mile Solutions alle Situationen oder Umstände zu informieren, die sich auf das Zahlungsterminal (im Abrechnungszeitraum) oder die Dienstleistungen auswirken, insbesondere über den Ausfall, die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust des Zahlungsterminals.

5.5. Sonstige Nutzungsbedingungen

Der Verkäufer bietet ausschließlich die Möglichkeit, das Zahlungsterminal an einem Ort, unter Umgebungsbedingungen und mit einer Stromversorgung zu nutzen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Zahlungsterminals erforderlich sind.

Der Kunde hat ein beschränktes und nicht übertragbares Recht, die Dienste bestimmungsgemäß und ausschließlich in Verbindung mit der EVC-Net-Lösung zu nutzen. Die Dienste werden ausschließlich für die Bedürfnisse und Zwecke des Verkäufers erbracht; daher ist der Verkäufer nicht berechtigt, anderen Unternehmen Zugang zu den Diensten zu gewähren.

5.6. Dauer bestimmter Beschränkungen

Die zuvor genannten Einschränkungen in Bezug auf Software und Dienste bleiben auch nach Ablauf dieser EVC-Net SaaS-Vereinbarung in Kraft und sind für den Verkäufer weiterhin verbindlich.

Gleichzeitig ist der Käufer nach Ablauf des EVC-Net SaaS-Vertrags in seinem Recht zum Verkauf, zur Übertragung und zur Neuinstallation des Zahlungsterminals sowie zur Installation von Software in einem dritten Teil des Zahlungsterminals nicht eingeschränkt, sofern er die geistigen Eigentumsrechte und vertraulichen Informationen Last Mile Solutions respektiert und nicht verändert.

 

6. GARANTIE FÜR DAS ZAHLUNGSTERMINAL

6.1. Garantiezeitraum

Last Mile Solutions dem Käufer eine Garantie auf das Zahlungsterminal für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Vertragsabschluss, sofern die Rechnungen vollständig importiert werden. Wenn die geltenden Rechtsvorschriften eine längere Garantiezeit vorsehen, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann, wird die Garantiezeit in diesen Bedingungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt.

Die Reparatur oder der Austausch des Zahlungsterminals oder seiner Teile hat keinen Einfluss auf die Garantiezeit.

6.2. Garantie und Supportleistungen

Die Garantie umfasst ausschließlich Materialfehler des Zahlungsterminals, die: (a) zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren; (b) auf fehlerhafte Konstruktion oder Herstellung zurückzuführen sind; (c) vom Werbetreibenden während der Garantiezeit ordnungsgemäß identifiziert und gemeldet wurden; (d) durch eine von Last Mile Solutions dem Verfahren zur Autorisierung der Lieferung von Materialien („RMA“) durchgeführte Prüfung bestätigt wurden.

Zur Klarstellung: Die Garantie umfasst keine Schäden, die durch Explosionen, unsachgemäße Wartung oder Beschädigungen des Zahlungsterminals entstanden sind.

Der Verkäufer ist verpflichtet, Last Mile Solutions unverzüglich per E-Mail an die Adresse support@lastmilesolutions.comzu benachrichtigen und dabei Folgendes anzugeben: (a) eine detaillierte Beschreibung der Unregelmäßigkeiten; (b) die Daten, an denen diese aufgetreten sind; und (c) den Standort der Anlage.

Vor der Meldung eines Mangels Last Mile Solutions : (a) Fernunterstützung leisten, um zu überprüfen, ob der Fehler unter die Garantie fällt und eine Fernreparatur möglich ist; (b) kontinuierliche Fernunterstützung (über Payter oder SwitchIO) leisten, um die Funktionalität des Geräts aufrechtzuerhalten, einschließlich Software-Updates und Verfügbarkeitsmanagement.

Wenn die Fernüberprüfung bestätigt, dass das Zahlungsterminal defekt ist und unter die Garantie fällt, Last Mile Solutions verpflichtet: (a) dem Kunden innerhalb der nächsten fünf (5) Werktage ein neues Zahlungsterminal zu liefern; (b) dem Kunden einen Versandaufkleber zur Abholung des defekten Zahlungsterminals zur Verfügung zu stellen.

Der Werbetreibende ist verpflichtet, den Defekt des Zahlungsterminals innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Geräts zur Reparatur zu beheben. Wird das defekte Gerät nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, trägt die Firma Comprador alle Kosten für den Austausch des Zahlungsterminals.

Wenn die Fernunterstützung zur Diagnose des Problems nicht ausreicht, ist der Verkäufer verpflichtet, das Terminal Last Mile Solutions eigene Kosten gemäß dem RMA-Verfahren an Last Mile Solutions zu übergeben, einschließlich der Einsendung des ausgefüllten RMA-Formulars.

Der Verkäufer ist für den sicheren Transport des Zahlungsterminals verantwortlich.

Last Mile Solutions zehn (10) Werktage Zeit, um sich Last Mile Solutions Erhalt des Zahlungsterminals mit Last Mile Solutions in Verbindung zu setzen, um eine Antwort zu erhalten, die bestätigt, dass die Reparatur oder der Austausch unter die Garantie fällt oder nicht.

Im Falle eines Mangels während der Garantiezeit: (a) Last Mile Solutions innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erhalt des mangelhaften Geräts ein neues oder repariertes Zahlungsterminal; und (b) Last Mile Solutions die Kosten für die Lieferung des neuen oder reparierten Zahlungsterminals an den in der Bestellung angegebenen Ort.

In allen anderen Fällen gehen die Kosten für die Lieferung des Zahlungsterminals an den Werbetreibenden zu Lasten des Werbetreibenden.

Wenn die Mängel nicht unter die Garantie fallen: (a) Last Mile Solutions eine Entschädigung in Höhe von 40 € für die Kosten der Untersuchung; (b) Last Mile Solutions die Lieferung eines Ersatz-Zahlungsterminals zum aktuellen Marktpreis anbieten; (c) Der Reklamierende hat die Möglichkeit, anstelle der Reparatur des Originalgeräts ein Ersatzgerät zu erwerben, wenn die Reparaturkosten die Kosten für die Ersatzlieferung oder den wirtschaftlichen Wert übersteigen.

Alle Reparaturen, Korrekturen oder sonstigen Maßnahmen, die vor der Antragstellung durch den Verkäufer durchgeführt wurden und nicht unter die Garantie oder den Leistungsumfang fallen, gelten als Zusatzleistungen, die nach einem zusätzlichen Tarif abgerechnet werden, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.

Es gilt keine zusätzliche Garantie.

6.3. Zugriffsrecht

Auf Antrag Last Mile Solutions ist der Verkäufer verpflichtet, Last Mile Solutions dem von ihr benannten Personal während der gesamten Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags jederzeit Zugang zu dem Ort, an dem das Zahlungsterminal installiert ist, sowie zu dem Zahlungsterminal selbst zu gewähren, um eine Prüfung durchzuführen, das Zahlungsterminal wiederherzustellen oder die Dienste zu verwalten.

6.4. Ausschlüsse von der Garantie

Die Garantie deckt Folgendes nicht ab:

  1. Anomalien oder Unregelmäßigkeiten, die sich auf die Leistung des Zahlungsterminals auswirken,
  2. alle Wartungsarbeiten, wie z. B. Einstellungen, Reinigung und Renovierung,
  3. Ersatz- oder Verbrauchsmaterialien,
  4. Hinzufügen oder Entfernen von Zubehör, Extras oder anderen Geräten,
  5. installieren oder neu installieren, auch im Falle eines Austauschs des Zahlungsterminals,
  6. Konfiguration oder Neukonfiguration des Geräts oder seiner Teile, auch im Falle der Trennung des Zahlungsterminals,
  7. Mängel, die sich aus einem Produkt oder Gerät ergeben, das Last Mile Solutions im Besitz von Last Mile Solutions ist,
  8. Reparaturarbeiten am Standort der Geräteinstallation.

Die Garantie gilt nicht für integrierte Software oder Dienstleistungen (die ausschließlich durch den Service Level Agreement-Vertrag abgedeckt sind, wie im EVC-Net SaaS-Vertrag festgelegt).

Die Garantie gilt nicht für Schäden, Defekte, Mängel oder Anomalien des Zahlungsterminals, die auftreten, entstehen, damit zusammenhängen oder als Folge der Nichterfüllung einer Verpflichtung durch das Unternehmen oder eine andere Person, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist, zur Erfüllung einer Anweisung in Bezug auf das Zahlungsterminal entstehen, einschließlich der manuellen Installation und Konfiguration, Wartung, Installation oder Konfiguration oder einer anderen Handlung oder Unterlassung seitens des Verkäufers, einschließlich einer unbefugten Neuinstallation, Reparatur, Neuinstallation oder Modifikation. des Zahlungsterminals oder seiner Komponenten während der Laufzeit der Garantie.

Die Garantie umfasst keine Reparaturen von Schäden oder anderen Folgen von Mängeln, die unter die Garantie fallen.

6.5. Installation und Konfiguration

Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß der Bedienungsanleitung ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie für das Zahlungsterminal, die gemäß diesen Bedingungen gewährt wird.

6.6. Änderungen am Zahlungsterminal

Last Mile Solutions das ausschließliche Recht, das Zahlungsterminal während der Garantiezeit zu ändern.

6.7. Erlöschen der Garantie

Die Garantie läuft ab:

  1. nach Ablauf der Garantiezeit,
  2. w przypadku, gdy umowa EVC-Net SaaS zostanie unieważniona z jakiegokolwiek powodu,
  3. im Falle einer nicht autorisierten Änderung oder einer anderen Verletzung dieser Bedingungen während der Laufzeit der Garantie.

6.8. Es werden keine weiteren Garantien oder Gewährleistungen gegeben.

Das Zahlungsterminal wird „wie besehen“ geliefert.

Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, gibt Last Mile Solutions ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Garantien in Bezug auf das Zahlungsterminal, einschließlich der integrierten Software, deren Qualität, Eignung für den angegebenen Zweck, Leistung oder Übereinstimmung mit der Beschreibung.

Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, sind jegliche gesetzliche Gewährleistung für Mängel, Qualitätsgarantien oder andere Arten von Garantien und Bedingungen im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

 

7. VERANTWORTUNG

7.1. Haftung im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal

Die Haftung Last Mile Solutions Bezug auf das Zahlungsterminal (einschließlich dessen Verkauf, Lieferung und Garantie) oder jedes andere fehlerhafte Produkt oder jede andere fehlerhafte Dienstleistung, die im Zusammenhang mit dem Kauf dieses Produkts erbracht wird, beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch dieser Produkte oder Dienstleistungen, wie in der beigefügten Garantie beschrieben. Mit der Ausführung der Bestellung und der Bezahlung der Vorauszahlungsrechnung am Zahlungsterminal erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Last Mile Solutions eines seiner verbundenen Unternehmen in keinem Fall für Schäden haftet, die durch die Verwendung dieser fehlerhaften Produkte oder Dienstleistungen entstehen, unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte, Folge- oder sonstige Schäden handelt und unabhängig davon, ob diese durch den Verkäufer oder einen anderen Dritten verursacht wurden. Jede andere Haftung, einschließlich vorsätzlicher, vertraglicher oder gesetzlicher Handlungen, ist ausgeschlossen.

7.2. Haftung für Dienstleistungen

Die Haftung Last Mile Solutions ihrer Tochtergesellschaft (die Teil des EVC-Net SaaS-Vertrags ist) für die im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal erbrachten Dienstleistungen wird gemäß den im EVC-Net SaaS-Vertrag festgelegten Standards bewertet und geregelt.

7.3 Verantwortung für die Fahrzeuginfrastruktur

Der Verkäufer ist jederzeit für die Gewährleistung der Sicherheit der Infrastruktur verantwortlich, auch während der Reparatur oder Wartung des Zahlungsterminals. Last Mile Solutions ihre Tochtergesellschaft (die Teil des EVC-Net SaaS-Vertrags ist) haften nicht für Schäden oder Ansprüche, einschließlich Folgeschäden oder entgangener Gewinne.

Zu diesem Zweck Last Mile Solutions , ein oder mehrere Zahlungsterminals auf Lager oder in Reserve zu haben.

 

8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

8.1. Kaufvertrag

Der vorliegende Kaufvertrag über das Zahlungsterminal, der den Verkauf, die Lieferung und die Garantie sowie alle anderen Arten der Haftung für das Zahlungsterminal oder alle anderen fehlerhaften Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf dieses Produkts auf der Grundlage dieser Bedingungen umfasst, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der baltischen Staaten, unter Ausschluss aller anderen Rechtsvorschriften, lokalen oder internationalen Gesetze, die durch den Vertrag ausgeschlossen werden können (das Übereinkommen der Vereinten Nationen über internationale Handelsverträge findet keine Anwendung).

8.2. Zuständiges Gericht

Konflikte im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag für das Zahlungsterminal werden ausschließlich durch das für den Bezirk, in dem Last Mile Solutions seinen Sitz Last Mile Solutions , zuständige Gericht entschieden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.