1.EINLEITENDE BESTIMMUNGEN :
1.1. Bedingungen und Konditionen von Last Mile Solutions
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen und Garantiebedingungen für das Zahlungsterminal („Bedingungen“) werden veröffentlicht von
Threeforce BV, tätig unter dem Namen Last Mile Solutions, mit Sitz in
Sitz in Zeemansstraat 11, 3016 CN, Rotterdam, Niederlande
Nummer der Registrierung der Gesellschaft: 24360819
Telefonnummer: +31 10 312 6000
E-Mail-Adresse: invoice@threeforce.nl
(im Folgenden bezeichnet als: „Last-Mile-Lösungen“ oder „noi“ bezeichnet).
1.2. Umgebung der aktuellen Termine
Die vorliegenden Bedingungen stellen einen Vertrag zwischen Last Mile Solutions den Kunden dar, die das Zahlungsterminal erwerben („Käufer“).
Das Genehmigungsverfahren für den Wiederverkauf („RMA“) disponibile sulla nostra pagina dell’Assistenza ist integraler Bestandteil dieser Bedingungen.
1.3. Anhang zur Bestellung
Die Bedingungen sind beigefügt und bilden einen integralen Bestandteil jeder Bestellung für das Zahlungsterminal, die vom Käufer über das Bestellformular („Bestellung“).
1.4. Akzeptanz der Bedingungen
Mit der Bestellung des Zahlungsterminals akzeptiert der Käufer die vorliegenden Bedingungen.
1.5. B2B
Da das Zahlungsterminal ausschließlich für Unternehmen mit einem gültigen SaaS EVC-Net Vertrag angeboten wird, gelten die vorliegenden Bedingungen ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen.
1.6. Kaufvertrag (Contratto di acquisto)
Nach der Übernahme des Unternehmens durch Last Mile Solutions die Termini einen Kaufvertrag zwischen dem Erwerber und Last Mile Solutions .
Für alles, was in den vorliegenden Bedingungen nicht vorgesehen ist, gelten nach Maßgabe des anwendbaren Rechts (siehe Klausel 8 der vorliegenden Bedingungen) die Bestimmungen des SaaS EVC-Net-Vertrags für den vorliegenden Kaufvertrag.
1.7. Vertrag SaaS EVC-Net
Nach dem Beitritt von Last Mile Solutions Bestellung werden die Fristen auch als Integration und Änderung des SaaS EVC-Net-Vertrages betrachtet, in dem Sinne, dass sie sich auf die Zahlungsfrist beziehen.
In Fällen, in denen der Vertrag über SaaS EVC-Net zwischen dem Erwerber und einem Partner von Last Mile Solutions wird, gelten die vorliegenden Bedingungen als Bestandteil des Vertrags über SaaS EVC-Net mit diesem Partner.
2. SERVICELEISTUNGEN IN VERBINDUNG MIT DER ZAHLUNGSFRIST :
2.1. Umgebung der Dienstleistungen
Die mit dem erworbenen Zahlungsterminal verbundenen Dienstleistungen werden von Last Mile Solutions einem seiner verbundenen Unternehmen (Teil des SaaS EVC-Net-Vertrags) im Rahmen der „Leistungsbeschreibung” erbracht, die dem SaaS EVC-Net-Vertrag beigefügt ist. Diese Leistungen können nur für die Dauer des SaaS EVC-Net-Vertrags erbracht werden.
2.2. Unterstützung und Absprache zum Serviceniveau
Das Niveau der Dienstleistungen und des Supports von Last Mile Solutions seiner Tochtergesellschaft (als Teil des SaaS-Vertrags EVC-Net) ist im Service Level Agreement beschrieben, das dem SaaS-Vertrag EVC-Net beigefügt ist.
2.3. Verarbeitung von Daten
Soweit Last Mile Solutions seine Tochtergesellschaft (als Teil des SaaS-Vertrags EVC-Net) personenbezogene Daten während der Erbringung der Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal verarbeiten, unterliegt diese Verarbeitung dem Datenverarbeitungsvertrag, der dem SaaS-Vertrag EVC-Net beigefügt ist.
2.4. Termine der Dienstleistungen
Die oben genannten Leistungen werden gemäß den im Vertrag SaaS EVC-Net beschriebenen Bedingungen erbracht, einschließlich des im Vertrag SaaS EVC-Net festgelegten anwendbaren Rechts. In dem Maße, in dem Sie sich auf die Zahlungsbedingungen beziehen, gelten die vorliegenden Bedingungen als integraler Bestandteil dieses Vertrags.
3. ZAHLUNGSTERMINALS UND DEREN LIEFERUNG
3.1. Ordine
Die Bestellung muss über das Bestellformular („Ordine”).
Die Bestellung kann nur von der Vertragspartei des geltenden SaaS-EVC-Net-Vertrags mit Last Mile Solutions einem ihrer verbundenen Unternehmen aufgegeben werden.
Der Auftraggeber muss den Standort („Lieferadresse“) innerhalb des EWR angeben, an den das Zahlungsterminal gemäß diesem Vertrag geliefert werden soll.
3.2. Zahlungsterminals
In den vorliegenden Bedingungen bezieht sich der Begriff „Zahlungsterminal“ auf ein Zahlungsterminal oder ein anderes, von der Kartenzentrale zertifiziertes Gerät, das für die Zahlung oder die Dienste des Terminals verwendet wird, das an die Erfassungsstation des Betreibers der Erfassungsstelle angeschlossen ist, die Ad-hoc-Zahlungen mit Kreditkarten ermöglicht, wie z.ein Kreditkartenlesegerät oder ein Gerät mit kontaktloser Funktion, das in der Lage ist, alle Kreditkarten oder Schuldtitel zusammen mit den in der entsprechenden Verordnung angegebenen Zubehörteilen zu lesen.
3.3. Spezifische technische Daten
Die technischen Spezifikationen des Zahlungsterminals finden Sie im entsprechenden Abschnitt auf der Support-Seite.
3.4. Lieferung
Last Mile Solutions Ihnen die in der Bestellung angegebene Zahlungsfrist am Sitz des Erwerbers auf der Grundlage der Verfügbarkeit des Magazins, nach Abzug der zwischenzeitlich erfolgten Einfuhr eines Betrages oder anderer vereinbarter Zahlungsbedingungen, einschließlich der Versandkosten, wie in der Auftragsbestätigung (per E-Mail) angegeben.
3.5. Eigentum und Verlustrisiko des Zahlungsterminals
Das Eigentum, der Besitz und das Verlustrisiko der Zahlung gehen von Last Mile Solutions den Erwerber zum Zeitpunkt der Übergabe der Zahlung an den in der Bestellung angegebenen Sitz des Erwerbers über.
Das Eigentum an der Zahlungsvereinbarung geht nur unter der Bedingung auf den Erwerber über, dass ein Teil des Kaufpreises vor der Lieferung gezahlt wurde. In den Fällen, in denen durch die Handlungen der Person oder der Unterauftragnehmer von Last Mile Solutions Schaden verursacht wurde, übernimmt der Erwerber die volle Verantwortung und, im Falle eines Fehlers oder einer Unterbrechung des Zahlungstermins, vor der Übertragung des Eigentums und der mit dem Zahlungsziel verbundenen Risiken an den Erwerber den Wert des Zahlungsziels an den Dienstleistungsanbieter zurückzahlen, die Kosten für die Wiederherstellung, Wiederherstellung oder Wiederherstellung des Zahlungsziels sowie eventuelle Kosten für Diagnose, Transport und Verwaltung zu tragen.
4. INSTALLATION
4.1. Installation des Zahlungsterminals – ausschließliche Verantwortung des Käufers
Die Installation und Konfiguration des Zahlungsverkehrsterminals (gemäß dem verfügbaren Konfigurations- und Installationshandbuch (siehe Punkt 3.2)) liegt in der Verantwortung des Acquirente.
Last Mile Solutions seine Partner bieten weder die Installation noch die Konfiguration des Zahlungsterminals und auch nicht die Konfiguration des Acquirente-Rechners an.
Die korrekte Installation und Konfiguration des Zahlungsverkehrsterminals gemäß dem Handbuch ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie für das Zahlungsverkehrsterminal im Sinne des vorliegenden Dokuments.
4.2. Zusätzliches Zubehör und Zusatzgeräte
Sollten zusätzliche Geräte für die Nutzung des Zahlungsterminals oder der von Acquirente angeschlossenen Dienste erforderlich sein, liegt es in der alleinigen Verantwortung von Acquirente, diese sicherzustellen und zu installieren.
5. Während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags zu übertragende Aufgaben
5.1. Verbotene Handlungen während der Gültigkeit des Vertrags EVC-Net SaaS
Während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags ist es dem Erwerber ohne vorherige Zustimmung von Last Mile Solutions :
- Übertragen, verteilen, verkaufen, abtreten oder anderweitig über ein Recht oder eine Belastung an oder gegen das Zahlungsterminal verfügen, dieses belasten oder ein solches Recht oder eine solche Belastung hinnehmen;
- das Zahlungsterminal oder seine Teile zu löschen oder zu entfernen, zusätzliche Komponenten, Software, Erweiterungen oder nicht autorisierte Änderungen zu installieren;
- unbefugten Dritten Zugang zum Zahlungsterminal gewähren (der Käufer muss das Zahlungsterminal und die Dienste vor unbefugtem Zugriff schützen und jegliche Beeinträchtigung durch Dritte, einschließlich Diebstahl, Beschädigung oder versehentlichem Verlust, verhindern).
Während der Gültigkeit des Vertrags SaaS EVC-Net darf der Erwerber das Zahlungsterminal nicht in einer Weise nutzen, die nicht ausdrücklich durch die Bedingungen und den Vertrag SaaS EVC-Net genehmigt ist.
5.2. Einschränkungen in Bezug auf die Software
Der Erwerber darf keine Software, einschließlich des Zahlungsziels oder der Dienstleistungen, unterlizenzieren, rekonstruieren, zurückentwickeln, dekompilieren oder in Betrieb nehmen.
Der Käufer darf diese Software oder Dienste nicht manipulieren und keine Sicherheitsfunktionen der Software und Dienste verletzen oder umgehen.
5.3. Modifikationen oder Weiterentwicklungen
Der Käufer verpflichtet sich, keine unbefugten Entwicklungen, Änderungen, Kopien, Erweiterungen oder Verbesserungen am Zahlungsterminal oder den Diensten vorzunehmen und diese auch nicht für Wettbewerbszwecke zu nutzen, auch nicht im Hinblick auf die Entwicklung ähnlicher Produkte, einschließlich des Kopierens von Merkmalen, Funktionen, Schnittstellen, Grafiken, grafischen Lösungen sowie für Vergleichs- oder Benchmarkingzwecke.
Der Käufer darf keine illegalen oder unbefugten Unterbrechungen der Dienste oder des Betriebs des Zahlungsterminals verursachen, indem er schädliche Software oder Tracking-Software einführt oder die Sicherheitsmaßnahmen verändert.
5.4. Informationspflicht
Der Käufer ist verpflichtet, Last Mile Solutions unverzüglich Last Mile Solutions alle Ereignisse oder Umstände zu informieren, die sich auf das Zahlungsterminal (innerhalb der Abonnementlaufzeit) oder die Dienste auswirken, insbesondere im Falle einer Störung, Beschädigung, Zerstörung oder eines Verlusts des Zahlungsterminals.
5.5. Andere Begriffe für die Nutzung
Der Erwerber verpflichtet sich, den Zahlungstermin ausschließlich unter den für die ordnungsgemäße Funktion des Zahlungstermins erforderlichen Platz-, Raum- und Umgebungsbedingungen bereitzustellen und zu nutzen.
Der Käufer hat ein beschränktes und nicht übertragbares Recht, die Dienste in Übereinstimmung mit und ausschließlich zum Zweck der Nutzung zusammen mit der EVC-Net-Lösung zu nutzen. Die Dienste werden ausschließlich für die Zwecke und Ziele des Käufers bereitgestellt, d. h. der Käufer ist nicht berechtigt, anderen Personen Zugang zu den Diensten zu gewähren.
5.6. Dauer einiger der Limits
Diese Einschränkungen in Bezug auf die Software und die Dienstleistungen gelten auch für den vorliegenden SaaS EVC-Net Vertrag und sind für den Erwerber verbindlich.
Zur gleichen Zeit, nach Abschluss des SaaS EVC-Net Vertrages, ist der Erwerber nicht in seinem Recht beschränkt, das Zahlungsportal zu verkaufen, zu gravieren oder neu zu installieren, sowie die Installation von Software von drei Parteien auf dem Zahlungsterminal, unter der Voraussetzung, dass die Eigentumsrechte und die von Last Mile Solutions Informationen geschützt und nicht verändert werden.
6. GARANTIE FÜR DAS ZAHLUNGSTERMINAL
6.1. Dauer der Garantie
Last Mile Solutions dem Erwerber die Garantie für den Zahlungstermin für einen Zeitraum von zwei (12) Monaten ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung, unter der Bedingung, dass die Kosten für den Verkauf und die Vertragsunterzeichnung in einem bestimmten Umfang gezahlt werden. Wenn das Gesetz eine längere Gewährleistungsfrist vorschreibt, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann, wird die in diesen Bedingungen vorgesehene Gewährleistungsfrist in Übereinstimmung mit diesem Gesetz festgelegt.
Die Reparatur oder der Austausch des Zahlungsterminals oder eines seiner Teile hat keinen Einfluss auf die Dauer der Garantie.
6.2. Garantien und Hilfeleistungen
Die Garantie gilt ausschließlich für die im Zahlungstermin enthaltenen Materialien, die: (a) zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vorhanden waren; (b) aus Projektierungs- oder Herstellungsdetails stammen; (c) während des Garantiezeitraums vom Erwerber identifiziert und abgerechnet werden; und (d) von Last Mile Solutions dem Autorisierungsverfahren für das Wiederverkaufsrecht („RMA“) durch eine Prüfung bestätigt werden.
Aus Sicherheitsgründen übernimmt die Garantie keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Handhabung oder durch die Beendigung des Kaufvertrages entstehen.
Der Käufer ist verpflichtet, Last Mile Solutions unverzüglich per E-Mail an die Adresse support@lastmilesolutions.comund dabei Folgendes anzugeben: (a) eine detaillierte Beschreibung der Unregelmäßigkeiten; (b) die Daten, an denen diese aufgetreten sind; und (c) den Ort der Installation.
Im Anschluss an die Feststellung eines Fehlers muss Last Mile Solutions: (a) Fernunterstützung leisten, um zu überprüfen, ob der Defekt unter die Garantie fällt und ob eine Fernreparatur möglich ist; (b) fortlaufende Fernunterstützung (über Payter oder SwitchIO) leisten, um den Betrieb des Geräts aufrechtzuerhalten, einschließlich Software-Updates und Verfügbarkeitsmanagement.
Wenn die Fernprüfung ergibt, dass der Zahlungstermin abweichend und mit einer Garantie versehen ist, muss Last Mile Solutions: (a) dem Erwerber einen Ersatzzahlungstermin innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen zukommen lassen; (b) dem Erwerber eine vorbereitete Zahlungsbestätigung für den Widerruf des abweichenden Zahlungstermins zukommen lassen.
Der Käufer ist verpflichtet, das defekte Zahlungsterminal innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Ersatzgeräts zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe des defekten Geräts innerhalb dieser Frist werden die gesamten Kosten für den Austausch des Zahlungsterminals in Rechnung gestellt.
Wenn die Fernunterstützung nicht ausreicht, um das Problem zu diagnostizieren, muss der Käufer den Zahlungstermin für seine eigenen Kosten bei Last Mile Solutions dem Rückgabeverfahren, einschließlich der Vorlage eines RMA-Moduls, erneut einreichen.
Der Käufer ist dafür verantwortlich, das Zahlungsterminal für den Transport zu befestigen.
Last Mile Solutions innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt des Zahlungsterminals Last Mile Solutions , um zu bestätigen, ob die Reparatur oder der Austausch unter die Garantie fällt.
Wenn der Fehler in der Garantiebestätigung auftritt: (a) Last Mile Solutions innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erhalt des defekten Geräts ein repariertes oder neues Zahlungsterminal; und (b) Last Mile Solutions die Kosten für die Lieferung des reparierten oder neuen Zahlungsterminals an den in der Bestellung angegebenen Standort.
In jedem anderen Fall gehen die Kosten für die Durchführung des Zahlungstermins an den Erwerber zu dessen Lasten.
Wenn die Garantie nicht anerkannt wird: (a) Last Mile Solutions 40 € für die Untersuchungskosten; (b) Last Mile Solutions ein Ersatz-Zahlungsterminal zum aktuellen Marktpreis anbieten; (c) der Käufer kann sich dafür entscheiden, das Ersatzgerät zu kaufen, anstatt das Originalgerät reparieren zu lassen, wenn die Reparaturkosten die Kosten für den Ersatz oder den wirtschaftlichen Wert übersteigen würden.
Jede Nachbesserung, Korrektur oder sonstige Maßnahme, die auf Wunsch des Erwerbers durchgeführt wird und nicht unter die Garantie oder den Geltungsbereich der Unterstützungsleistungen fällt, wird als Zusatzleistung betrachtet, die zu einem Zusatzpreis erbracht wird, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
Die Ersatzleistung findet keine Anwendung.
6.3. Recht auf Zugang
Auf Verlangen von Last Mile Solutions der Erwerber verpflichtet, Last Mile Solutions der von ihm benannten Person während der gesamten Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags jederzeit Zugang zu der Website, auf der das Zahlungsterminal installiert ist, und zu dem Zahlungsterminal zu gewähren, um das Zahlungsterminal zu kontrollieren oder zu ändern oder die Dienste zu verwalten.
6.4. Ausschluss von der Garantie
Die Garantie deckt Folgendes nicht ab:
- Anomalien oder Unregelmäßigkeiten, die sich auf die Leistung des Zahlungsterminals auswirken,
- Jegliche routinemäßige Wartungsarbeiten, wie z. B. normale Einstellungen, Reinigung, Verschieben,
- Verbrauchsmaterialien und Verbrauchsgüter,
- das Hinzufügen oder Entfernen von Zubehör, Zusatzkomponenten oder anderen Geräten,
- Installation oder Neuinstallation, auch im Falle eines Austauschs des Zahlungsterminals,
- die Konfiguration oder Neukonfiguration des Geräts oder seiner Teile, auch im Falle einer Verschiebung des Zahlungstermins,
- Unterschiede, die von Produkten oder Geräten stammen, die nicht von Last Mile Solutions wurden,
- Reparaturen am Installationsort des Geräts.
Die Garantie gilt auch nicht für die eingebaute Software und alle Dienstleistungen (die ausschließlich durch den im Vertrag vorgesehenen Support für die Dienstleistung, wie im SaaS EVC-Net Vertrag angegeben, abgedeckt sind).
Die Garantie gilt nicht für Verluste, Schäden, Abweichungen oder Anomalien des Zahlungsziels, die auf eine Unachtsamkeit des Käufers oder von Dritten, die vom Käufer nicht in Kenntnis gesetzt wurden, zurückzuführen sind, damit zusammenhängen oder durch die Überprüfung einer bestimmten Zahlungsbedingung entstehen, einschließlich des Installations- und Konfigurationshandbuchs, seiner Wartung, Installation oder Konfiguration oder jeder anderen Handlung oder Unterlassung des Käufers, einschließlichNeuinstallation, Neuinstallation, Neuinstallation oder nicht autorisierte Änderungen des Zahlungsterminals oder seiner Komponenten während der Garantiezeit.
Die Garantie deckt nicht die Kosten für eventuelle Folgeschäden oder andere Auswirkungen von Unregelmäßigkeiten ab, die durch die Garantie abgedeckt werden.
6.5. Installieren und Konfigurieren
Die korrekte Installation und Konfiguration des Zahlungsverkehrsterminals in Übereinstimmung mit dem Handbuch ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie für das Zahlungsverkehrsterminal im Sinne dieses Dokuments.
6.6. Änderungen der Zahlungsbedingungen (Terminale di pagamento)
Last Mile Solutions ausschließlich berechtigt, die Zahlungsbedingungen während des Garantiezeitraums zu ändern.
6.7. Ablauf der Garantie
Die Garantie läuft ab:
- nach Ablauf der Garantiezeit,
- im Falle einer Kündigung des SaaS-EVC-Net-Vertrags aus irgendeinem Grund,
- im Falle einer unbefugten Änderung oder einer anderen Verletzung dieser Bedingungen durch den Käufer während der Garantiezeit.
6.8. Keine weiteren Erklärungen oder Garantien
Das Zahlungsterminal wird „wie besehen“ geliefert.
Last Mile Solutions und schließt jegliche ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Garantie in Bezug auf den Zahlungstermin, einschließlich der integrierten Software, einschließlich der Qualität, der Vollständigkeit, der Leistung oder der Übereinstimmung mit der Beschreibung aus, es sei denn, sie ist in diesem Dokument ausdrücklich vorgesehen.
Abgesehen von den verschiedenen in diesem Dokument aufgeführten Punkten sind alle rechtlichen Garantien für Schwierigkeiten, Qualitätsgarantien und andere Garantien und Bedingungen in dem Maße ausgeschlossen, wie es das Gesetz zulässt.
7. VERANTWORTUNG
7.1. Verantwortlichkeit des Terminals für die Zahlung
Die Verantwortung von Last Mile Solutions Bezug auf den Zahlungstermin (einschließlich des Verkaufs, der Beratung und der Garantie) oder ein anderes Produkt oder eine andere Dienstleistung, die in Bezug auf den Erwerb dieses Produkts angeboten wird, ist begrenzt, ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch dieser Produkte oder Dienstleistungen, wie in der hierin enthaltenen Garantie beschrieben. Mit der Ausführung der Bestellung und der Zahlung des für die Zahlungsfrist vorgesehenen Betrags erkennt der Erwerber an, dass Last Mile Solutions seine Partner in keinem Fall für eventuelle Schäden verantwortlich sind, die durch die Nutzung dieser Produkte oder Dienstleistungen entstehen, seien sie direkt, indirekt, Folge- oder sonstige Schäden, die dem Erwerber oder Dritten entstehen. Jede andere Verantwortung, sei sie vertraglicher oder rechtlicher Art, ist ausgeschlossen.
7.2. Verantwortlichkeit für die Dienstleistungen
Die Verantwortung von Last Mile Solutions ihrer Partner (im Rahmen des SaaS EVC-Net-Vertrags) für die innerhalb der Zahlungsfrist in Anspruch genommenen Leistungen wird auf der Grundlage der im SaaS EVC-Net-Vertrag festgelegten Normen bewertet und geregelt.
7.3 Keine Haftung für die Ladeinfrastruktur
Der Käufer ist jederzeit für die Sicherheit der kritischen Ladeinfrastruktur verantwortlich, auch während Reparaturen oder Wartungsarbeiten am Zahlungsterminal. Last Mile Solutions seine Tochtergesellschaft (als Teil des SaaS EVC-Net-Vertrags) haften nicht für solche Schäden oder Ansprüche, einschließlich Folgeschäden oder entgangener Gewinne.
Last Mile Solutions Ihnen daher, immer ein oder mehrere Zahlungsterminals zur Verfügung zu haben.
8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
8.1. Kaufvertrag (Contratto di acquisto)
Der vorliegende Kaufvertrag für den Zahlungstermin, einschließlich des Verkaufs, der Lieferung, der Garantie und jeder anderen Verantwortung für den Zahlungstermin oder für jedes andere Produkt oder jede andere Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Kauf dieses Produkts, das im Sinne der vorliegenden Bedingungen geliefert wird, wird ausschließlich durch das olandesische Recht geregelt, unter Ausschluss jeglicher anderer Bestimmungen des lokalen oder internationalen Rechts, die aus dem Vertrag ausgeschlossen werden können (die Konvention der Vereinten Nationen über internationale Kaufverträge ist nicht anwendbar).
8.2. Kompetentes Forum
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag und dem Zahlungstermin werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht des Landes, in dem Last Mile Solutions Sitz hat, verhandelt, es sei denn, es bestehen andere zwingende Vorschriften.