1. VORBEMERKUNGEN: 

1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Last Mile Solutions 

Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Garantiebedingungen für Zahlungsterminals (die „ Allgemeinen Geschäftsbedingungen “) werden veröffentlicht von  

Threeforce BV, firmierend unter dem Handelsnamen Last Mile Solutions mit Sitz in Zeemansstraat 11A, 3016 CN Rotterdam, Niederlande 

Registrierungsnummer des Unternehmens: 24360819 

Telefonnummer: +31 10 312 6000 

E-Mail-Adresse: invoice@threeforce.nl  

( « Last Mile Solutions » oder « nous »).

1.2. Geltungsbereich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen Vertrag zwischen Last Mile Solutions unseren Kunden dar, die ein Zahlungsterminal (der „ Käufer “). 

Das Verfahren zur Genehmigung der Rückgabe von Material („ ARM ”), das auf unserer Support-Seite [Link hinzufügen], ist integraler Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

1.3. Integration in die Bestellung 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jeder Bestellung eines Zahlungsterminals beigefügt, die der Käufer mittels des Bestellformulars (die „ Bestellung “) aufgegeben wird, und sind integraler Bestandteil derselben. 

1.4. Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Mit der Bestellung eines Zahlungsterminals akzeptiert der Käufer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

1.5. B2B

Da das Zahlungsterminal nur Unternehmen mit einem gültigen EVC-Net-SaaS-Vertrag angeboten wird, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich im Rahmen von Beziehungen zwischen Unternehmen (B2B). 

1.6. Kaufvertrag 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen nach Annahme der Bestellung durch Last Mile Solutions einen Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Last Mile Solutions dar. 

Für alle Fragen, die nicht durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckt sind, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf das anwendbare Recht beziehen (siehe Artikel 8 der vorliegenden Bedingungen) lgelten die Bestimmungen des EVC-Net SaaS-Vertrags für den vorliegenden Kaufvertrag. 

1.7. SaaS-Vertrag EVC-Net

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nach Annahme der Bestellung ebenfalls als Nachtrag, der die Bestimmungen des Saas EVC-Net-Vertrags in Bezug auf die Zahlungsterminals ändert. 

Im Falle des Abschlusses eines SaaS-EVC-Net-Vertrags zwischen dem Käufer und einem verbundenen Unternehmen von Last Mile Solutions gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des mit diesem verbundenen Unternehmen abgeschlossenen SaaS-EVC-Net-Vertrags.  

2. DIENSTLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT ZAHLUNGSTERMINALS:

2.1. Umfang der Dienstleistungen  

Die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem erworbenen Zahlungsterminal werden von Last Mile Solutions einem verbundenen Unternehmen (Vertragspartei des Saas EVC-Net-Vertrags) innerhalb des im Anhang „Beschreibung der Dienstleistungen” zum Saas EVC-Net-Vertrag festgelegten Umfangs erbracht. Diese Dienstleistungen können nur während der Laufzeit des Saas EVC-Net-Vertrags erbracht werden. 

2.2. Unterstützung und Service Level Agreement (SLA)  

Der Servicelevel und der Support, die von Last Mile Solutions seinem Partner (Vertragspartei des SaaS-Vertrags EVC-Net) bereitgestellt werden, sind in der Service Level Agreement (SLA) beschrieben, die dem SaaS-Vertrag EVC-Net beigefügt ist. 

2.3. Datenverarbeitung 

Sobald Last Mile Solutions sein verbundenes Unternehmen (Vertragspartei des Saas EVC-Net-Vertrags) im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal personenbezogene Daten verarbeiten muss, unterliegt diese Verarbeitung der dem Saas EVC-Net-Vertrag beigefügten Datenverarbeitungsvereinbarung. 

2.4. Modalitäten der Dienstleistungen

Die oben genannten Dienstleistungen werden gemäß den im Saas EVC-Net-Vertrag festgelegten Bedingungen erbracht, einschließlich der darin enthaltenen Klausel zum anwendbaren Recht. Soweit sie sich speziell auf das Zahlungsterminal beziehen, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als integraler Bestandteil dieses Vertrags. 

 

3. ZAHLUNGSTERMINAL UND LIEFERUNG

3.1. Bestellung  

Die Bestellung muss über den Bestellschein aufgegeben werden. 

Nur die Partei eines gültigen Saas EVC-Net-Vertrags, der mit Last Mile Solutions einem verbundenen Unternehmen von Last Mile Solutions geschlossen wurde, kann eine Bestellung aufgeben. 

Die Bestellung muss den Standort innerhalb des EWR („Lieferadresse“) angeben, an den das Zahlungsterminal gemäß den vorliegenden Bestimmungen geliefert werden soll. 

3.2. Zahlungsterminal  

In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Ausdruck „ Zahlungsterminal “ ein Zahlungsterminal oder ein anderes zugelassenes Kartensystemgerät, das für Zahlungen verwendet wird, oder Dienstleistungen, die von Terminals erbracht werden, die an die Ladestation des CPO angeschlossen sind und Ad-hoc-Zahlungen mit physischen Karten ermöglichen, wie beispielsweise ein Zahlungskartenlesegerät oder ein Gerät mit kontaktloser Funktion, das mindestens in der Lage ist, die Daten einer Kredit- oder Debitkarte zu lesen, sowie das in der Sonderbestellung angegebene Zubehör.  

3.3. Technische Spezifikationen 

Weitere Informationen zu den technischen Spezifikationen des Zahlungsterminals finden Sie in den technischen Spezifikationen auf unserer Support-Seite.

3.4. Lieferung  

Last Mile Solutions das Zahlungsterminal an den in der Bestellung angegebenen Standort des Käufers, je nach Verfügbarkeit der Lagerbestände, nach Erhalt des gesamten Rechnungsbetrags oder gemäß den anderen vereinbarten Zahlungsbedingungen, einschließlich der in der Bestellbestätigung (die Ihnen per E-Mail zugesandt wird) angegebenen Versandkosten. 

3.5. Eigentum und Verlustrisiko des Zahlungsterminals 

Das Eigentum, der Besitz und das Verlustrisiko des Zahlungsterminals gehen mit der Lieferung an den in der Bestellung angegebenen Standort des Käufers von Last Mile Solutions den Käufer über.  

Das Eigentum am Zahlungsterminal geht erst dann auf den Käufer über, wenn der gesamte Rechnungsbetrag vor der Lieferung vollständig beglichen wurde. Außer im Falle von Schäden, die durch Mitarbeiter von Last Mile Solutions dessen Subunternehmer verursacht wurden, übernimmt der Käufer die volle Verantwortung für den Verlust des Zahlungsterminals oder für daran entstandene Schäden. Bei Verlust des Zahlungsterminals oder bei Schäden, die vor der Übertragung des Eigentums und der damit verbundenen Risiken auf den Käufer entstanden sind, Last Mile Solutions den Wert des Zahlungsterminals und übernimmt die Kosten für dessen Ersatz, Instandsetzung oder Reparatur sowie alle Diagnose-, Versand- und Bearbeitungskosten. 

 

4. Installation

4.1. Installation des Zahlungsterminals – Ausschließliche Verantwortung des Käufers  

Die Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals (gemäß dem verfügbaren Konfigurations- und Installationshandbuch) erfolgt durch den Käufer. 

Weder Ni Last Mile Solutions seine verbundenen Unternehmen bieten die Installation oder Konfiguration des Zahlungsterminals oder die Konfiguration des Netzwerks des Käufers an. 

Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß der Bedienungsanleitung ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit der hiermit gewährten Garantie für das Zahlungsterminal. 

4.2. Zubehör und zusätzliche Ausrüstung  

Falls zusätzliche Ausrüstung erforderlich ist, damit der Käufer das Zahlungsterminal oder die damit verbundenen Dienste nutzen kann, ist es alleinige Verantwortung des Käufers, diese zu beschaffen und zu installieren. 

 

5. NUTZUNGSBEDINGUNGEN 

5.1. Während der Laufzeit des SaaS-Vertrags EVC-Net verbotene Handlungen 

Während der Laufzeit des Saas EVC-Net-Vertrags und ohne vorherige Zustimmung von Last Mile Solutions ist es dem Käufer untersagt: 

  1. das Zahlungsterminal zu übertragen, zu vertreiben, zu verkaufen oder abzutreten, es auf andere Weise zu veräußern oder es mit einer Sicherheit oder einem Recht Dritter zu belasten oder eine solche Belastung zu dulden; 
  2. das Zahlungsterminal oder seine Teile zu demontieren oder zu entfernen, zusätzliche Komponenten jeglicher Art zu installieren, insbesondere Software, Erweiterungen oder nicht autorisierte Modifikationen; 
  3. unbefugten Dritten Zugang zum Zahlungsterminal gewähren (der Käufer muss das Zahlungsterminal und die Dienste vor unbefugtem Zugriff schützen und jegliche Beeinträchtigung durch Dritte verhindern, einschließlich Diebstahl, Beschädigung oder versehentlichem Verlust). 

Während der Laufzeit des Saas EVC-Net-Vertrags darf der Käufer das Zahlungsterminal nicht in einer Weise nutzen, die nicht ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Saas EVC-Net-Vertrag genehmigt ist. 

5.2. Einschränkungen in Bezug auf Software 

Der Käufer darf keine Unterlizenzen für die im Zahlungsterminal oder in den Diensten enthaltene Software vergeben, diese nicht reproduzieren, zurückentwickeln, dekompilieren oder mit Sicherungsrechten belasten.  

Der Käufer darf diese Software oder Dienste nicht verändern oder beeinträchtigen und die Sicherheitsvorkehrungen der Software und Dienste nicht verletzen oder umgehen.  

5.3. Unzulässige Änderungen oder Weiterentwicklungen 

Der Käufer verpflichtet sich, keine Entwicklungen, Änderungen, Kopien oder Erweiterungen des Zahlungsterminals oder der Dienste vorzunehmen und keine unbefugten Arbeiten oder Verbesserungen daran vorzunehmen. Ebenso verpflichtet er sich, diese nicht für Wettbewerbszwecke zu nutzen, einschließlich im Rahmen der Entwicklung ähnlicher Produkte, insbesondere durch Kopieren von Elementen, Funktionen, Schnittstellen, Grafiken oder Lösungen zur Darstellung oder Ergonomie. (Look and Feel) zu kopieren, um sie zu vergleichen oder zu bewerten. 

Der Käufer darf keine illegalen oder unbefugten Störungen verursachen, die die Dienste oder den Betrieb des Zahlungsterminals beeinträchtigen, indem er Malware oder Tracking-Software einführt oder die Sicherheitsmaßnahmen beeinträchtigt. 

5.4. Informationspflicht

Der Käufer muss Last Mile Solutions unverzüglich Last Mile Solutions alle Ereignisse oder Situationen informieren, die das Zahlungsterminal (während der Laufzeit des Abonnements) oder die Dienste betreffen, insbesondere über alle Schäden, Ausfälle, Zerstörungen oder Verluste des Zahlungsterminals. 

5.5. Sonstige Nutzungsbedingungen 

Der Käufer sorgt dafür, dass das Zahlungsterminal ausschließlich in einem Raum mit Stromanschluss und in einer Umgebung betrieben wird, die den für seinen ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Bedingungen entspricht. 

Der Käufer hat ein beschränktes und nicht übertragbares Recht, die Dienste bestimmungsgemäß und ausschließlich in Verbindung mit der EVC-Net-Lösung zu nutzen. Die Dienste dienen ausschließlich den Bedürfnissen und Zielen des Käufers, sodass dieser nicht berechtigt ist, sie einer anderen Einrichtung, gleich welcher Art, zur Nutzung zu überlassen. 

5.6. Dauer bestimmter Beschränkungen 

Die oben genannten Beschränkungen in Bezug auf Software und Dienste bleiben auch nach Ablauf des SaaS-Vertrags EVC-Net gültig und sind für den Käufer weiterhin verbindlich. 

Nach Ablauf des Vertrags von Saas EVC-Net steht es dem Käufer frei, das Zahlungsterminal zu verkaufen, zu belasten oder neu zu installieren. Ebenso kann er Software von Drittanbietern auf dem Zahlungsterminal installieren, sofern er die geistigen Eigentumsrechte und vertraulichen Informationen von Last Mile Solutions respektiert und nicht beeinträchtigt. 

 

6. GARANTIE FÜR DAS ZAHLUNGSTERMINAL

6.1. Dauer der Garantie  

Last Mile Solutions dem Käufer eine Garantie auf das Zahlungsterminal mit einer Laufzeit von zwölf (12) Monaten ab dem Lieferdatum, sofern der Rechnungsbetrag für den Verkauf und die Lieferung vollständig bezahlt wurde. Für den Fall, dass zwingende gesetzliche Bestimmungen eine längere, vertraglich nicht ausschließbare Gewährleistungsfrist vorsehen, richtet sich die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene Gewährleistungsfrist nach diesen zwingenden Bestimmungen. 

Die Reparatur oder der Austausch des Zahlungsterminals oder seiner Teile hat keinen Einfluss auf die Dauer der Garantie. 

6.2. Garantie und Kundendienst 

Die Garantie gilt ausschließlich für Materialfehler des Zahlungsterminals, die (a) zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden; (b) auf einen Konstruktions- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind; (c) vom Käufer während der Garantiezeit festgestellt und ordnungsgemäß gemeldet wurden; und (d) durch eine von Last Mile Solutions dem ARM-Verfahren durchgeführte Inspektion bestätigt wurden. 

Um jegliche Unklarheiten auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Garantie keine Ausfälle abdeckt, die auf unsachgemäßen Betrieb oder Wartung oder auf eine Beschädigung des Zahlungsterminals zurückzuführen sind. 

Der Käufer muss Last Mile Solutions unverzüglich über Last Mile Solutions Materialfehler am Zahlungsterminal informieren, indem er eine E-Mail an support@lastmilesolutions.com, und dabei (a) eine detaillierte Beschreibung der Unregelmäßigkeiten, (b) das Datum/die Daten ihres Auftretens und (c) den Ort der Installation anzugeben. 

Sobald ein Defekt gemeldet wird, Last Mile Solutions : (a) Fernunterstützung leisten, um zu überprüfen, ob der Defekt durch die Garantie abgedeckt ist und ob eine Fernreparatur möglich ist; (b) kontinuierliche Fernunterstützung (über Payter oder SwitchIO) leisten, um den Betrieb des Geräts aufrechtzuerhalten, einschließlich Software-Updates und Verfügbarkeitsmanagement. 

Wenn die Fernüberprüfung bestätigt, dass das Zahlungsterminal defekt ist und unter die Garantie fällt, Last Mile Solutions : (a) dem Käufer innerhalb von fünf (5) Werktagen ein Ersatz-Zahlungsterminal zusenden; (b) dem Käufer ein vorfrankiertes Rücksendeetikett für das defekte Zahlungsterminal zur Verfügung stellen. 

Der Käufer muss das defekte Zahlungsterminal innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Ersatzgeräts zurücksenden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden dem Käufer die gesamten Kosten für den Ersatz des Zahlungsterminals in Rechnung gestellt. 

Für den Fall, dass das Problem nicht per Fernunterstützung diagnostiziert werden kann, muss der Käufer das Zahlungsterminal auf eigene Kosten Last Mile Solutions dem ARM-Verfahren an Last Mile Solutions zurücksenden und dabei insbesondere ein ordnungsgemäß ausgefülltes ARM-Formular vorlegen. 

Es obliegt dem Käufer, das Zahlungsterminal für den Transport ordnungsgemäß zu sichern. 

Last Mile Solutions innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt des Zahlungsterminals mitteilen, ob dessen Reparatur oder Ersatz durch die Garantie abgedeckt ist. 

Wenn der Defekt unter die Garantie fällt: (a) Last Mile Solutions das reparierte Zahlungsterminal oder ein neues Zahlungsterminal innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erhalt des defekten Geräts Last Mile Solutions ; und (b) Last Mile Solutions die Versandkosten für das reparierte oder neue Zahlungsterminal an den in der Bestellung angegebenen Ort. 

In allen anderen Fällen werden die Kosten für die Lieferung des Zahlungsterminals an den Käufer von diesem getragen. 

Wenn die Mängel nicht durch die Garantie abgedeckt sind: (a) Last Mile Solutions eine Untersuchungsgebühr in Höhe von 40 EUR; (b) Last Mile Solutions ein Ersatz-Zahlungsterminal zum aktuellen Marktpreis anbieten; (c) der Käufer kann sich dafür entscheiden, das Ersatzgerät zu kaufen, anstatt die Reparatur des Originalgeräts fortzusetzen, wenn die Reparaturkosten die Kosten für den Ersatz oder den Marktwert des Geräts übersteigen würden. 

Alle Reparaturen, Korrekturen oder sonstigen Maßnahmen, die auf Wunsch des Käufers durchgeführt werden und nicht unter die Garantie fallen oder nicht zum Umfang der Supportleistungen gehören, gelten als Zusatzleistungen, für die zusätzliche Kosten anfallen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben. 

Es gelten keine Ausnahmen zu den vorstehenden Bestimmungen. 

6.3. Recht auf Zugang  

Auf Anfrage von Last Mile Solutions ist der Käufer verpflichtet, Last Mile Solutions den von ihr benannten Mitarbeitern jederzeit während der Laufzeit des Saas EVC-Net-Vertrags Zugang zu dem Standort, an dem das Zahlungsterminal installiert ist, sowie zu dem Zahlungsterminal zu gewähren, um das Zahlungsterminal zu überprüfen oder zurückzusetzen oder die Dienste zu verwalten. 

6.4. Garantieausschlüsse  

Die Garantie deckt Folgendes nicht ab:  

  1. Anomalien oder Unregelmäßigkeiten, die die Leistung des Zahlungsterminals beeinträchtigen,  
  2. Routinewartungen, wie z. B. allgemeine Einstellungen, Reinigungen und Umstellungen, 
  3. Verschleißteile oder Verbrauchsmaterialien,  
  4. das Hinzufügen oder Entfernen von Zubehör, Ersatzteilen oder anderen Vorrichtungen,  
  5. die Installation oder Neuinstallation des Zahlungsterminals, auch im Falle eines Austauschs desselben, 
  6. die Konfiguration oder Neukonfiguration des Geräts und seiner Teile, auch im Falle eines Austauschs des Zahlungsterminals, 
  7. Mängel, die auf Produkte oder Ausrüstungen zurückzuführen sind, die nicht von Last Mile Solutions geliefert wurden,  
  8. die Reparaturarbeiten an dem Standort, an dem das Gerät installiert ist.  

Die Garantie gilt auch nicht für integrierte Software und Dienste (die ausschließlich durch den Support gemäß der Service Level Agreement abgedeckt sind, wie im SaaS-Vertrag EVC-Net festgelegt).  

Die Garantie gilt nicht für Schäden, Verluste, Mängel oder Anomalien am Zahlungsterminal, die auf eine Verletzung der Verpflichtungen des Käufers oder eines von ihm nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, die Nichteinhaltung aller Anweisungen in Bezug auf das Zahlungsterminal, insbesondere in dessen Installations- und Konfigurationshandbuch, oder in Bezug auf dessen Wartung, Installation oder Konfiguration, oder jede andere Handlung oder Unterlassung des Käufers, einschließlich jeder Neuinstallation, Reparatur, jeder Verlegung oder jeder Änderung des Zahlungsterminals oder seiner Komponenten während der Garantiezeit.  

Die Garantie deckt nicht die Reparatur von Folgeschäden oder anderen Auswirkungen ab, die auf die von der Garantie abgedeckten Mängel zurückzuführen sind.

6.5. Installation und Konfiguration

Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß der Bedienungsanleitung ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie, die für das Zahlungsterminal gewährt wird und hiermit vereinbart wird. 

6.6. Änderungen am Zahlungsterminal 

Last Mile Solutions nur berechtigt, das Zahlungsterminal während der Garantiezeit zu ändern. 

6.7. Ablauf der Garantie 

Die Garantie läuft ab:  

  1. Nach Ablauf der Garantiezeit  
  2. Bei Kündigung des SaaS-Vertrags EVC-Net aus irgendeinem Grund,  
  3. im Falle einer unbefugten Änderung oder eines anderen Verstoßes gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer während der Garantiezeit. 

6.8. Ausschluss aller weiteren Gewährleistungen  

Das Zahlungsterminal wird „wie besehen“ geliefert.  

Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, Last Mile Solutions hiermit alle ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen Last Mile Solutions , die für das Zahlungsterminal gelten, einschließlich der darin enthaltenen Software, insbesondere in Bezug auf deren Qualität, Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck, Leistung oder Übereinstimmung mit der Beschreibung.  

Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist, sind alle gesetzlichen Gewährleistungen hinsichtlich Mängeln sowie alle Qualitätsgarantien und sonstigen Garantien und Bedingungen im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. 

 

7. VERANTWORTUNG 

7.1. Haftung in Bezug auf das Zahlungsterminal  

Die Haftung von Last Mile Solutions Bezug auf das Zahlungsterminal (einschließlich dessen Verkauf, Lieferung und Garantie) oder andere fehlerhafte Produkte oder Dienstleistungen, die im Rahmen des Kaufs dieses Produkts bereitgestellt werden, beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Ersatz dieser Produkte oder Dienstleistungen, wie in der hierin enthaltenen Garantie angegeben. Mit der Aufgabe der Bestellung und der Zahlung der Anzahlung für das Zahlungsterminal erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass weder Last Mile Solutions noch eines seiner verbundenen Unternehmen in irgendeiner Weise für Schäden haftbar gemacht werden kann, die sich aus der Verwendung dieser fehlerhaften Produkte oder Dienstleistungen ergeben, unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte, immaterielle oder sonstige Schäden handelt und ob diese Schäden dem Käufer oder einem Dritten entstanden sind. Mit Ausnahme vorsätzlicher Handlungen ist jede weitere Haftung, sei sie vertraglicher oder gesetzlicher Natur, ausgeschlossen.

7.2. Haftung in Bezug auf die Dienste 

Die Haftung von Last Mile Solutions seinem verbundenen Unternehmen (Vertragspartei des Saas EVC-Net-Vertrags) für die im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal erbrachten Dienstleistungen wird gemäß den Bestimmungen des Saas EVC-Net-Vertrags beurteilt und geregelt. 

7.3 Haftungsausschluss für Ladeinfrastrukturen 

Der Käufer ist jederzeit für die kritischen Ladeinfrastrukturen verantwortlich, auch während Reparatur- oder Wartungsarbeiten am Zahlungsterminal. Last Mile Solutions seine Tochtergesellschaft (Vertragspartei des Saas EVC-Net-Vertrags) haften nicht für Schäden oder Ansprüche in diesem Zusammenhang, einschließlich indirekter Schäden oder entgangener Gewinne. 

Zu diesem Zweck Last Mile Solutions , stets ein oder mehrere Zahlungsterminals auf Lager/in Reserve zu haben. 

 

8. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTE

8.1. Kaufvertrag    

Der vorliegende Vertrag über den Kauf eines Zahlungsterminals, einschließlich Verkauf, Lieferung und Garantie, sowie jede andere Haftung im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal oder anderen fehlerhaften Produkten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf dieses Produkts, das gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geliefert wird, unterliegt ausschließlich niederländischem Recht, unter Ausschluss aller anderen gesetzlichen Bestimmungen des nationalen oder internationalen Rechts, die vertraglich ausgeschlossen werden können (das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung).  

8.2. Zuständige Gerichte 

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag für ein Zahlungsterminal unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des zuständigen Gerichts des Gerichtsbezirks, in dem sich der Sitz von Last Mile Solutions befindet, sofern keine zwingenden gegenteiligen Bestimmungen vorliegen.