1. Einleitende Bestimmungen

1.1. Nutzungsbedingungen von Last Mile Solutions

Die vorliegenden Nutzungs- und Garantiebedingungen für das Zahlungsterminal („Bedingungen“) werden veröffentlicht von

Threeforce BV, die unter dem Namen Last Mile Solutions und ihren Sitz in Amsterdam hat.

Hauptsitz: Zeemansstraat 11, 3016 CN, Rotterdam, Niederlande

Registrierungsnummer des Unternehmens: 24360819

Telefonnummer: +31 10 312 6000

E-Mail-Adresse: invoice@threeforce.nl

(im Folgenden: „Last Mile Solutions“ oder„wir“).

1.2. Geltungsbereich der vorliegenden Bedingungen

Die vorliegenden Bedingungen stellen einen Vertrag zwischen Last Mile Solutions unseren Kunden dar, die ein Zahlungsterminal erwerben (der „Käufer“).

Das Verfahren zur Genehmigung der Rücksendung von Material („RMA“), das auf unserer Support-Seite verfügbar ist, ist integraler Bestandteil dieser Bedingungen.

1.3. Anlage zur Verordnung

Die Bedingungen sind beigefügt und Bestandteil jeder Bestellung des Zahlungsterminals, die der Käufer über das Bestellformular („Bestellung“) aufgibt.

1.4. Annahme der Bedingungen

Mit der Bestellung des Zahlungsterminals akzeptiert der Käufer die vorliegenden Bedingungen.

1.5. B2B

Da das Zahlungsterminal nur Unternehmen mit einem gültigen EVC-Net-SaaS-Vertrag angeboten wird, gelten die vorliegenden Bedingungen nur für Beziehungen zwischen Unternehmen.

1.6. Kaufvertrag

Die Bedingungen stellen nach Annahme der Bestellung durch Last Mile Solutions einen Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Last Mile Solutions dar.

Für alle Fragen, die nicht durch die vorliegenden Bedingungen abgedeckt sind, mit Ausnahme des anwendbaren Rechts (siehe Klausel 8 der vorliegenden Bedingungen), gelten die Bestimmungen des SaaS-Vertrags EVC-Net entsprechend für den vorliegenden Kaufvertrag.

1.7. Vereinbarung SaaS EVC-Net

Die Bedingungen gelten nach Annahme der Bestellung durch Last Mile Solutions ebenfalls als Ergänzung und Änderung des SaaS-Vertrags EVC-Net, soweit sie sich auf das Zahlungsterminal beziehen.

Im Falle des Abschlusses eines EVC-Net SaaS-Vertrags zwischen dem Käufer und einem mit Last Mile Solutions verbundenen Unternehmen gelten die vorliegenden Bedingungen als Bestandteil des mit diesem verbundenen Unternehmen abgeschlossenen EVC-Net SaaS-Vertrags.

2. Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal

2.1. Umfang der Dienstleistungen

Die mit dem gekauften Zahlungsterminal verbundenen Dienstleistungen werden von Last Mile Solutions einem verbundenen Unternehmen (Vertragspartei des SaaS-Vertrags EVC-Net) im Rahmen der „Leistungsbeschreibung“ erbracht, die dem SaaS-Vertrag EVC-Net als Anhang beigefügt ist. Diese Dienstleistungen können nur während der Laufzeit des SaaS-Vertrags EVC-Net erbracht werden.

2.2. Unterstützung und Service Level Agreements

Das Niveau der Dienstleistungen und des Supports von Last Mile Solutions seiner Tochtergesellschaft (Vertragspartei des SaaS-Vertrags EVC-Net) ist in der Service-Level-Vereinbarung beschrieben, die dem SaaS-Vertrag EVC-Net beigefügt ist.

2.3. Datenverarbeitung

Soweit Last Mile Solutions sein verbundenes Unternehmen (Vertragspartei des SaaS-Vertrags EVC-Net) personenbezogene Daten im Rahmen der Erbringung der mit dem Zahlungsterminal verbundenen Dienstleistungen verarbeitet, unterliegt diese Verarbeitung der Datenverarbeitungsvereinbarung, die dem SaaS-Vertrag EVC-Net als Anhang beigefügt ist.

2.4. Nutzungsbedingungen für die Dienste

Die oben genannten Dienstleistungen werden zu den im EVC-Net-SaaS-Vertrag beschriebenen Bedingungen erbracht, einschließlich des im EVC-Net-SaaS-Vertrag festgelegten anwendbaren Rechts. Soweit auf das Zahlungsterminal als solches Bezug genommen wird, sind die vorliegenden Bedingungen als integraler Bestandteil dieses Vertrags zu betrachten.

 

3. Das Zahlungsterminal und seine Lieferung

3.1. Bestellung

Die Bestellung wird über das Bestellformular („Bestellung“) aufgegeben.

Die Bestellung kann nur von der Partei des gültigen SaaS-EVC-Net-Vertrags mit Last Mile Solutions einem verbundenen Unternehmen von Last Mile Solutions aufgegeben werden.

Die Bestellung gibt den Ort („Lieferadresse“) im EWR an, an den das Zahlungsterminal gemäß den vorliegenden Bestimmungen geliefert werden soll.

3.2. Zahlungsterminal

Unter „Zahlungsterminal“ versteht man in den vorliegenden Bedingungen ein Zahlungsterminal oder ein anderes vom Card Scheme zertifiziertes Gerät, das für Zahlungs- oder Terminaldienste verwendet wird, die mit der CPO-Ladestation verbunden sind und physische Zahlungen mit einer Ad-hoc-Karte ermöglichen, wie beispielsweise ein Zahlungskartenlesegerät oder ein Gerät mit kontaktloser Funktion, das mindestens in der Lage ist, die Identifikationsdaten von Kredit- oder Debitkarten zu lesen, sowie Zubehör, wie in der spezifischen Bestellung angegeben.

3.3. Technische Spezifikationen

Die technischen Daten des Zahlungsterminals finden Sie in den technischen Spezifikationen auf unserer Support-Seite.

3.4. Lieferung

Last Mile Solutions das Zahlungsterminal an den in der Bestellung angegebenen Standort des Käufers, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, nach Erhalt des gesamten Rechnungsbetrags oder anderer vereinbarter Zahlungsbedingungen, einschließlich der Versandkosten, wie in der Bestellbestätigung (die Ihnen per E-Mail zugestellt wird) angegeben.

3.5. Eigentum und Verlustrisiko des Zahlungsterminals

Das Eigentum an dem gelieferten Zahlungsterminal, der Besitz und das Verlustrisiko des Zahlungsterminals gehen mit der Lieferung des Zahlungsterminals an den in der Bestellung angegebenen Standort des Käufers von Last Mile Solutions den Käufer über.

Das Eigentum an dem Zahlungsterminal geht erst dann auf den Käufer über, wenn der gesamte Rechnungsbetrag vor der Lieferung vollständig bezahlt wurde. Außer im Falle von Schäden, die durch Handlungen des Personals oder der Subunternehmer von Last Mile Solutions verursacht wurden, übernimmt der Käufer die volle Verantwortung und erstattet dem Dienstleister im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung des Zahlungsterminals, bevor das Eigentum und die mit dem Zahlungsterminal verbundenen Risiken auf ihn übergegangen sind, den Wert des Zahlungsterminals, die Kosten für dessen Ersatz, Wiederherstellung oder Reparatur sowie etwaige Diagnosekosten, Versandkosten und Bearbeitungsgebühren.

 

4. Die Installation

4.1. Installation des Zahlungsterminals – ausschließliche Verantwortung des Käufers

Die Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals (gemäß dem verfügbaren Konfigurations- und Installationshandbuch (siehe Punkt 3.2)) werden vom Käufer durchgeführt.

Last Mile Solutions seine verbundenen Unternehmen bieten weder die Installation oder Konfiguration des Zahlungsterminals noch die Konfiguration des Netzwerks des Käufers an.

Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß der Bedienungsanleitung ist Voraussetzung für die Gültigkeit der im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Garantie für das Zahlungsterminal.

4.2. Zubehör und zusätzliche Ausrüstung

Wenn zusätzliche Geräte erforderlich sind, damit der Käufer das Zahlungsterminal oder die damit verbundenen Dienste nutzen kann, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Käufers, diese zu beschaffen und zu installieren.

 

5. Nutzungsbedingungen

5.1. Während der Laufzeit des EVC-Net-SaaS-Vertrags verbotene Handlungen

Während der Laufzeit des EVC-Net-SaaS-Vertrags darf der Käufer ohne vorherige Zustimmung von Last Mile Solutions nicht:

  1. das Zahlungsterminal zu übertragen, zu vertreiben, zu verkaufen, abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen, es zu belasten oder einem Pfandrecht oder einer Belastung zu unterwerfen;
  2. das Zahlungsterminal oder seine Teile zu zerlegen oder zu entfernen, zusätzliche Komponenten zu installieren, einschließlich Software, Erweiterungen oder nicht autorisierte Änderungen;
  3. unbefugten Dritten Zugang zum Zahlungsterminal gewähren (der Akquisiteur schützt das Zahlungsterminal und die Dienste vor unbefugtem Zugriff und vor Eingriffen Dritter, einschließlich Diebstahl, Beschädigung oder versehentlichem Verlust).

Während der Laufzeit des EVC-Net-SaaS-Vertrags darf der Käufer das Zahlungsterminal nicht in einer Weise nutzen, die nicht ausdrücklich in den Bedingungen und im EVC-Net-SaaS-Vertrag gestattet ist.

5.2. Einschränkungen in Bezug auf die Software

Der Käufer verpflichtet sich, keine Unterlizenzen zu vergeben, keine Software, die im Zahlungsterminal oder in den Diensten enthalten ist, zu reproduzieren, zu zerlegen, zu dekompilieren oder zu verpfänden.

Der Käufer darf diese Software oder diese Dienste nicht verändern und die Sicherheitsvorkehrungen der Software und Dienste nicht beschädigen oder umgehen.

5.3. Unzulässige Änderungen oder Weiterentwicklungen

Der Käufer wird das Zahlungsterminal oder die Dienste nicht weiterentwickeln, verändern, kopieren, erweitern oder unbefugte Arbeiten oder Verbesserungen daran vornehmen und sie nicht für Wettbewerbszwecke verwenden, einschließlich im Rahmen der Entwicklung ähnlicher Produkte, einschließlich durch Kopieren von Merkmalen, Funktionen, Schnittstellen, Grafiken, Lösungen hinsichtlich Aussehen und Benutzerfreundlichkeit, sowie zum Zwecke des Vergleichs oder der Kalibrierung.

Der Käufer darf keine unrechtmäßigen oder unbefugten Störungen der Dienste oder des Betriebs des Zahlungsterminals verursachen, indem er Malware oder Tracking-Software einführt oder die Sicherheitsmaßnahmen beeinträchtigt.

5.4. Informationspflicht

Der Käufer informiert Last Mile Solutions unverzüglich Last Mile Solutions alle Ereignisse oder Umstände, die das Zahlungsterminal (während der Abonnementlaufzeit) oder die Dienste betreffen, insbesondere über Ausfälle, Beschädigungen, Zerstörungen oder den Verlust des Zahlungsterminals.

5.5. Sonstige Nutzungsbedingungen

Der Käufer stellt das Zahlungsterminal zur Verfügung und nutzt es nur in dem Raum, mit der Stromversorgung und unter den Umgebungsbedingungen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Zahlungsterminals erforderlich sind.

Der Käufer verfügt über ein beschränktes und nicht übertragbares Recht, die Dienste gemäß der EVC-Net-Lösung und ausschließlich zum Zweck der Nutzung mit dieser zu nutzen. Die Dienste werden ausschließlich für die Bedürfnisse und Zwecke des Käufers bereitgestellt; daher ist es dem Käufer nicht gestattet, anderen Unternehmen Zugang zu den Diensten zu gewähren.

5.6. Dauer bestimmter Beschränkungen

Die oben genannten Einschränkungen in Bezug auf die Software und die Dienste bleiben auch nach Ablauf des vorliegenden EVC-Net-SaaS-Vertrags bestehen und sind für den Käufer weiterhin verbindlich.

Parallel dazu ist der Käufer nach Ablauf des SaaS-Vertrags EVC-Net in seinem Recht, das Zahlungsterminal zu verkaufen, zu belasten, neu zu installieren sowie Software von Drittanbietern auf dem Zahlungsterminal zu installieren, nicht eingeschränkt, sofern die geistigen Eigentumsrechte und vertraulichen Informationen von Last Mile Solutions respektiert und nicht beeinträchtigt Last Mile Solutions .

 

6. Garantie für das Zahlungsterminal

6.1. Dauer der Garantie

Last Mile Solutions dem Käufer eine Garantie auf das Zahlungsterminal für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Lieferdatum, sofern der gesamte Rechnungsbetrag für Verkauf und Lieferung vollständig bezahlt wurde. Wenn zwingendes Recht eine längere obligatorische Garantie vorsieht, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann, richtet sich die in diesen Bedingungen vorgesehene Garantiezeit nach diesem zwingenden Recht.

Die Reparatur oder der Austausch des Zahlungsterminals oder eines Teils davon hat keinen Einfluss auf die Dauer der Garantie.

6.2. Garantie- und Kundendienstleistungen

Die Garantie gilt ausschließlich für Materialfehler des Zahlungsterminals, die: (a) zum Zeitpunkt der Lieferung bereits vorhanden waren; (b) auf einen Konstruktions- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind; (c) vom Käufer während der Garantiezeit festgestellt und ordnungsgemäß gemeldet wurden; und (d) durch eine Überprüfung durch Last Mile Solutions dem Verfahren zur Genehmigung der Rücksendung von Waren („RMA“) bestätigt wurden.

Zur Klarstellung: Die Garantie deckt keine Ausfälle ab, die auf unsachgemäßen Betrieb, unsachgemäße Wartung oder Beschädigung des Zahlungsterminals zurückzuführen sind.

Der Käufer meldet Last Mile Solutions unverzüglich Last Mile Solutions Materialfehler des Zahlungsterminals per E-Mail an die Adresse support@lastmilesolutions.com und gibt dabei Folgendes an: (a) eine detaillierte Beschreibung der Unregelmäßigkeiten; (b) das Datum ihres Auftretens; und (c) den Ort der Installation.

Sobald ein Defekt gemeldet wird, Last Mile Solutions : (a) Fernunterstützung zu leisten, um zu überprüfen, ob der Defekt durch die Garantie abgedeckt ist und ob eine Fernreparatur möglich ist; (b) kontinuierliche Fernunterstützung (über Payter oder SwitchIO) zu leisten, um den Betrieb des Geräts aufrechtzuerhalten, einschließlich Software-Updates und Verfügbarkeitsmanagement.

Wenn die Fernüberprüfung bestätigt, dass das Zahlungsterminal defekt ist und unter die Garantie fällt, Last Mile Solutions : (a) dem Käufer innerhalb von fünf (5) Werktagen ein Ersatz-Zahlungsterminal zuzusenden; (b) dem Käufer ein vorfrankiertes Rücksendeetikett für das defekte Zahlungsterminal zur Verfügung zu stellen.

Der Käufer muss das defekte Zahlungsterminal innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Ersatzgeräts zurücksenden. Wird das defekte Gerät nicht innerhalb dieser Frist zurückgesandt, werden dem Käufer die gesamten Kosten für den Ersatz des Zahlungsterminals in Rechnung gestellt.

Wenn die Ferngestützte Unterstützung nicht ausreicht, um das Problem zu diagnostizieren, muss der Käufer das Zahlungsterminal auf eigene Kosten Last Mile Solutions dem RMA-Verfahren an Last Mile Solutions zurücksenden, einschließlich der Einreichung eines ordnungsgemäß ausgefüllten RMA-Formulars.

Der Käufer ist für die ordnungsgemäße Befestigung des Zahlungsterminals für den Transport verantwortlich.

Last Mile Solutions innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt des Zahlungsterminals Last Mile Solutions , um zu bestätigen, ob die Reparatur oder der Austausch durch die Garantie abgedeckt ist.

Wenn der Defekt unter die Garantie fällt: (a) Last Mile Solutions innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erhalt des defekten Geräts ein repariertes oder neues Zahlungsterminal; und (b) Last Mile Solutions die Versandkosten für das reparierte oder neue Zahlungsterminal an den in der Bestellung angegebenen Ort.

In allen anderen Fällen gehen die Kosten für die Lieferung des Zahlungsterminals an den Käufer zu Lasten des Käufers.

Wenn die Mängel nicht durch die Garantie abgedeckt sind: (a) Last Mile Solutions 40 € für die Untersuchungskosten; (b) Last Mile Solutions ein Ersatz-Zahlungsterminal zum Marktpreis anbieten; (c) Der Käufer kann sich dafür entscheiden, das Ersatzgerät zu kaufen, anstatt die Reparatur des Originalgeräts fortzusetzen, wenn die Reparaturkosten die Ersatzkosten oder den wirtschaftlichen Wert übersteigen würden.

Jede Reparatur, Korrektur oder sonstige Maßnahme, die auf Wunsch des Käufers durchgeführt wird und nicht durch die Garantie oder den Umfang der Supportleistungen abgedeckt ist, gilt als zusätzliche Dienstleistung, für die eine zusätzliche Gebühr erhoben wird, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.

Die Ersetzung findet keine Anwendung.

6.3. Recht auf Zugang

Auf Anfrage von Last Mile Solutions ist der Käufer verpflichtet, Last Mile Solutions dessen benannten Mitarbeitern während der Laufzeit des SaaS EVC-Net-Vertrags jederzeit Zugang zu dem Standort, an dem das Zahlungsterminal installiert ist, und zu dem Zahlungsterminal zu gewähren, um das Zahlungsterminal zu überprüfen oder zurückzusetzen oder die Dienste zu verwalten.

6.4. Ausschlüsse von der Garantie

Die Garantie deckt nicht ab

  1. Anomalien oder Unregelmäßigkeiten, die die Funktion des Zahlungsterminals beeinträchtigen,
  2. Jede Routinewartung, wie z. B. gewöhnliche Einstellungen, Reinigung, Neuinstallation,
  3. nicht dauerhafte Teile oder Verbrauchsmaterialien,
  4. das Hinzufügen oder Entfernen von Zubehör, Anbauteilen oder anderen Vorrichtungen,
  5. die Installation oder Neuinstallation, einschließlich im Falle eines Austauschs des Zahlungsterminals,
  6. die Konfiguration oder Neukonfiguration des Geräts oder seiner Teile, einschließlich im Falle eines Austauschs des Zahlungsterminals,
  7. Fehler, die auf Produkte oder Ausrüstung zurückzuführen sind, die nicht von Last Mile Solutions geliefert wurden,
  8. die Reparaturarbeiten am Aufstellungsort des Geräts.

Die Garantie gilt auch nicht für integrierte Software und Dienste (die ausschließlich durch den Support im Rahmen der Service Level Agreement gemäß den Bestimmungen des EVC-Net-SaaS-Vertrags abgedeckt sind).

Die Garantie gilt nicht für Verluste, Schäden, Defekte oder Anomalien des Zahlungsterminals, die auf eine Verletzung der Verpflichtung des Käufers oder eines nicht vom Käufer beauftragten Dritten zurückzuführen sind, alle Anweisungen in Bezug auf das Zahlungsterminal, einschließlich des Installations- und Konfigurationshandbuchs, dessen Wartung, seiner Installation oder Konfiguration oder auf sonstige Handlungen oder Unterlassungen des Käufers, einschließlich einer nicht autorisierten Neuinstallation, Reparatur, Verlegung oder Änderung des Zahlungsterminals oder seiner Komponenten während der Garantiezeit.

Die Garantie deckt nicht die Reparatur von Folgeschäden oder anderen Auswirkungen der von der Garantie abgedeckten Mängel ab.

6.5. Installation und Konfiguration

Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß der Bedienungsanleitung ist Voraussetzung für die Gültigkeit der im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Garantie für das Zahlungsterminal.

6.6. Änderungen am Zahlungsterminal

Last Mile Solutions ausschließlich berechtigt, das Zahlungsterminal während der Garantiezeit zu ändern.

6.7. Ablauf der Garantie

Die Garantie erlischt:

  1. nach Ablauf der Garantiezeit,
  2. Bei Kündigung des SaaS-Vertrags EVC-Net aus welchem Grund auch immer,

im Falle einer unbefugten Änderung oder einer anderen Verletzung der vorliegenden Bedingungen durch den Käufer während der Dauer der Garantie.

6.8. Es wird keine weitere Garantie gewährt.

Das Zahlungsterminal wird „wie besehen“ geliefert.

Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, Last Mile Solutions hiermit jegliche ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Gewährleistung in Bezug auf das Zahlungsterminal, einschließlich der integrierten Software, Last Mile Solutions , insbesondere hinsichtlich ihrer Qualität, ihrer Gebrauchstauglichkeit, ihrer Leistung oder ihrer Übereinstimmung mit der Beschreibung.

Sofern in diesem Dokument nicht anders angegeben, sind alle gesetzlichen Gewährleistungen für Mängel, alle Qualitätsgarantien und alle anderen Garantien und Bedingungen im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

 

7. Verantwortung

7.1. Verantwortung für Zahlungsterminals

Die Haftung von Last Mile Solutions auf das Zahlungsterminal (einschließlich dessen Verkauf, Lieferung und Garantie) oder andere fehlerhafte Produkte oder Dienstleistungen, die im Rahmen des Kaufs dieses Produkts bereitgestellt werden, beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Ersatz dieser Produkte oder Dienstleistungen, wie in der in diesem Dokument enthaltenen Garantie beschrieben. Mit der Bestellung und der Begleichung der Vorausrechnung für das Zahlungsterminal akzeptiert der Käufer, dass Last Mile Solutions seine Tochtergesellschaften in keinem Fall für Schäden haftbar sind, die durch die Verwendung dieser fehlerhaften Produkte oder Dienstleistungen entstehen, unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte, Folge- oder sonstige Schäden handelt und ob diese dem Käufer oder einem Dritten entstehen. Jede weitere Haftung, mit Ausnahme vorsätzlicher Handlungen, sei sie vertraglicher oder gesetzlicher Art, ist ausgeschlossen.

7.2. Verantwortung der Dienste

Die Haftung von Last Mile Solutions seinem verbundenen Unternehmen (Vertragspartei des SaaS-Vertrags EVC-Net) für die im Rahmen des Zahlungsterminals erbrachten Dienstleistungen wird gemäß den im SaaS-Vertrag EVC-Net festgelegten Regeln beurteilt und geregelt.

7.3 Keine Haftung für die Tarifinfrastruktur

Der Käufer ist jederzeit für die Gewährleistung der kritischen Ladeinfrastruktur verantwortlich, auch während der Reparatur oder Wartung des Zahlungsterminals. Last Mile Solutions sein verbundenes Unternehmen (Vertragspartei des SaaS EVC-Net) haftet/haften nicht für diese Schäden oder Ansprüche, einschließlich indirekter Schäden oder entgangener Gewinne.

Zu diesem Zweck Last Mile Solutions , immer ein oder mehrere Zahlungsterminals auf Lager/in Reserve zu haben.

 

8. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

8.1. Kaufvertrag

Der vorliegende Kaufvertrag für das Zahlungsterminal, einschließlich Verkauf, Lieferung, die Garantie und alle anderen Verpflichtungen in Bezug auf das Zahlungsterminal oder andere fehlerhafte Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf dieses Produkts, die gemäß den vorliegenden Bedingungen geliefert werden, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, unter Ausschluss aller anderen Bestimmungen des lokalen oder internationalen Rechts, die durch den Vertrag ausgeschlossen werden können (das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung).

8.2. Zuständige Gerichtsbarkeit

Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag für das Zahlungsterminal unterliegen ausschließlich der Zuständigkeit des Gerichts am Sitz von Last Mile Solutions, sofern keine zwingenden gegenteiligen Bestimmungen vorliegen.